Gesundheit
Krankengeld: AU vor Woche sechs prüfen
Krankenhausflur in Deutschland. Der Artikel erklärt den Übergang von Lohnfortzahlung zu Krankengeld.

Bildquelle: Friedrich Haag / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0) · CC BY-SA 4.0

Krankengeld: AU vor Woche sechs prüfen

In Woche sechs wird aus einer Krankschreibung schnell ein Geldproblem: Das Gehalt läuft aus, aber Krankengeld kommt nicht sauber an, wenn AU-Daten oder Kassenkontakt fehlen. Wer seit Mai oder Anfang Juni krank ist, sollte jetzt zwei Dinge prüfen, bevor Miete, Rechnungen und ein später Bescheid den Druck finanziell unnötig erhöhen.

Redaktioneller BelegGeprüft4 QuellenlinksAktualisiert 13. Juni 2026Methodik

Berlinuna Redaktion

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In Woche sechs kann aus einer Krankschreibung ein Liquiditätsproblem werden. Das Gehalt läuft aus, die Krankenkasse prüft noch, und plötzlich hängt die Miete an einem AU-Datum, das niemand rechtzeitig kontrolliert hat.

Der Übergang zählt

Der vdek beschreibt Krankengeld als Leistung für gesetzlich Versicherte, wenn Krankheit arbeitsunfähig macht oder Behandlung auf Kosten der Kasse stationär erfolgt. Für Beschäftigte steht davor meist die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers; die Grundlage steht in section 3 EntgFG. Genau an dieser Schnittstelle entstehen viele Rückfragen.

Auch die Höhe wird oft überschätzt. Nach SGB V section 47 und vdek liegt Krankengeld grundsätzlich bei 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber bei 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Für 2026 nennt der vdek einen täglichen Höchstbetrag von 135,63 Euro.

Die Leistung läuft nicht unbegrenzt. SGB V section 48 begrenzt Krankengeld wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wer schon mehrere Bescheide, Reha-Zeiten oder erneute AU-Zeiträume hat, sollte die Daten nicht erst am Ende sortieren.

Was jetzt konkret hilft

Vor Woche sechs bei der Krankenkasse nachfragen, ob alle AU-Zeiten vorliegen, ab welchem Datum Krankengeld berechnet wird und ob noch Angaben des Arbeitgebers fehlen. Den Bescheid speichern. Wenn die Daten nicht stimmen, nicht nur telefonieren, sondern die Widerspruchsfrist im Bescheid prüfen.

Diese Orientierung gilt vor allem für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige, privat Versicherte oder Menschen im Arbeitslosengeld-Bezug sollten ihre eigene Kasse oder die Arbeitsagentur früh fragen, weil der Startpunkt anders liegen kann.

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13. Juni 2026
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