Der Bundestag soll den Entwurf der Einkommensteuerreform aus dem Bundesfinanzministerium am 8. Oktober 2026 erstmals beraten. Das meldet Tagesschau in seinem am selben Tag um 08:31 Uhr veröffentlichten Bericht. Angekündigt ist eine erste Lesung; ihr Abschluss oder ein Gesetzesbeschluss wird damit nicht bestätigt. Konkrete Erhöhungsbeträge und einen Anwendungstermin nennt der Bericht nicht.
Höhere Freibeträge, frühere Reichensteuer
Kleine und mittlere Einkommen sollen nach dem Tagesschau-Bericht vor allem durch einen höheren Grundfreibetrag entlastet werden. Für Familien sind außerdem Erhöhungen des Kinderfreibetrags und des Kindergelds vorgesehen. Beim Blick auf die Haushaltskasse lohnt die Unterscheidung: Kindergeld gehört zum verfügbaren Familieneinkommen, erhöht aber nicht den Nettolohn auf der Gehaltsabrechnung.
Die sogenannte Reichensteuer soll dagegen schon ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen, berichtet Tagesschau. Der geltende Einkommensteuertarif in § 32a EStG setzt die Tarifzone mit einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent derzeit bei 277.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen an. Der Entwurf sieht damit keineswegs für alle Einkommen eine Entlastung vor.
Auch ein Ausgleich der kalten Progression ist laut Tagesschau nicht vorgesehen. Das betrifft Beschäftigte, deren Gehalt steigt, um die Inflation aufzufangen: Durch den progressiven Tarif kann zugleich ihre Steuerbelastung zunehmen. Mehr Euro auf der Abrechnung bedeuten dann nicht automatisch mehr Kaufkraft.
Die Grundlage bleibt das geltende Recht
Für den bestehenden Grundfreibetrag ist § 32a Einkommensteuergesetz maßgeblich. Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 fällt nach dem allgemeinen Tarif bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 12,348 EUR/year Euro keine tarifliche Einkommensteuer an. Entscheidend ist hier das zu versteuernde Einkommen. Der Jahresbruttolohn aus dem Arbeitsvertrag ist eine andere Größe.
Wie aus einem Entwurf ein Gesetz wird, erläutert der Deutsche Bundestag auf seiner Seite zum Gesetzgebungsverfahren: In der ersten Lesung werden vor allem die zuständigen Ausschüsse bestimmt. Sie bearbeiten den Text und bereiten die zweite Lesung vor. Üblicherweise folgen eine dritte Lesung und die Schlussabstimmung, danach die Beteiligung des Bundesrates entsprechend der Gesetzesart. Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt schließen sich an. Für das Inkrafttreten gilt der gesetzlich festgelegte Termin, sonst der vierzehnte Tag nach Ausgabe des Bundesgesetzblattes.
Planen Sie Ihre laufenden Ausgaben deshalb mit dem Nettobetrag Ihrer aktuellen Gehaltsabrechnung. Den nächsten parlamentarischen Schritt können Sie über die offizielle Bundestagsseite Tagesordnung und Sitzungsverlauf verfolgen: Suchen Sie in der Tagesordnung für den 8. Oktober 2026 nach „Einkommensteuer“. Für amtliche Ergebnisse verweist die Seite auf das Amtliche Protokoll und das Plenarprotokoll der Sitzung. Bevor Sie eine Entlastung fest verplanen, prüfen Sie nach einem Gesetzesbeschluss im endgültigen Text sowohl das Inkrafttreten als auch den Steuerzeitraum, für den die Änderungen gelten.
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