Politik

Koalitionsvertrag: Was gilt, was nicht?

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthält weitreichende Vorhaben zu Aufenthaltsrecht, Integrationskursen und Arbeitsmarktzugang. Doch zwischen geltendem Recht, Gesetzesvorhaben und politischen Absichtserklärungen liegen Welten. Wir haben die 180 Seiten durchgearbeitet und die relevantesten Klauseln für Zugewanderte herausgefiltert, mit einer klaren Einordnung: Was gilt schon, was braucht ein neues Gesetz, und was bleibt vorerst nur auf dem Papier?

Redaktioneller BelegVon der Berlinuna Redaktion3 offizielle LinksAktualisiert 20. März 2026Methodik

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Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem individuellen Fall wenden Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle oder einen Fachanwalt fuer Migrationsrecht. Stand: 19. Maerz 2026.

Dienstagmorgen in einer Migrationsberatungsstelle in Berlin-Moabit. Ein Mann legt zwei ausgedruckte Seiten aus dem Koalitionsvertrag auf den Tisch. Er will wissen, was sie fuer seine Aufenthaltserlaubnis bedeuten. Die Beraterin schaut kurz drauf und sagt: "Das ist noch kein Gesetz." Sein Gesicht sagt alles.

Szenen wie diese spielen sich seit Monaten in Beratungsstellen im ganzen Land ab. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD -- unterzeichnet im April 2025, 180 Seiten lang -- enthaelt dutzende Passagen zu Migration, Integration und Arbeitsmarkt. Aber zwischen einer politischen Absichtserklaerung und einem geltenden Gesetz liegen Welten. Und genau diese Unterscheidung kann ueber Aufenthaltsstatus und berufliche Zukunft entscheiden.

Das Reichstagsgebaeude in Berlin, wo der Bundestag ueber neue Gesetze entscheidet
Symbolbild. Photo by Adam Vradenburg on Unsplash

Drei Kategorien, die Sie kennen muessen

Nicht alles, was im Koalitionsvertrag steht, hat die gleiche Verbindlichkeit. Wir unterscheiden drei Stufen. Erstens: geltendes Recht -- Gesetze, die bereits in Kraft sind und angewendet werden, etwa das Fachkraefteeinwanderungsgesetz (seit November 2023). Zweitens: Koalitionsvorhaben, die ein neues Gesetz erfordern -- der politische Wille ist da, aber Bundestag und Bundesrat muessen noch zustimmen. Drittens: unverbindliche Absichtserklaerungen -- Formulierungen wie "wir streben an" oder "wir wollen foerdern", ohne konkreten Umsetzungsmechanismus.

Diese Unterscheidung ist nicht akademisch. Sie ist ueberlebenswichtig -- wer eine Absichtserklaerung fuer geltendes Recht haelt, trifft moeglicherweise falsche Entscheidungen.

Aufenthaltsrecht: Digitalisierung versprochen, Gesetz ausstehend

Die am meisten diskutierte Passage betrifft das Aufenthaltsgesetz. Der Koalitionsvertrag spricht von einer Digitalisierung der Aufenthaltstitelverlaengerung und einem einheitlichen System. Klingt gut. Aber: Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Bundestag noch nicht vor. Einordnung? Koalitionsvorhaben, das neue Gesetzgebung erfordert.

Anders verhaelt es sich mit dem Chancenaufenthaltsrecht -- das gilt bereits. Es ermoeglicht Geduldeten mit fuenf Jahren Aufenthalt eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe, sofern sie Integrationsleistungen nachweisen koennen. Der neue Koalitionsvertrag kuendigt allerdings eine "Ueberpruefung" dieses Gesetzes an. Ob das eine Ausweitung oder eine Einschraenkung bedeutet, laesst der Text offen. Das sorgt bei Beratungsstellen fuer Verunsicherung.

Und genau deshalb warnen Fachanwaelte (dies ist keine Rechtsberatung -- wenden Sie sich an Ihren Anwalt): Wer die Voraussetzungen fuer das Chancenaufenthaltsrecht erfuellt, sollte den Antrag jetzt stellen. Nicht warten, bis die angekuendigte Ueberpruefung abgeschlossen ist.

Integrationskurse: sinkende Zahlen, unklare Reformen

Laut BAMF-Statistik begannen im ersten Halbjahr 2025 rund 178.000 Personen einen Integrationskurs -- ein Rueckgang von sieben Prozent gegenueber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen sank sogar um 20 Prozent. Nur 57,4 Prozent der Teilnehmenden im allgemeinen Kurs erreichten das Sprachniveau B1.

Sprachunterricht in einem Integrationskurs in Deutschland
Symbolbild. Photo by Green Chameleon on Unsplash

Der Koalitionsvertrag erwaehnt eine "Reform der Integrationskurse" und strengere Anforderungen fuer die Niederlassungserlaubnis. Die Details? Fehlanzeige. Ob die Bestehensgrenze von B1 auf B2 angehoben wird oder sich die Kursdauer aendert, bleibt offen. Einordnung: unverbindliche Absichtserklaerung. Aber eine, die man im Auge behalten sollte.

Bemerkenswert: Syrer, Afghanen und Tuerken stellen zusammen 31,3 Prozent der neuen Kursteilnehmenden (nach dem Rueckgang des ukrainischen Anteils auf 30,1 Prozent). Jede Aenderung am Kurssystem trifft diese Gruppen unmittelbar.

Arbeitsmarkt: geltendes Recht staerker als Versprechen

Die gute Nachricht. Das Fachkraefteeinwanderungsgesetz ist geltendes Recht -- und es ist weitreichend. Seit November 2023 koennen Fachkraefte mit Berufsausbildung auch in fachfremden Bereichen arbeiten. Die Blaue Karte EU wurde auf weitere Mangelberufe ausgeweitet, darunter IT, Pflege und Bildung. Qualifizierungsmassnahmen im Inland wurden von 18 auf 24 Monate verlaengert.

Was der Koalitionsvertrag zusaetzlich verspricht: eine Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ueber das Portal Anerkennung in Deutschland. Das koennte teilweise auf dem Verwaltungsweg umgesetzt werden, ohne neues Gesetz. Einordnung: Koalitionsvorhaben, administrativ umsetzbar.

Duldung: die groesste Grauzone

Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2025 rund 14,07 Millionen auslaendische Staatsangehoerige in Deutschland registriert, darunter ueber 3,2 Millionen Schutzsuchende. Viele davon leben mit einer Duldung -- einer Aussetzung der Abschiebung, kein Aufenthaltstitel. Der Koalitionsvertrag spricht davon, die Zahl der Langzeitgeduldeten zu "reduzieren". Aber wie? Durch Aufenthaltsgewaehrung oder durch beschleunigte Rueckfuehrung? Der Text laesst beides zu.

Einordnung: unverbindliche Absichtserklaerung. Und die Mehrdeutigkeit -- das ist das eigentliche Problem -- bedeutet, dass die konkrete Ausgestaltung vom zustaendigen Bundesinnenminister abhaengen wird.

Was Sie jetzt tun koennen

Erstens: Nutzen Sie, was bereits gilt. Das Fachkraefteeinwanderungsgesetz und das Chancenaufenthaltsrecht sind geltendes Recht -- warten Sie nicht auf Reformen, die vielleicht nie kommen. Zweitens: Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Migrationsberatungsstelle oder einem Fachanwalt, um Ihren individuellen Fall prufen zu lassen (dies ist keine Rechtsberatung). Drittens: Werden Sie aktiv. Organisationen wie Pro Asyl und lokale Vereine bieten Moeglichkeiten, sich am politischen Diskurs zu beteiligen. Oeffentliche Anhoerungen zu Gesetzentwuerfen stehen allen offen.

Offizielle deutsche Dokumente und Formulare auf einem Schreibtisch
Symbolbild. Photo by Christian Lue on Unsplash

Aber reicht das wirklich? 180 Seiten politische Absichten ersetzen kein einziges Gesetzgebungsverfahren. Die kommenden Monate werden zeigen, welche Vorhaben es tatsaechlich in den Bundestag schaffen. Wir bleiben dran.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall ist anders. Wenden Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle oder einen Fachanwalt fuer Migrationsrecht, bevor Sie Entscheidungen zu Ihrem Aufenthaltsstatus oder Ihrer Beschaeftigung treffen. Die genannten Zeitraeume koennen sich im Laufe des Gesetzgebungsprozesses aendern.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphaere geaendert.

Quellen

  1. BAMF - Integrationskursstatistik, erstes Halbjahr 2025
  2. Statistisches Bundesamt - Migration und Integration, Stand Ende 2025
  3. Make it in Germany - Fachkraefteeinwanderungsgesetz, aktuelle Regelungen
  4. Anerkennung in Deutschland - Portal zur Berufsanerkennung
  5. Bundesregierung - Koalitionsvertrag 2025, Volltext

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