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Steuererklärung 2024: Frist endet bald
Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr über 1.000 Euro, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Die Frist für das Steuerjahr 2024 endet am 31. Juli 2025 für alle, die ohne Steuerberater einreichen. Wer Elterngeld, Krankengeld oder ALG bezogen hat, ist sogar zur Abgabe verpflichtet. Dieser Artikel erklärt, wer abgeben muss, wie es kostenlos geht und welche Fristen gelten.
Berlinuna Redaktion
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Rund 1.095 Euro. So viel bekamen Arbeitnehmer in Deutschland im Durchschnitt vom Finanzamt zurück, laut Statistischem Bundesamt für das Steuerjahr 2022. Trotzdem verzichten Hunderttausende jedes Jahr auf dieses Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Die Frist für das Steuerjahr 2024 endet am 31. Juli 2025.
Wer ohne Steuerberater einreicht, hat also noch gut drei Monate. Klingt nach viel Zeit. Aber wer sich erst bei ELSTER registrieren muss, wartet allein zwei Wochen auf den Aktivierungsbrief. Und wer einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen will, sollte wissen: Die Plätze werden knapper, je näher der Stichtag rückt.
Das größte Missverständnis? Das größte Missverständnis? Ein Punkt, den viele Arbeitnehmer übersehen, die das deutsche Steuersystem noch nicht vollständig kennen: Sie glauben, die monatliche Lohnsteuer sei das letzte Wort. Ist sie nicht. Der Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung, oft zu hoch berechnet. Die Steuererklärung korrigiert das.

Pflicht oder freiwillig?
Nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung abgeben. Wer nur einen Arbeitgeber hat und keine Nebeneinkünfte über 410 Euro erzielt, kann freiwillig einreichen. Und sollte es in den meisten Fällen auch tun.
Zur Abgabe verpflichtet ist hingegen, wer 2024 Lohnersatzleistungen bezogen hat: Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Der Grund liegt im sogenannten Progressionsvorbehalt, geregelt in § 46 EStG: Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer betroffen ist und nicht abgibt, riskiert eine Schätzung durch das Finanzamt. Die fällt selten günstig aus.
Auch mehrere Arbeitgeber im selben Jahr, Steuerklassenkombination III/V bei Ehepaaren oder Kurzarbeitergeld lösen die Abgabepflicht aus.
Die Fristen im Überblick
Ohne Berater: 31. Juli 2025. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: in der Regel 30. April 2026, so das Bundesfinanzministerium (es empfiehlt sich, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, da Fristen je nach Bundesland leicht variieren können).
Wer die Pflichtabgabe versäumt, zahlt einen Verspätungszuschlag: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro. Das regelt § 152 der Abgabenordnung. Bei mehreren Monaten Verspätung summiert sich das schnell.
Kostenlos einreichen mit ELSTER
Die einfachste Option ist ELSTER (elster.de), das kostenlose Online-Portal der deutschen Finanzbehörden. Die Registrierung erfordert eine einmalige Anmeldung mit Personalausweis oder Aufenthaltstitel. Per Post kommt dann ein Aktivierungsbrief. Danach führt das Portal Schritt für Schritt durch die Erklärung, inklusive vorausgefüllter Daten vom Arbeitgeber.
Wer lieber persönliche Hilfe möchte, findet beim Lohnsteuerhilfeverein eine günstige Alternative. Laut BDL (Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine) beginnen die Mitgliedsbeiträge bei rund 50 Euro pro Jahr. Für Arbeitnehmer mit einfachen Steuerfällen reicht das völlig aus. Und es verlängert die Abgabefrist automatisch bis April 2026.

Was jetzt zu tun ist
Schritt eins: Klären, ob eine Abgabepflicht besteht. Wer 2024 Elterngeld, Krankengeld oder ALG bezogen hat, muss abgeben. Schritt zwei: Entscheiden, ob ELSTER oder Lohnsteuerhilfeverein. Schritt drei: Heute anfangen. Nicht im Juli.
Denn wer wartet, wartet auf den Aktivierungsbrief. Und dann auf einen freien Termin beim Verein. Und dann ist es Juli. Die durchschnittliche Erstattung von über 1.000 Euro ist kein theoretischer Wert. Es ist Geld, das Ihnen zusteht.
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen
Redaktioneller Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Migrationsberatungsstelle.
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- Aktualisiert
- 3. April 2026
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