Wirtschaft
SCHUFA: Historische Daten gezielt abfragen
Illustratives Motiv zu Datenschutz und DSGVO; abgebildet ist kein echtes SCHUFA-Dokument.

Bildquelle: صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: viarami/Pixabay · Pixabay License

SCHUFA: Historische Daten gezielt abfragen

Was in der kostenlosen SCHUFA-Datenkopie fehlt, muss nicht verschwunden sein. Eine Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung öffnet seit dem 15. Juli genau diese Frage, während die Aufsicht noch prüft. Den Rechtsstreit löst kein Formular. Eine gezielte Ergänzung im Auskunftsersuchen kann aber zeigen, ob historische Daten existieren, wofür sie verarbeitet wurden und wer sie erhielt.

Redaktioneller BelegGeprüft3 QuellenlinksAktualisiert 15. Juli 2026Methodik

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Am Morgen des 15. Juli 2026 veröffentlichten NDR und Süddeutsche Zeitung einen brisanten Befund: Die SCHUFA soll historische Daten von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern vorhalten, obwohl Betroffene bei alten Krediten, Kreditkarten oder erledigten Schulden mit einer Löschung rechnen. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Recherche, kein rechtskräftiges Urteil.

Nach der NDR/SZ-Recherche bei tagesschau.de wurden mit dem historischen Bestand rückwirkende Scores für Tests bei Unternehmenskunden berechnet. Die SCHUFA erklärte, die Nutzung sei vertraglich auf Test- und Kontrollzwecke beschränkt; die Daten müssten nach Abschluss der Tests bei den Unternehmen gelöscht werden. Dass historische Werte flächendeckend für echte Kreditentscheidungen genutzt wurden, belegt die Recherche nicht.

Die Aufsicht prüft noch

Die SCHUFA hält die Verarbeitung für rechtmäßig und verweist unter anderem auf berechtigte Interessen sowie Prüfpflichten von Banken. Die von NDR und SZ zitierte Datenschutzrechtlerin Ruth Janal bezweifelt dagegen, dass ein derart großer Bestand auf Vorrat gespeichert werden darf. Nach Angaben des für die SCHUFA zuständigen hessischen Datenschutzbeauftragten gegenüber den Medien läuft die Prüfung der Datentests seit dem Frühjahr 2025. Sie war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht abgeschlossen.

Für Verbraucher ist eine andere Frage sofort relevant: Was steht in der eigenen Auskunft? Laut Recherche tauchen die historischen Daten in der üblichen Datenkopie bislang nicht auf. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO kostenlos ist. Eine Auskunft kann gespeicherte Daten, Zwecke, Herkunft und Empfänger umfassen. Unrichtige Angaben lassen sich beanstanden; ob eine Löschung verlangt werden kann, hängt vom konkreten Datensatz und seiner Rechtsgrundlage ab.

Historische Daten ausdrücklich nennen

Wer jetzt eine Datenkopie anfordert, sollte nicht bei der Standardbestellung stehen bleiben. Im Schreiben kann ausdrücklich nach sämtlichen aktuellen und historischen personenbezogenen Daten, den Verarbeitungszwecken, Datenquellen sowie Empfängern oder Empfängerkategorien gefragt werden. Dafür bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zu Artikel 15 DSGVO an. Ergänzen Sie den Begriff „historische Daten“ und bewahren Sie Anfrage, Versanddatum und Antwort auf.

Das garantiert weder eine vollständige Offenlegung des von NDR und SZ beschriebenen Bestands noch eine sofortige Löschung oder Entschädigung. Es schafft aber eine belastbare Grundlage: Welche Informationen wurden genannt, welche Frage blieb offen und gibt es falsche Daten, die bei Wohnung, Kredit, Ratenkauf oder Mobilfunkvertrag ins Gewicht fallen könnten? Bei einer lückenhaften Antwort oder erheblichen Folgen sind Verbraucherberatung und Datenschutzfachleute die besseren nächsten Adressen als Vermutungen über den Ausgang des laufenden Verfahrens.

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Aktualisiert
15. Juli 2026
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