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Nach Abschluss: Aufenthalt sichern

Nach dem Abschluss läuft für viele Nicht-EU-Absolventen eine andere Uhr: die Aufenthaltserlaubnis.

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Nach Abschluss: Aufenthalt sichern

Gebäude des Landesamts für Einwanderung in Berlin.Bildquelle: Nicbou / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons))

Redaktioneller BelegGeprüft1 offizielle LinksAktualisiert 14. Juni 2026Methodik
Quellenbeleg

Mit dem Abschlusszeugnis ist die Aufenthaltsfrage nicht automatisch erledigt. Für viele Nicht-EU-Absolventen zählt jetzt der Ablauf der aktuellen Karte, nicht erst der erste unterschriebene Arbeitsvertrag.

Das Service-Portal Berlin nennt mehrere Wege in die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche: abgeschlossenes Studium, beendete Forschung, qualifizierte Berufsausbildung, erfolgreiche Anerkennung einer ausländischen Qualifikation oder bestimmte Assistenz- und Helferausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich.

Berlin schreibt außerdem, dass der Titel in der Regel für 18 Monate erteilt wird und jede Erwerbstätigkeit erlaubt. Der verlinkte Rechtsrahmen ist § 20 Aufenthaltsgesetz. Für die Praxis entscheidend: Eine Verlängerung über 18 Monate zur weiteren Jobsuche ist laut Berliner Dienstleistungsseite ausgeschlossen.

Der Antrag läuft in Berlin ausschließlich online über den Antrag „Befristeter Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“ auf https://service.berlin.de/dienstleistung/324661/. Hochgeladen werden können PDF, JPG, JPEG und PNG. Die Gesamtgröße darf 100 MB nicht überschreiten, eine einzelne Datei maximal 7 MB. Vor dem Absenden wird die Gebühr per Kreditkarte oder PayPal bezahlt.

Am Ende steht eine PDF-Bestätigung. Genau dieses Dokument sollten Antragsteller speichern und möglichst ausdrucken. Nach Berliner Angaben bescheinigt es die Fortgeltung der bisherigen Aufenthaltserlaubnis über das alte Ablaufdatum hinaus. Das gilt ausdrücklich nicht, wenn die bisherige Erlaubnis am Antragstag bereits abgelaufen war.

Auf den Schreibtisch gehören deshalb früh: Kopie des aktuellen Titels, farbige Passkopien, Abschlusszeugnis oder Anerkennungsbescheid, Meldebestätigung oder Mietvertrag plus Wohnungsgeber-Bestätigung, Wohnkosten, Nachweis des Lebensunterhalts und Krankenversicherung. Berlin nennt Gebühren von 56,00 Euro für die Ausstellung als Etikett, 100,00 Euro für den elektronischen Aufenthaltstitel und zusätzlich 6,00 Euro für ein digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal. Wer nicht sicher in eine der Kategorien fällt, sollte vor dem Ablaufdatum beim LEA oder bei einer qualifizierten Beratung klären, welcher Aufenthaltszweck passt.

Redaktioneller Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.

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