Seit dem 2. Juli 2026 ist der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg allgemeinverbindlich – mit Wirkung zurück zum 1. Januar. Wer in den Geltungsbereich fällt, sollte deshalb jede Abrechnung seit Jahresbeginn prüfen. Ein Anspruch auf den höchsten Stundenlohn folgt daraus noch nicht.
Tarifbindung auch ohne Mitgliedschaft
Nach Angaben der Berliner Arbeitsverwaltung erfasst die Erklärung Beschäftigte, die für Dritte Sicherheits-, Kontroll- oder Ordnungsdienste leisten. Auch bestimmte Ausbildungsstätten der Branche gehören zum Geltungsbereich. Die tariflichen Mindestvergütungen gelten damit für erfasste Arbeitsverhältnisse unabhängig davon, ob der einzelne Betrieb zuvor tarifgebunden war.
Die offizielle Berechnungshilfe des Tarifregisters weist für gewerbliches Sicherheitspersonal 2026 Stundenlöhne von 15,15 bis 21,80 Euro aus, jeweils vor einschlägigen Zulagen und Zuschlägen. Welche Zahl gilt, entscheidet die Entgeltgruppe des konkreten Einsatzes. Die Spanne ist kein Wahlrecht.
Diese Einsätze sind ausgenommen
Die Senatsverwaltung nennt drei Abgrenzungen ausdrücklich: Sicherungsarbeit auf Anlagen mit Zugang zum Schienennetz der DB Netz AG gegen Gefahren des Eisenbahnbetriebs, Geld- und Werttransporte einschließlich Geldbearbeitung sowie Maßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz. Wer in einem dieser Felder arbeitet, sollte nicht mit der veröffentlichten Spanne rechnen, ohne den passenden Tarif zu klären.
So wird aus der Meldung ein Lohncheck
Nötig sind Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Abrechnungen ab Januar 2026 sowie Stunden- und Zuschlagsnachweise. Erst wenn Einsatz und Entgeltgruppe feststehen, lässt sich beurteilen, ob eine Differenz besteht. Eine pauschale Nachzahlung aus der Tabellenobergrenze wäre dagegen unseriös.
Das Gemeinsame Tarifregister Berlin-Brandenburg erteilt unter 030 9028 1457 telefonische Tarifauskünfte. Der Vertrag kann nach Vereinbarung in der Oranienstraße 106, Raum 3.073, eingesehen werden. Mit dieser Auskunft können Beschäftigte den Arbeitgeber schriftlich um Prüfung bitten oder individuelle gewerkschaftliche beziehungsweise rechtliche Beratung suchen.
Quellen
Rechtswirkung, Geltungsbereich, Ausnahmen und Kontakt nennt die Pressemitteilung der Berliner Arbeitsverwaltung. Die Lohnwerte wurden mit der verlinkten Berechnungshilfe des Gemeinsamen Tarifregisters abgeglichen.
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