Krankengeld: Was 5 Prozent wirklich kosten
Fuenf Prozent klingen nach einer Randnotiz. Auf ein Nettogehalt von 2.500 Euro gerechnet, sind es ueber 300 Euro, die jeden Monat Langzeitkrankschreibung fehlen wuerden. Miete, Raten, Nebenkosten bleiben gleich. Laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der am 29. April ins Kabinett geht, soll das Krankengeld von 70 auf 65 Prozent brutto sinken. Die Formel fuer den eigenen Lohnzettel steht im Text.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: stevepb/Pixabay · Pixabay License
Eine Pflegehelferin in Moabit, Anfang vierzig, liegt seit acht Wochen mit einem Bandscheibenvorfall zu Hause. Ihr Nettogehalt lag bei 2.500 Euro. Von der Krankenkasse kommen jetzt etwa 2.250 Euro pro Monat. Geht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums in seiner jetzigen Fassung durch, waeren es kuenftig rund 2.125 Euro. Der Unterschied ist keine Statistik. Er ist eine Nebenkostenabrechnung.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Plaene am 17. April vorgestellt. Beschlossen ist bisher nichts. Laut Bundesgesundheitsministerium geht der Referentenentwurf am 29. April ins Kabinett, anschliessend folgen Bundestag und Bundesrat. Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist ein Entwurf, keine Rechtslage. Aber die Zahlen lohnen eine Rechnung am Kuechentisch.
Von 70 auf 65 Prozent brutto
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber springt heute die Krankenkasse ein. Der Regelsatz liegt bei 70 Prozent des Bruttogehalts, netto bei rund 90 Prozent. Nach den Plaenen des Ministeriums soll der Brutto-Satz fuer Langzeiterkrankte auf 65 Prozent sinken, netto also auf rund 85 Prozent. Fuenf Prozentpunkte weniger. Auf ein Nettogehalt von 2.500 Euro gerechnet, sind das ueber 300 Euro pro Monat.
Dazu kommt eine neue Obergrenze bei der Dauer: maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren, so die Angaben des Ministeriums. Bisher waren bei verschiedenen Diagnosen laengere Bezugsphasen moeglich. Fuer Menschen mit chronischen Erkrankungen, die immer wieder ausfallen, ist diese Grenze die entscheidende Zahl im Entwurf.

Kinderkrankengeld: minus fuenf Prozent
Das Kinderkrankengeld, die Leistung fuer Eltern, die zu Hause bleiben muessen, wenn das Kind krank ist, soll laut Bundesgesundheitsministerium um fuenf Prozent gekuerzt werden. Diese Kuerzung trifft alle Eltern, die Anspruch haben, nicht eine bestimmte Gruppe. Wer in diesem Jahr schon mehrere Kinderkrankentage genommen hat, kann jetzt nachschauen, wie viele noch uebrig sind und was eine Kuerzung im naechsten Jahr im konkreten Fall bedeuten wuerde.
Teilkrankschreibung: neu, aber mit zwei Schluesseln
Neu eingefuehrt werden soll die Teilkrankschreibung. Patienten koennten dann zu 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben werden, statt wie bisher nur vollstaendig. Das Modell existiert in Schweden und Norwegen seit Jahren. Es kann bei bestimmten Erkrankungen die Rueckkehr in den Job erleichtern.
Wichtig fuer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Teilkrankschreibung braucht die Zustimmung von Arzt und Arbeitgeber. Sie ist keine Einbahnstrasse. Weder kann der Arbeitgeber sie einseitig anordnen, noch kann der Patient sie allein durchsetzen. Stimmen Arzt oder Arbeitnehmer nicht zu, bleibt die volle Krankschreibung die Regel, wie bisher. Diese rechtliche Symmetrie ist die wichtigste Information, bevor Gespraeche im Betrieb stattfinden.
1,6 Milliarden Einsparung, 2,3 Millionen Faelle
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet nach eigenen Angaben mit Einsparungen von rund 1,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Die Zahl ist eine Schaetzung des Ministeriums und bisher nicht unabhaengig validiert. Zur Einordnung: Derzeit gibt es nach offiziellen Angaben etwa 2,3 Millionen Krankengeldfaelle pro Jahr.
Die Formel fuer den eigenen Lohnzettel
Die Rechnung dauert eine Minute. Nettogehalt mal 0,85 ergibt das Krankengeld nach dem geplanten neuen Satz. Nettogehalt mal 0,90 ergibt den Betrag nach aktuellem Recht. Die Differenz zwischen beiden Zahlen ist die Luecke, die entweder aus Ruecklagen oder aus einer Krankentagegeldversicherung gedeckt werden muesste, falls die Reform in Kraft tritt.
Fuenf Fragen an die eigene Krankenkasse, die heute schon Klarheit schaffen: Welcher Krankengeldsatz gilt aktuell fuer meinen Fall und bis zu welchem Hoechstbetrag? Habe ich eine private Krankentagegeldversicherung, und wie genau greift sie? Wie viele Kinderkrankentage sind in diesem Jahr noch offen? Welche Unterlagen braucht die Kasse bei einer langfristigen Krankschreibung? Wer ist der Ansprechpartner im Haus, wenn Fragen zur geplanten Reform auftauchen? Fuenf Minuten Telefon, die mehr Klarheit bringen als jede Zeitungsmeldung.
Was bis zum Kabinett noch passieren kann
Am 29. April geht der Entwurf ins Kabinett. Danach folgen Lesungen im Bundestag und die Befassung durch den Bundesrat. Innerhalb der Koalition ist der Streit um das Kinderkrankengeld laut Berichterstattung noch nicht beigelegt. Der Text, der am Ende beschlossen wird, kann anders aussehen als der jetzige Entwurf. Wer einen Betriebsrat hat, kann das Thema dort ansprechen und die eigene Lage konkret einordnen lassen. Fuer individuelle Fragen bleibt die Krankenkasse die verlaessliche erste Adresse.
Grundlage dieses Textes sind Berichte der tagesschau vom 17. April 2026, die sich auf Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stuetzen. Dies ist keine Rechtsberatung. Fuer den eigenen Fall sind Krankenkasse und gegebenenfalls Betriebsrat die richtigen Anlaufstellen.
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