Wirtschaft

Energie-Entkoppelung: So abhängig ist Europa noch von Russland

Beim russischen Öl nennt der tagesschau-Bericht Ungarn und die Slowakei, bei Uran beschreibt er nahezu unveränderte Liefermengen.

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Bildquelle: Siarhei Besarab · CC BY-SA 4.0

Redaktioneller BelegVon der Berlinuna Redaktion3 QuellenlinksAktualisiert 24. Oktober 2026Methodik
Quellenbeleg

Ungarn und die Slowakei sind beim Öl weiter auf Lieferungen aus Russland angewiesen. Das berichtet die tagesschau mit Stand vom 24. Oktober 2026 und verweist auf die Druschba-Pipeline. Für die EU insgesamt beschreibt der Beitrag dagegen einen stark gesunkenen russischen Ölanteil, ohne eine genaue Quote samt Messzeitraum auszuweisen. Die Situation einzelner Mitgliedstaaten lässt sich deshalb nicht auf alle europäischen Länder übertragen. DW Arabisch greift die Darstellung unter Berufung auf die tagesschau auf. Die gemeinsamen Angaben sind damit keine zwei unabhängigen Bestätigungen.

Bei Uran beschreibt die tagesschau unter Verweis auf Euratom seit Jahren nahezu unveränderte Importmengen aus Russland. Einzelne Vergleichsjahre und Mengen nennt der Text nicht. Zudem stehen dem Bericht zufolge in fünf EU-Staaten Reaktoren russischer Bauart; die Länder werden nicht aufgelistet. Der Befund betrifft einen eigenen Energieträger und lässt sich nicht mit der Entwicklung der Gasimporte gleichsetzen.

Den deutlichen Rückgang beim Gas beziffert der Bericht mit drei Vierteln: So stark seien die Gasimporte aus Russland in die EU seit 2022 gesunken, heißt es unter Berufung auf den Bruegel-Energieexperten Ben McWilliams. Anfang 2022 stammte nach einer im Beitrag wiedergegebenen Angabe des Europaabgeordneten Pascal Canfin etwa die Hälfte der EU-Gasimporte aus Russland. Die Hälfte bezeichnet den damaligen Lieferanteil, die drei Viertel den späteren Mengenrückgang. Bis zu welchem Monat dieser berechnet wurde, bleibt offen. Das Veröffentlichungsdatum ersetzt diese Zeitangabe nicht.

Für einen Haushalt in Deutschland ergibt sich aus dieser Importbilanz kein neuer Rechnungsbetrag. Dafür braucht es den eigenen Tarif und Verbrauch. Legen Sie die aktuelle Tarifübersicht neben eine Preisänderungsmitteilung, falls Ihnen eine vorliegt, und prüfen Sie Arbeitspreis, Grundpreis und Gültigkeitsdatum. Bei Tarifen mit festem Kilowattstundenpreis können Sie beide Preise mit demselben Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung vergleichen: Verbrauch mal Arbeitspreis, dazu der Grundpreis für denselben Zeitraum. Rechnen Sie Cent und Euro sowie monatliche und jährliche Grundpreise vorher auf einheitliche Angaben um. So wird sichtbar, was eine Änderung des jeweiligen Preisbestandteils bei gleicher Verbrauchsmenge ausmacht.

Fragen zu Preis- und Abschlagserhöhungen, Verträgen und Rechnungen bündelt das Energie-Verbraucherportal der Bundesnetzagentur. Der Verbraucherservice Energie ist unter 0228 14 15 16 montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Halten Sie dafür Ihre Vertragsunterlagen und die betreffende Mitteilung bereit. Bei der nächsten Importmeldung lohnt dagegen zuerst der Blick auf drei Angaben: Energieträger, Land oder Staatengruppe und Messzeitraum.

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