
Bildquelle: Tilman2007 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Integrationskurs: Antrag vor Kursstart
Beim Integrationskurs entscheidet oft nicht nur der Anspruch, sondern der Zeitpunkt des Antrags. Wer die Kostenbefreiung zu spaet stellt, kann fuer den laufenden Abschnitt zahlen muessen. Gleichzeitig gibt es nach erfolgreichem Abschluss eine moegliche Erstattung. Der wichtigste Schritt liegt deshalb vor Kursbeginn: BAMF-Regionalstelle finden, Antrag klaeren, Nachweise bereitlegen und Quittungen sichern.
Berlinuna Redaktion
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Wenn ein Kurstraeger sagt: erst zahlen, spaeter klaeren, sollte man nachfragen. Beim Integrationskurs kann der Zeitpunkt des Befreiungsantrags ueber den laufenden Kursabschnitt entscheiden. Das BAMF nennt fuer eine Unterrichtsstunde in der Regel einen Kostenbeitrag von 2.29 EUR/teaching hour (Eigenbeitrag) Euro.
Warum das teuer werden kann
Der allgemeine Integrationskurs umfasst laut BAMF-Seite zu Inhalt und Ablauf insgesamt 700 teaching hours (UE) Unterrichtseinheiten. Als Beispiel nennt das Amt deshalb 1.603 Euro. Nicht jede Person zahlt diesen Betrag, aber er zeigt, warum der Antrag vor Kursbeginn geklaert werden sollte.
Nach BAMF-Angaben sind bestimmte Gruppen vom Kostenbeitrag befreit oder koennen bei finanzieller Beduerftigkeit eine Befreiung beantragen. Das laeuft ueber eine Regionalstelle des Bundesamtes. Ein Sprachkurstraeger kann helfen, ersetzt aber nicht die Entscheidung des BAMF.
Der kritische Zeitpunkt
Das BAMF schreibt, dass der Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn gestellt werden soll. Rueckwirkend kommt eine Befreiung nur fuer das individuell erste Kursmodul in Betracht. In hoeheren Modulen gilt sie erst ab dem folgenden Kursabschnitt nach Antragstellung. Wer mitten im Modul reagiert, kann fuer genau diesen Abschnitt zu spaet sein.
Nach erfolgreichem Abschluss kann ausserdem die Haelfte des gezahlten Kostenbeitrags erstattet werden, wenn der Kurs innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich beendet wurde. Dafuer sollte man Zahlungsnachweise, Teilnahmeberechtigung und Testergebnis aufbewahren.
Der konkrete naechste Schritt: Vor Kursstart oder vor einem neuen Abschnitt ueber BAMF-NAvI die zustaendige Regionalstelle oder Beratung suchen, Antrag auf Kostenbefreiung klaeren und Nachweise bereitlegen. Wer einen Jobcenter-Bescheid oder Einkommensnachweis hat, sollte ihn vor dem Termin griffbereit haben.
Redaktioneller Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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- Aktualisiert
- 7. Juli 2026
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