Omar unterschrieb vor drei Jahren einen Internetvertrag bei Vodafone. 24 Monate Laufzeit, 30 Euro monatlich. Die Mindestlaufzeit endete. Er kuendigte nicht. Der Vertrag verlaengerte sich automatisch. Jetzt zahlt er denselben Preis fuer eine Leistung, die bei anderen Anbietern 20 Euro kostet. In drei Jahren hat er rund 360 Euro zu viel bezahlt - nur weil er nicht wusste, dass er kuendigen kann.
Neues Gesetz: Ein Monat Kuendigungsfrist
Seit Maerz 2022 gilt das neue Telekommunikationsgesetz: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (meist 24 Monate) kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekuendigt werden. Keine automatische Verlaengerung um ein oder zwei Jahre mehr - der Vertrag laeuft monatlich weiter. Das gilt fuer Festnetz-Internet und Mobilfunkvertraege gleichermassen.
Kuendigung: Ein Satz genuegt
Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen - per E-Mail, ueber das Online-Kuendigungsformular des Anbieters oder per Einschreiben. Ein einziger Satz reicht: Hiermit kuendige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Nummer] zum naechstmoeglichen Termin. Eine Begruendung ist nicht erforderlich.
Guenstige Alternativen 2026
Fuer Festnetz-Internet: O2 bietet 100 Mbit/s ab 25 Euro monatlich. 1und1 startet bei 10 Euro fuer sechs Monate. Congstar (Telekom-Netz) bietet flexible Laufzeiten. Fuer Mobilfunk: Aldi Talk (O2-Netz) mit 12 GB fuer 8 Euro ohne Vertragsbindung. Lidl Connect (Vodafone-Netz) aehnlich guenstig. Fraenk (Telekom-Netz) mit 15 GB fuer 12 Euro als reine App-Loesung.
Haeufige Fehler vermeiden
Erstens: Nicht nur telefonisch kuendigen - immer eine schriftliche Bestaetigung verlangen. Zweitens: Wenn der Anbieter ein Gegenangebot macht, nicht muendlich zusagen. Eine muendliche Zusage kann als neuer 24-Monats-Vertrag gelten. Das Angebot schriftlich anfordern und vergleichen. Drittens: Bei Online- oder Telefonvertraegen gilt ein 14-taegiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gruenden. Ein Internetvertrag ist kein Ehevertrag. Nach 24 Monaten sind Sie frei.
Redaktioneller Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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