Die EU-Kommission hat den geplanten Kauf der Ceconomy-Mehrheit durch JD.com unter Bedingungen genehmigt. Das berichtet die tagesschau am 3. November 2026. Laut einer dort wiedergegebenen gemeinsamen Mitteilung erklärten die Unternehmen sämtliche Angebotsbedingungen für erfüllt und kündigten den Vollzug für die kommenden Tage an. Einen bereits abgeschlossenen Eigentümerwechsel bestätigt der Bericht damit nicht.
Wer ein defektes Gerät von MediaMarkt oder Saturn reklamieren möchte, sollte deshalb nicht aus der Übernahmemeldung auf einen neuen Ansprechpartner schließen. Entscheidend für den ersten Schritt sind die Kaufunterlagen: Wer hat das Gerät verkauft? Und wer hat eine mögliche zusätzliche Garantie gegeben?
Welche Bedingungen für die Übernahme gelten
Nach dem tagesschau-Bericht muss JD.com seine Logistikdienstleistungen, Lager und Technologien anderen Marktteilnehmern zu denselben Bedingungen anbieten wie Ceconomy. Geschäfte zwischen den Unternehmen müssen zu marktüblichen Bedingungen erfolgen, insbesondere Finanzierungen. Das soll Quersubventionierung verhindern. Die Verpflichtungen gelten zehn Jahre.
Ceconomy betreibt über MediaMarkt und Saturn rund 400 Märkte in Deutschland. Das Übernahmeangebot bewertet den Konzern mit etwa 2,2 Milliarden Euro, so die tagesschau. Aus diesen Angaben ergibt sich jedoch keine Übertragung eines bestimmten Kundenvertrags. Für eine Reklamation helfen drei Prüfungen.
1. Den Verkäufer auf der Rechnung suchen
Lesen Sie den vollständigen Verkäufernamen auf der Rechnung und bei einem Onlinekauf auch die Bestellbestätigung. Das Logo einer Verkaufsseite allein beantwortet die Frage nach dem Vertragspartner nicht. Ist in den Unterlagen ein externer Händler genannt, prüfen Sie dessen Kontaktdaten, bevor Sie eine gesetzliche Mängelforderung an den Kundenservice des Plattformbetreibers schicken.
Die Nachricht über den Kauf einer Konzernmutter reicht nicht aus, um JD.com als neuen Verkäufer des eigenen Geräts anzusehen. Ausgangspunkt für gesetzliche Mängelrechte bleibt der Verkäufer aus dem Kaufvertrag.
2. Gesetzliche Mängelrechte richtig einordnen
Was häufig Gewährleistung genannt wird, sind die gesetzlichen Rechte bei einer mangelhaften Kaufsache. § 437 BGB auf Gesetze im Internet nennt Nacherfüllung, also Abhilfe wegen des Mangels, sowie Rücktritt oder Kaufpreisminderung. Außerdem führt die Vorschrift Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf. Diese Möglichkeiten gelten unter den Voraussetzungen der jeweils genannten weiteren Vorschriften und soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Aufzählung ist deshalb keine Zusage, dass jeder Defekt sofort zur Rückzahlung des Kaufpreises berechtigt. Beschreiben Sie dem Verkäufer den Mangel konkret und benennen Sie die gewünschte Abhilfe. Ob bereits ein Rücktritt oder eine Minderung möglich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Fall ab.
3. Die zusätzliche Garantie getrennt prüfen
Eine Garantie ist eine zusätzliche Zusage. Nach § 443 BGB können Verkäufer, Hersteller oder andere Dritte eine solche Verpflichtung übernehmen. Was versprochen wurde, ergibt sich aus der Garantieerklärung oder der einschlägigen Werbung, die vor oder bei Vertragsschluss verfügbar war. Das kann etwa eine Erstattung, einen Austausch, eine Nachbesserung oder weitere Leistungen betreffen.
Im Garantiefall richten sich die Rechte aus dieser Zusage gegen den Garantiegeber. Die gesetzlichen Ansprüche bleiben daneben bestehen. Prüfen Sie deshalb, welches Unternehmen in den Garantieunterlagen steht, was die Zusage abdeckt und welche Laufzeit angegeben ist. Verkäufer und Garantiegeber können unterschiedliche Unternehmen sein.
Legen Sie vor der Reklamation Rechnung, Bestellbestätigung und Garantieunterlagen zusammen. Sichern Sie gegebenenfalls auch die Werbung zur Garantie. Halten Sie den Defekt schriftlich und möglichst mit Fotos fest. Notieren Sie anschließend beide Namen: den Verkäufer für die gesetzlichen Mängelrechte und den Garantiegeber für dessen zusätzliche Zusage. Geben Sie in Ihrer Nachricht an, worauf Sie sich berufen und welche Leistung Sie verlangen, und bewahren Sie die Korrespondenz auf.
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