Gesundheit

Ihre ePA ist aktiv. Was nun?

Sie gehen zu einem neuen Arzt in Berlin, und noch bevor Sie ein Wort sagen, kennt er Ihre Medikamente, Diagnosen und Laborwerte. Sie haben ihm kein einziges Blatt gegeben. Eine digitale Akte wurde automatisch angelegt, ohne Ihre Zustimmung, und jeder Arzt, den Sie besuchen, kann hineinsehen. 73 Millionen Menschen in Deutschland haben diese Akte jetzt. Die meisten wissen nicht, was drinsteht.

Redaktioneller BelegVon der Berlinuna Redaktion3 QuellenlinksAktualisiert 2. April 2026Methodik

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Beim Augenarzt in Berlin-Charlottenburg erlebte eine Patientin eine Überraschung: Der Arzt kannte ihre komplette Medikamentenhistorie, bevor sie ein Wort gesagt hatte. Rezepte, Diagnosen, sogar Blutwerte vom letzten Jahr. Alles auf seinem Bildschirm. Kein Papier nötig.

Was viele Versicherte (besonders arabischsprachige) noch nicht mitbekommen haben: Seit dem 15. Januar 2025 hat jede gesetzlich versicherte Person in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Rund 73 Millionen GKV-Versicherte sind betroffen. Wer nicht aktiv widersprochen hat, hat bereits eine.

Und die meisten wissen es nicht.

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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Schlüssel zur ePA

Was steht in der ePA?

Laut gematik, der Organisation hinter der digitalen Gesundheitsinfrastruktur, bündelt die ePA E-Rezepte, Diagnosen, Laborbefunde und Impfnachweise an einem Ort. Seit Anfang 2026 sind die meisten Apotheken und eine wachsende Zahl von Krankenhäusern angeschlossen. Ihre Apotheke in Neukölln kann Ihr Rezept also direkt digital einsehen.

Der praktische Vorteil liegt auf der Hand: keine verlorenen Befunde mehr, keine vergessenen Medikamentennamen. Aber es gibt auch eine andere Seite.

Wer sieht was?

Hier wird es heikel. Angenommen, Sie sind in psychotherapeutischer Behandlung und möchten nicht, dass Ihr Orthopäde davon erfährt. Oder Sie haben eine alte Diagnose, die nicht bei jedem neuen Arztbesuch auftauchen soll.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte in seiner Patienten-FAQ: Versicherte können einzelne Dokumente für bestimmte Leistungserbringer verbergen. Die Steuerung funktioniert auf Dokumenten- und auf Arztebene. Allerdings variiert die Umsetzung je nach Krankenkassen-App. Der praktische Tipp: Testen Sie die Zugriffskontrolle in Ihrer App, bevor Sie sich bei sensiblen Unterlagen darauf verlassen.

person using health app smartphone medical records digital
Über die Krankenkassen-App können Versicherte ihre ePA einsehen und verwalten

So greifen Sie auf Ihre ePA zu

Der Zugang läuft ausschließlich über die App Ihrer Krankenkasse. Bei der TK ist es die TK-App, bei der AOK heißt sie "Mein Leben", bei der DAK die DAK-App. Sie laden die App herunter, melden sich mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder einer PIN an, die Sie bei Ihrer Kasse anfordern können, und öffnen den ePA-Bereich.

Das Problem? Viele Versicherte haben ihre PIN nie erhalten oder den Brief (natürlich nur auf Deutsch) nicht verstanden. Falls Sie keine PIN haben, rufen Sie den Kundenservice Ihrer Krankenkasse an und fordern Sie eine neue an.

Sie wollen keine ePA? Ihr gutes Recht

Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass der Widerspruch jederzeit möglich ist, kostenlos und ohne Angabe von Gründen. Sie können über die App oder per Anruf bei Ihrer Kasse widersprechen. Nach dem Widerspruch wird die Akte gelöscht und erst dann neu angelegt, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.

Bevor Sie sich entscheiden, lohnt sich ein Blick auf beide Seiten. Die ePA erspart Ihnen den Papierkram zwischen Arztpraxen und gibt Ihren Ärzten ein vollständigeres Bild Ihrer Gesundheit. Gleichzeitig: Wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten lieber komplett offline halten möchten, steht Ihnen das frei.

Was Sie jetzt tun sollten

Öffnen Sie heute die App Ihrer Krankenkasse. Falls nicht installiert, laden Sie sie herunter und suchen Sie nach "ePA" oder "Patientenakte". Sehen Sie sich an, was dort gespeichert ist. Entscheiden Sie, ob Sie Zugriffsrechte anpassen oder alles so lassen wollen, wie es ist.

Ihre Gesundheitsakte existiert, ob Sie sie öffnen oder nicht. Der einzige Unterschied: Wissen Sie, was drinsteht, oder nicht.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. BMG - Bundesgesundheitsministerium: Elektronische Patientenakte
  2. gematik - Technische und patientenbezogene Informationen zur ePA
  3. Verbraucherzentrale - Verbraucherrechte rund um die ePA

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