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Minijob: Status jetzt prüfen
Bild aus dem Bundesregierung-Artikel zum Mindestlohn 2026.

Bildquelle: Raphael Huenerfauth/photothek.net · Bundesregierung website image

Minijob: Status jetzt prüfen

Eine kleine Zahl auf der Abrechnung kann 2026 entscheiden, ob Ihr Job noch als Minijob läuft oder in den Midijob rutscht. Es geht nicht nur um mehr Stundenlohn, sondern um Monatsgrenze, Arbeitszeit und Sozialversicherung. Bevor Sie neue Stunden oder einen festen Monatslohn akzeptieren, sollten Sie diese eine Frage schriftlich klären.

Redaktioneller BelegFehlgeschlagen1 offizielle LinksAktualisiert 11. Juni 2026Methodik

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Wer 2025 knapp an der alten Minijob-Grenze lag, sollte die Abrechnung 2026 nicht einfach abheften. Mehr Mindestlohn kann gut sein, aber der entscheidende Punkt ist der Monatsdurchschnitt: Läuft der Job weiter als Minijob oder rutscht er in den Midijob? Genau diese Frage gehört schriftlich geklärt.

Was sich geändert hat

Die Bundesregierung nennt seit dem 1. Januar 2026 einen gesetzlichen Mindestlohn von 13.90 EUR/hour Euro brutto pro Stunde. Zugleich liegt die Minijob-Grenze 2026 bei 603 EUR/month Euro im Monat. Das betrifft nicht nur klassische Nebenjobs, sondern auch Beschäftigte in Gastronomie, Reinigung, Einzelhandel, Lieferung oder studentischer Arbeit.

2025 lag die monatliche Grenze noch bei 556 EUR/month Euro. Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Monatsverdienst oberhalb der Grenze von 2025 und bis zur Grenze von 2026 im Jahr 2026 zum Minijob werden können, wenn der Verdienst nicht angepasst wird. Diese Aussage sollte ausdrücklich als Hinweis der Minijob-Zentrale gelesen werden, weil der Einzelfall vom Vertrag und vom Durchschnittsverdienst abhängt.

Die praktische Falle

Nicht jede Veränderung ist schlecht. Problematisch wird es, wenn Beschäftigte glauben, ihr Sozialversicherungsstatus bleibe automatisch gleich. 2026 beginnt der Midijob nach Angaben der Minijob-Zentrale direkt oberhalb der Minijob-Grenze; die obere Grenze bleibt bei 2,000 EUR/month Euro. Wer mehrere kleine Jobs hat oder schwankend verdient, sollte nicht mit einem einzelnen Monat rechnen.

Der nächste Schritt ist schlicht: die letzten Abrechnungen nehmen, vereinbarte Stunden notieren und beim Arbeitgeber oder Lohnbüro schriftlich fragen, ob die Beschäftigung 2026 als Minijob oder Midijob geführt wird. Bei Zweifeln am Stundenlohn helfen die offiziellen Seiten, ein Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratung weiter.

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11. Juni 2026
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