Ein Umschlag mit dem Absender Kraftfahrt-Bundesamt bittet um zwei Kilometerstände. Für rund 200.000 zufällig ausgewählte Fahrzeuge kann das ein echtes Schreiben zur Fahrleistungserhebung 2026 sein und kein Bußgeld. Der Behördenname allein reicht trotzdem nicht, um einen einzelnen Brief als echt einzustufen.
Das Bundesministerium für Verkehr beschreibt sechs Befragungswellen ab Mitte 2026 im Abstand von neun Wochen. Die Erhebung läuft bis 2027. Die Stichprobe stammt aus dem Zentralen Fahrzeugregister; die Teilnahme per Papier- oder Onlinefragebogen ist freiwillig.
Warum zwei Tachostände gefragt sind
Aus zwei Ablesungen lässt sich die in einem Zeitraum gefahrene Strecke bestimmen. Hochgerechnet sollen die Angaben zeigen, wie viel deutsche Fahrzeuge im In- und Ausland unterwegs sind. Die Werte werden unter anderem für Straßenplanung, Unfallforschung sowie Energie- und Emissionsberechnungen benötigt.
Das KBA führt die Halterbefragung mit einem Dienstleister durch. Die letzte vergleichbare Erhebung fand 2014 statt, die Resultate der neuen Runde sollen Ende 2028 veröffentlicht werden. Diese Eckdaten erklären den Zeitpunkt des Schreibens, bestätigen aber noch nicht die Echtheit des Umschlags in Ihrer Hand.
Prüfen, bevor der QR-Code aufgeht
Nach Angaben der Verbraucherzentrale verlangt die echte Befragung weder Geld noch Passwörter oder Bankdaten. Wer einem gedruckten Link oder QR-Code nicht traut, sollte kba.de selbst in die Adresszeile tippen und dort nach „Fahrleistungserhebung 2026“ suchen. Ähnlich klingende Domains mit Zusätzen sind nicht die Behördenadresse.
Die Angaben lassen sich mit der offiziellen KBA-Seite zur Erhebung abgleichen. Fordert ein Schreiben eine Überweisung oder ein Kennwort, geben Sie diese Daten nicht ein und nutzen Sie nicht die darin genannten Kontaktwege. Dieser Text erklärt die offizielle Befragung, kann aber keinen individuellen Brief und keine Referenznummer authentifizieren.
Antworten ist freiwillig
Für diese Fahrleistungserhebung besteht nach übereinstimmenden Angaben von Verkehrsministerium und Verbraucherzentrale keine Teilnahmepflicht. Sie können den Papier- oder Internetfragebogen nutzen oder auf die Teilnahme verzichten. Das gilt nicht automatisch für jedes andere Schreiben des KBA: Rückrufe oder Verwaltungsakte können andere Folgen haben.
Zum Datenschutz schreibt die Verbraucherzentrale, personenbezogene Daten würden im Verfahren getrennt und nach den vorgesehenen Fristen gelöscht; einzelne Kilometerstände gingen nicht an Versicherer. Wer dazu Fragen hat, sollte vor der Übermittlung zusätzlich die offizielle Datenschutzerklärung des Fragebogens lesen.
Der sichere nächste Schritt dauert kaum länger als das Scannen: Referenznummer nicht veröffentlichen, kba.de manuell öffnen, den Namen der Erhebung abgleichen und erst dann entscheiden. Gelassenheit ist hier keine blinde Zustimmung, Misstrauen aber auch kein Beweis für Betrug.
Redaktioneller Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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