Lufthansa streicht 20.000 Sommerflüge
Lufthansa streicht bis Oktober rund 20.000 Kurzstreckenflüge. Die ersten 120 täglichen Annullierungen greifen ab Ende Mai, mitten in der Sommerferien- und Eid-Reisewelle. Viele Familien haben ihren Heimaturlaub Monate im Voraus gebucht. Wer eine Annullierungs-Mail bekommt, hat nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf volle Barerstattung binnen sieben Tagen, plus Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro. Lufthansa wird einen Gutschein anbieten. Den müssen Sie nicht nehmen.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: RolliFoto/Pixabay · Pixabay License
Die Mail kommt meistens vormittags, mit freundlichem Betreff und einem Link zu einem Gutschein. Wer Lufthansa-Tickets für den Sommer gebucht hat, sollte sich auf diese Mail einstellen. Und darauf, dass der Gutschein nicht die gesetzliche Pflicht der Airline erfüllt.
Lufthansa hat am 21. April bestätigt, bis Oktober 2026 rund 20.000 Kurzstreckenflüge zu streichen, wie die Tagesschau berichtete. Die ersten rund 120 täglichen Annullierungen wurden am Montag, 20. April 2026, wirksam und gelten vorerst bis Ende Mai. Offizielle Gründe laut Konzern: die Auflösung der Tochter Cityline sowie gestiegene Kerosinkosten. Betroffene Passagiere sollen bereits informiert worden sein.
Der Zeitpunkt trifft die Hauptreisewelle: Die meisten Bundesländer starten zwischen Juni und Juli in die Sommerferien, viele arabischsprachige Familien in Deutschland fliegen in dieser Phase nach Libanon, Marokko, Tunesien, Ägypten oder Jordanien. Buchungen werden häufig Monate im Voraus getätigt. Wer die Annullierungs-Mail falsch handhabt, verliert im schlimmsten Fall mehrere hundert Euro pro Ticket.
Was die EU-Verordnung 261/2004 garantiert
Bei jeder Annullierung eines Fluges, der in der EU startet oder von einer EU-Airline durchgeführt wird, hat der Passagier nach Verordnung (EG) 261/2004 ein Wahlrecht: entweder volle Erstattung des Ticketpreises binnen sieben Tagen, oder eine Ersatzbeförderung zum Zielort. Die Airline schuldet eine der beiden Leistungen. Die Wahl trifft der Passagier, nicht die Airline.
Zusätzlich greift eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer, 600 Euro darüber. Entscheidend ist aber die Vorlaufzeit. Liegt die Information über die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Flugdatum, steht die Ausgleichszahlung zu. Bei früherer Information entfällt sie, die volle Erstattung bleibt aber bestehen.

Airlines berufen sich bei Streichungen gern auf sogenannte «außergewöhnliche Umstände», um die Ausgleichszahlung abzulehnen. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof wirtschaftliche Erwägungen und Treibstoffprobleme bisher nicht als solche außergewöhnlichen Umstände anerkannt hat. Betroffene sollten eine erste Ablehnung also nicht als Endpunkt verstehen.
Die vier Schritte im Ernstfall
Schritt eins: Buchung im Kundenkonto unter «Meine Buchung» auf der Lufthansa-Website prüfen. Besonders betroffen sind Verbindungen ab Frankfurt nach Bydgoszcz, Rzeszów (Polen) und Stavanger (Norwegen). Strecken nach Cork, Danzig, Ljubljana, Rijeka, Stuttgart und Breslau werden innerhalb der Lufthansa-Group auf andere Flughäfen verlagert. Die Drehkreuze Frankfurt, München, Zürich, Wien, Brüssel und Rom bleiben operativ.
Schritt zwei: Bei einer Annullierung nicht auf den Gutschein klicken. Die Option «Rückerstattung» oder «Refund» wählen. Ein Gutschein ist rechtlich eine Forderung gegen die Airline. Geht das Unternehmen später in Schieflage oder verfällt die Frist, ist das Geld weg. Eine Barerstattung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel schuldet Lufthansa innerhalb von sieben Tagen.
Schritt drei: Liegt weniger als 14 Tage Vorlauf zwischen Annullierungs-Mail und ursprünglichem Flugdatum, schriftlich die Ausgleichszahlung beantragen. Der Antrag läuft über das Beschwerdeformular der Airline, per E-Mail oder Einschreiben. Wichtig sind Buchungsnummer, Flugdatum und nachgewiesenes Eingangsdatum der Annullierung, die Mail also als Screenshot oder PDF sichern. Das Bundesjustizministerium stellt eine Übersicht zu den Fluggastrechten bereit.
Schritt vier: Bei Ablehnung oder Schweigen der Airline über zwei Monate die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. (ehemals söp) einschalten. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, läuft online und endet in einem Schlichtungsvorschlag, dem beide Seiten zustimmen können. Alternativ oder ergänzend bietet die Verbraucherzentrale im jeweiligen Bundesland kostenpflichtige Einzelberatung an, häufig für 30 bis 50 Euro.
Sonderfall Pauschalreise
Wer den Flug als Teil einer Pauschalreise (Flug plus Hotel) über ein Reisebüro oder einen Online-Veranstalter gebucht hat, wendet sich nicht an Lufthansa, sondern an den Reiseveranstalter. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet dieser gegenüber dem Kunden für die Durchführung der Reise, verlangt also seinerseits Ersatz oder Erstattung bei der Airline. Lufthansa verweist in diesen Fällen ohnehin zurück an den Veranstalter.
Unterm Strich
Eine Annullierung ist ärgerlich, aber kein finanzielles Totalverlust-Risiko, solange die EU-Regeln konsequent eingefordert werden. Für eine vierköpfige Familie auf einer Strecke über 3.500 Kilometer, etwa Frankfurt nach Amman, können bei kurzfristiger Absage bis zu 2.400 Euro Ausgleichszahlung zusammenkommen, zusätzlich zur vollen Ticketerstattung. Entscheidend sind die ersten Klicks nach der Mail: Barerstattung statt Gutschein, schriftlicher Antrag, und bei Blockade der Weg über söp oder Verbraucherzentrale.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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