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Gesundheit

Vier Long-Covid-Medikamente auf Kassenkosten

Hunderttausende Long-Covid-Betroffene in Deutschland haben Medikamente aus eigener Tasche bezahlt, weil ihre Krankenkasse die Erstattung verweigerte. Ab heute sind vier Off-label-Praeparate von der GKV erstattungsfaehig. Viele Aerzte wissen noch nichts davon. Was sich geaendert hat und wie Sie beim naechsten Hausarztbesuch die neue Regelung nutzen.

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•2. April 2026•3 Min. Lesezeit•58 Aufrufe
Vier Long-Covid-Medikamente auf Kassenkosten
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: AVAKAphoto/Pixabay · Pixabay License

Seit zwei Jahren kaempft Miriam K. aus Berlin-Mitte mit chronischer Erschoepfung, Herzrasen und Konzentrationsproblemen. Die Diagnose: Long Covid. Die Medikamente, die ihr halfen, musste sie selbst bezahlen. Ihre Krankenkasse lehnte die Erstattung ab, weil die Praeparate nicht fuer Long Covid zugelassen waren.

Das aendert sich jetzt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag, dem 2. April 2026, beschlossen, dass vier Off-label-Medikamente gegen Long Covid kuenftig von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Laut Sueddeutscher Zeitung duerfen Aerztinnen und Aerzte die Praeparate verschreiben, obwohl sie fuer diese Indikation nicht offiziell zugelassen sind.

german medical practice doctor consultation healthcare office
Aerzte koennen die Medikamente kuenftig als Off-label-Verschreibung auf Kassenrezept verordnen

Was bedeutet der Beschluss konkret?

Der G-BA ist das hoechste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er entscheidet, welche Leistungen die rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland beanspruchen koennen. Bisher fielen Off-label-Behandlungen fuer Long Covid in eine Grauzone: Aerzte konnten sie empfehlen, aber Patienten blieben auf den Kosten sitzen.

Laut dem Bericht der Sueddeutschen Zeitung muessen Patientinnen und Patienten kuenftig nur die regulaere Zuzahlung leisten, die bei jedem Kassenrezept anfaellt (in der Regel 5 bis 10 Euro pro Praeparat). Einen Antrag bei der Krankenkasse braucht es nicht. Und der Beschluss gilt fuer alle gesetzlichen Kassen, nicht nur fuer einzelne.

Die Entscheidung muss laut SZ noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Das gilt aber als sehr wahrscheinlich.

Wer profitiert, und wie?

Schaetzungen zufolge leben in Deutschland zwischen einer und zwei Millionen Menschen mit anhaltenden Long-Covid-Symptomen: chronische Muedigkeit, Brain Fog, Herzkreislaufbeschwerden. Viele von ihnen (besonders gesetzlich Versicherte) zahlten bisher aus eigener Tasche oder verzichteten ganz auf medikamentoese Behandlung. Aber reicht das wirklich?

Wichtig: Die vier Medikamente sind keine Heilung fuer Long Covid. Sie lindern Symptome. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Und der Beschluss betrifft ausschliesslich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), nicht die private (PKV).

german pharmacy apotheke prescription medication counter
In der Apotheke reicht kuenftig ein normales Kassenrezept fuer die vier Long-Covid-Praeparate

Der Weg zum Rezept

Laut Sueddeutscher Zeitung ist der Ablauf unkompliziert: Betroffene vereinbaren einen Termin bei ihrem Hausarzt. Dort wird eine Long-Covid-Diagnose gestellt oder bestaetigt. Anschliessend kann der Arzt die Off-label-Medikamente auf Kassenrezept verordnen. Ein gesonderter Antrag bei der Kasse entfaellt.

Wer bisher abgewiesen wurde, sollte das Gespraech mit seinem Arzt erneuern. Der G-BA-Beschluss vom 2. April 2026 ist die rechtliche Grundlage. Welche vier Praeparate konkret erstattungsfaehig sind, ist auf der Webseite des G-BA einsehbar.

Einordnung

Der Beschluss ist kein Durchbruch in der Long-Covid-Forschung. Er ist ein versicherungsrechtlicher Schritt, der eine konkrete Luecke schliesst. Fuer die geschaetzten ein bis zwei Millionen Betroffenen in Deutschland bedeutet er: weniger Buerokratie, weniger Eigenkosten, und ein klares Signal, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphaere geaendert.

Quellen

1. Sueddeutsche Zeitung: Vier Off-label-Medikamente gegen Long Covid koennen jetzt erstattet werden (2. April 2026)

2. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Offizielle Beschluesse

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