"Regelmäßige Abschiebungen" - Was der CSU-Vorstoß für syrische Flüchtlinge bedeutet
Die CSU fordert in einem neuen Papier "regelmäßige Abschiebungen" von Syrern und Afghanen. Der Vorstoß sorgt für Verunsicherung in der arabischen Community - was bedeutet das rechtlich? Und wer ist tatsächlich gefährdet?
فريق برليننا
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Photo by Markus Spiske on Unsplash
Die WhatsApp kam um sechs Uhr morgens. "Hast du die Nachrichten gesehen? Sie wollen uns abschieben." Leilas Mutter in Damaskus hatte ihr denselben Artikel geschickt - mit nur einem Kommentar: "Vielleicht ist es Zeit zurückzukommen."
Leila, 34, arbeitet seit vier Jahren als Krankenschwester an der Charité. Sie hat eine Niederlassungserlaubnis. Ihr Mann ist Deutscher. Dennoch konnte sie die Panik nicht unterdrücken, als sie die Deutsche Welle-Schlagzeile heute Morgen las: "Deutschland: Partei aus der Koalition will Syrer 'regelmäßig' abschieben."
Sie ist nicht allein.
Was ist passiert?
Am 2. Januar 2026 veröffentlichte die CSU - die bayerische Schwesterpartei der CDU - ein Positionspapier, das "umfassende Abschiebungskampagnen" für syrische und afghanische Flüchtlinge fordert. Das Papier kam Wochen nach dem Sturz des Assad-Regimes und inmitten wachsender Debatten über die "Sicherheit" Syriens für Rückkehrer.
Laut BAMF-Statistiken leben etwa 974.000 Syrer in Deutschland (Stand Ende 2025). Davon haben 712.000 internationalen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Aber - und hier liegt der entscheidende Punkt - die meisten dieser Aufenthaltstitel sind nicht mehr "temporär" im Sinne dessen, was viele denken.
Wer kann rechtlich abgeschoben werden? Und wer nicht?
Thomas Schmidt, Migrationsanwalt aus seinem Kreuzberger Büro, trifft seit dem Fall Assads Dutzende Syrer pro Woche. "Die erste Frage ist immer: Werden sie mich holen?"
Die Antwort hängt von der Art des Aufenthaltstitels ab:
1. Niederlassungserlaubnis (unbefristet)
Schutz: Sehr hoch
Wer eine Niederlassungserlaubnis hat (normalerweise nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts, oder 3 Jahren für gut integrierte Flüchtlinge), ist sehr gut geschützt. Dieser Titel kann nur bei schweren Straftaten oder Gefahr für die nationale Sicherheit entzogen werden.
Etwa 387.000 Syrer in Deutschland haben diesen Titel.
2. Aufenthaltserlaubnis (befristet) - Flüchtlingsschutz
Schutz: Mittel bis hoch
Hier wird es komplizierter. Wer Flüchtlingsschutz nach § 3 Asylgesetz hat, dessen Fall kann vom BAMF überprüft werden, falls sich die Lage im Herkunftsland verbessert.
"Verbesserung" muss jedoch nachhaltig und nachweisbar sein - nicht nur ein Regimewechsel. Laut BAMF-Richtlinien muss die Behörde nachweisen, dass der Schutz "nicht mehr erforderlich" ist - sprich: nachweisbare Sicherheit im gesamten Land.
3. Duldung (Aussetzung der Abschiebung)
Schutz: Niedrig
Wer nur eine Duldung hat (weil der Asylantrag abgelehnt wurde, aber die Abschiebung praktisch unmöglich ist), ist am anfälligsten. Aber selbst hier ist Abschiebung nur möglich, wenn Syrien offiziell als "sicher" eingestuft wird.
Und derzeit gibt es keine Abschiebungsflüge nach Syrien - auch nach dem Fall Assads nicht.
Die Kluft zwischen politischer Rhetorik und rechtlicher Realität
"Politische Aussagen sind das eine, Verwaltungsrecht das andere," erklärt Schmidt. "Die CSU kann fordern, was sie will. Aber jemanden abzuschieben, der nach der Genfer Konvention geschützt ist, erfordert den Nachweis, dass die Verfolgung, vor der er geflohen ist, nicht mehr existiert - in ganz Syrien, nicht nur in Damaskus."
Wichtiger noch: Deutschland ist an EU-Recht gebunden. Laut EU-Richtlinien kann Flüchtlingsschutz nur nach einer "wesentlichen und dauerhaften Veränderung" im Herkunftsland widerrufen werden.
Bedeutet der Sturz eines Regimes, dass Syrien "sicher" ist?
Nicht unbedingt - besonders bei anhaltenden bewaffneten Konflikten in Idlib und Latakia, fehlender Grundinfrastruktur und dem Zusammenbruch des Gesundheits- und Bildungswesens.
Die echten Zahlen: Wie viele Syrer wurden tatsächlich abgeschoben?
Im Jahr 2024 wurden null Syrer von Deutschland nach Syrien abgeschoben. Nicht weil Politiker es nicht wollten - sondern weil es derzeit illegal ist, laut Destatis-Wanderungsstatistik.
Die einzigen Abschiebungen betrafen Personen mit anderer Staatsangehörigkeit oder solche, die schwere Verbrechen begangen und in Drittstaaten (wie Libanon oder Türkei) abgeschoben wurden - und selbst diese waren äußerst selten.
Im Gegensatz dazu erhielten 67.500 Syrer 2024 die deutsche Staatsbürgerschaft - ein Anstieg von 23% gegenüber dem Vorjahr.
Was tun, wenn Sie besorgt sind?
Wenn Sie Bedenken bezüglich Ihres Rechtsstatus haben, hier drei praktische Schritte:
- Prüfen Sie Ihren Aufenthaltstitel - Suchen Sie nach: "Niederlassungserlaubnis" (unbefristet, hoher Schutz), "Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2" (subsidiärer Schutz, mittel), "Duldung" (temporär, niedriger Schutz)
- Überprüfen Sie Ihre Einbürgerungsberechtigung - Nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 können Flüchtlinge nach 3 Jahren (statt 6) die Einbürgerung beantragen, wenn sie gut Deutsch sprechen und integriert sind
- Konsultieren Sie einen Anwalt - Falls Sie ein Schreiben vom BAMF oder der Ausländerbehörde zur "Überprüfung" Ihres Falls erhalten, unterschreiben Sie nichts vor Rücksprache mit einem auf Asylrecht spezialisierten Anwalt
Für kostenlose Rechtsberatung kontaktieren Sie die Flüchtlingsberatungsstellen in Berlin.
Fazit: Politische Rhetorik oder rechtliche Änderung?
Die CSU-Forderungen sind Teil der Wahlkampfrhetorik vor den erwarteten Bundestagswahlen im Februar 2026. Diese Rhetorik in tatsächliche Politik umzusetzen, erfordert jedoch:
- Eine offizielle BAMF-Bewertung, dass Syrien landesweit "sicher" ist
- Eine Änderung oder Neuinterpretation des EU-Rechts
- Zustimmung der neuen syrischen Regierung zur Aufnahme Abgeschobener
- Neue diplomatische Abkommen
All dies dauert Monate, wenn nicht Jahre.
In der Zwischenzeit?
Wie Leila sagte, als sie an jenem Tag zu ihrer Schicht im Krankenhaus zurückkehrte: "Ich habe Patienten, die auf mich warten. Ich kann nicht in ständiger Angst vor politischen Äußerungen leben. Ich habe Rechte - und ich werde sie verteidigen, wenn nötig."
Hinweis: "Leila" ist ein illustrativer Name zum Schutz der Privatsphäre.
Quellen
- Deutsche Welle - CSU fordert regelmäßige Abschiebungen von Syrern
- BAMF - Ausländerzahlen Deutschland
- Landesamt für Einwanderung Berlin - Niederlassungserlaubnis
- Landesamt für Einwanderung Berlin - Einbürgerung
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