Wirtschaft

Jobangebot: Kontoeröffnung erst prüfen

Der Vertrag liegt schon vor, doch die erste Aufgabe hat mit dem versprochenen Job wenig zu tun: ein Bankkonto eröffnen, die Identität bestätigen, anschließend Zugangsdaten…

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Hände beim Tippen auf einem Laptop an einem Holztisch

Symbolfoto: Hände an einem Laptop. Die abgebildete Person steht in keinem belegten Zusammenhang mit einem Betrugsfall.Bildquelle: Shixart1985 · CC BY 2.0

Redaktioneller BelegGeprüft7 QuellenlinksAktualisiert 15. September 2026Methodik
Quellenbeleg

Ein Bankkonto als erste Arbeitsaufgabe ist ein Grund, den Bewerbungsprozess anzuhalten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt in ihrem am 24. August 2026 aktualisierten Beitrag vor gefälschten Stellenangeboten, bei denen Bewerbende ein Konto eröffnen oder ein Video-Ident-Verfahren durchlaufen sollen. Die Daten können anschließend für Zwecke verwendet werden, die mit dem angebotenen Job nichts zu tun haben.

Wer bereits ein Konto eröffnet oder Zugangsdaten weitergegeben hat, sollte nach Empfehlung der Verbraucherzentrale umgehend die Bank kontaktieren. Erklären Sie den Ablauf und lassen Sie klären, wie Konto und Zugänge gesichert werden können. Anzeige, Nachrichten, Vertragsdatei und Screenshots sollten erhalten bleiben.

Den Arbeitgeber außerhalb des Chats prüfen

Noch vor diesem Schritt lässt sich eine wichtige Grenze ziehen: Ein Videogespräch mit einem Arbeitgeber ist etwas anderes als ein Identifizierungsverfahren für eine Kontoeröffnung. Entscheidend sind Zweck, Auftraggeber und die verlangten Daten. Ein ordentlich gestalteter Vertrag beantwortet diese Fragen nicht.

Die Verbraucherzentralen beschreiben unter anderem angebliche Testaufträge für Bankdienstleistungen. Dabei eröffnen Bewerbende ein Konto bewusst selbst und sollen anschließend Zugangsinformationen als Arbeitsnachweis übermitteln. Auch eine Zusage, das Konto später zu löschen, ist kein Schutz vor Missbrauch.

Suchen Sie die Kontaktdaten des behaupteten Arbeitgebers unabhängig von der Nachricht und fragen Sie dort nach der Stelle und der Kontaktperson. Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt in ihrem Beitrag vom 26. September 2025, Arbeitgeberangaben zu überprüfen und Angebote abzulehnen, bei denen das eigene Konto für Zahlungen bereitgestellt werden soll. Ein bekannter Name allein bestätigt nicht, wer tatsächlich schreibt.

Wohin mit dem Verdacht?

Für einfache Betrugsfälle steht das offizielle Onlinewachen-Portal zur Verfügung. Bei einem Ereignis im Internet oder unbekanntem Tatort ist laut Portal das Bundesland der eigenen Wohnadresse in Deutschland auszuwählen. Screenshots und Unterlagen können als Anlagen übermittelt werden. Komplexe Sachverhalte sollen unmittelbar bei einer Polizeidienststelle gemeldet werden.

Der Notfall-Check der Verbraucherzentralen hilft zusätzlich, Schritte nach einer verdächtigen Bewerbung zu ordnen. Welche rechtlichen Folgen sich im Einzelfall ergeben, ist damit nicht entschieden. Für den ersten Schutz ist aber keine Antwort des vermeintlichen Arbeitgebers nötig: Bei weitergegebenen Bankdaten ist die Bank die nächste Anlaufstelle.

Symbolfoto: Hände an einem Laptop. Die abgebildete Person steht in keinem belegten Zusammenhang mit einem Betrugsfall. Bildquelle, Nutzungsbedingungen: CC BY 2.0.

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