Ihre ePA ist aktiv. Wussten Sie das?
Seit Januar 2025 haben alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte. Viele arabischsprachige Versicherte wissen das nicht. In WhatsApp-Gruppen kursieren Gerüchte, die ePA sei mit der Ausländerbehörde verknüpft. Das stimmt nicht. Die ePA ist ein reines Gesundheitssystem, und der Widerspruch ist jederzeit möglich, ohne Konsequenzen.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: geralt/Pixabay · Pixabay License
Beim Zahnarzt in Neukölln fragt die Sprechstundenhilfe: Darf der Arzt Ihre elektronische Patientenakte einsehen? Die Patientin versteht die Frage nicht. Sie hat nichts beantragt, kein Formular ausgefüllt. Aber die Akte existiert bereits.
Seit dem 15. Januar 2025 erstellen alle gesetzlichen Krankenkassen automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) für jedes Mitglied, das nicht aktiv widersprochen hat. Grundlage ist §342 SGB V. Rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte sind betroffen. Und viele, besonders unter den arabischsprachigen Versicherten, wissen bis heute nichts davon.
Das Problem ist nicht die Akte an sich. Das Problem ist das Informationsdefizit. Und schlimmer: In arabischsprachigen WhatsApp-Gruppen kursiert das Gerücht, die ePA sei mit der Ausländerbehörde verknüpft. Das ist falsch.

Gerücht vs. Realität: ePA und Aufenthaltsstatus
Die ePA ist ein reines Gesundheitssystem. Sie wird von der Gematik betrieben, der Bundesagentur für digitale Gesundheit, und unterliegt der DSGVO. Weder die Ausländerbehörde noch das Jobcenter noch die Polizei haben Zugang. Selbst die Krankenkasse sieht keine Behandlungsdetails, sondern nur die Verwaltungsdaten, die sie ohnehin besitzt: Name, Versichertennummer, Abrechnungen.
Die Verwechslung von Gesundheitsakte und Migrationsdaten ist gefährlich. Sie führt dazu, dass manche Menschen aus Angst vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen den Arztbesuch vermeiden. Das schadet der Gesundheit, nicht dem Aufenthaltsstatus.
Was die ePA enthält und wer sie sieht
In der ePA werden Diagnosen, Laborbefunde, Medikamentenverschreibungen (e-Rezept) und ärztliche Berichte gespeichert. Ärzte können diese Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten einsehen. Die Einwilligung kann zeitlich begrenzt werden, etwa auf einen einzigen Besuch, oder jederzeit widerrufen werden.
Laut Bundesgesundheitsministerium können Versicherte zudem einzelne Dokumente gezielt verbergen, ohne die gesamte Akte zu deaktivieren. Diese Funktion heißt Verbergen und betrifft besonders sensible Bereiche: psychische Gesundheit, HIV-Status und reproduktive Gesundheit. Wer also etwa nicht möchte, dass ein neuer Orthopäde die Psychotherapie-Dokumentation sieht, kann diese Einträge ausblenden.

Nutzung: Nur 15 Prozent öffnen ihre Akte
Bis Anfang 2026 haben laut Gematik-Fortschrittsberichten nur rund 15 Prozent der GKV-Mitglieder ihre ePA über die App aufgerufen. Unter nicht-deutschsprachigen Versicherten liegt die Quote noch deutlich niedriger. Das bedeutet: Millionen Menschen haben eine aktive digitale Gesundheitsakte, die sie nie gesehen haben.
Widerspruch: So funktioniert die Abmeldung
Der Widerspruch gegen die ePA ist jederzeit möglich. Es gibt keine Frist, keine Gebühr und keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. §342 SGB V stellt klar: Widerspruch hat keine Folgen für Ihre Versicherungsleistungen.
Der einfachste Weg führt über die App der Krankenkasse (AOK, TK, Barmer, DAK und andere). Dort findet sich die ePA-Verwaltung mit der Möglichkeit zum Widerspruch. Wer die App nicht nutzt oder Sprachbarrieren hat, kann auch telefonisch widersprechen. Nach §19 VwVfG besteht in bestimmten Fällen das Recht auf Unterstützung in einfacher Sprache.
Aber reicht das wirklich? Wer keinen vollständigen Widerspruch einlegen, sondern nur sensible Daten schützen möchte, nutzt die Verbergen-Funktion in der App. So bleiben allgemeine Gesundheitsdaten für Ärzte sichtbar, psychische oder reproduktive Gesundheitsdaten dagegen nicht.
e-Rezept: Papierrezepte verschwinden
Ein weiterer Punkt, den Versicherte kennen sollten: Das e-Rezept ist inzwischen mit dem ePA-System verknüpft. Papierrezepte werden 2025 und 2026 schrittweise abgeschafft. Auch wer der ePA widerspricht, wird das digitale Rezept über die Versichertenkarte oder die App nutzen müssen. Diese Entwicklung lässt sich nicht umgehen.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
- Gematik - Offizielle Informationen zur elektronischen Patientenakte
- Bundesgesundheitsministerium - ePA-Informationsseite
- §342 SGB V - Rechtsgrundlage für den ePA-Widerspruch
- Krankenkassen.de - Patientenleitfaden zur ePA
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