
Bildquelle: Christian Wolf (www.c-w-design.de) / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 de)
TV Stud: Lohn steigt rückwirkend
15,08 Euro pro Stunde sind nur die erste Zeile. Für rund 7.000 studentische Beschäftigte in Berlin zählt nun, ob die Abrechnung auch die Differenz seit Januar nachvollziehbar ausweist. Der Tarif gilt zudem nicht automatisch für jeden Werkstudentenjob. Arbeitsvertrag, Stundenlohn und Nachzahlung entscheiden darüber, ob aus der guten Nachricht tatsächlich das richtige Geld auf dem Konto wird.
Berlinuna Redaktion
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Steht TV Stud III in deinem Arbeitsvertrag, kann die nächste Abrechnung mehr enthalten als nur einen neuen Stundenlohn. Entscheidend ist, ob auch die Differenz für die Monate seit Januar korrekt auftaucht.
Nach Angaben der GEW Berlin haben sich GEW und ver.di mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin und den Hochschulen auf die Anpassung des TV Stud III geeinigt. Rund 7.000 studentische Beschäftigte erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2026 statt 14,32 nun 15,08 Euro pro Stunde.
Der Tarif steigt in drei Stufen
Zum 1. Januar 2027 soll der Stundenlohn auf 15,90 Euro steigen, zum 1. Januar 2028 auf 16,06 Euro. Der DGB nennt dieselben Stufen. Die Anfang Juli veröffentlichte Einigung stand zunächst unter einer Erklärungsfrist bis zum 27. Juli.
Am 29. Juli berichtete der Tagesspiegel nach Fristende über den neuen Tarifvertrag. Ein einheitlicher Auszahlungstermin für alle Hochschulen ist damit aber nicht belegt. Rückwirkend beschreibt den Anspruchszeitraum, nicht zwingend denselben Buchungstag bei jeder Personalstelle.
Nicht jeder Werkstudent fällt darunter
Maßgeblich sind Arbeitgeber und Vertrag. Der Personalrat der TU Berlin erläutert TV Stud III als tarifliche Grundlage für studentische Beschäftigte im erfassten Hochschulbereich. Ein privater Werkstudentenjob wird nicht allein deshalb Teil des Tarifvertrags, weil die beschäftigte Person in Berlin studiert.
Drei Angaben auf der Abrechnung
Prüfe zunächst die abgerechneten Stunden und den ausgewiesenen Stundenlohn. Suche danach nach einer Nachzahlung oder Korrektur für die Monate ab Januar 2026. Der Nettobetrag lässt sich nicht pauschal ausrechnen, weil Steuern und Sozialversicherung von deiner persönlichen Konstellation abhängen.
Fehlt eine nachvollziehbare Anpassung, schreibe der Personalstelle deiner Hochschule mit Personalnummer, Abrechnungsmonat und dem Hinweis auf TV Stud III. Die Freie Universität veröffentlicht eigene Tarif- und Entgeltinformationen. Beschäftigte anderer Hochschulen sollten die entsprechende Personal- oder Gehaltsseite ihres Arbeitgebers nutzen.
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- Aktualisiert
- 29. Juli 2026
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