
Bildquelle: Leit / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Studentenjob: 140 Tage richtig zaehlen
Ein Ferienjob wirkt harmlos, bis der Aufenthaltstitel verlaengert wird und niemand mehr sauber erklaeren kann, welche Tage wirklich zaehlten. Die 140-Arbeitstage-Regel ist kein Bauchgefuehl: Vier Stunden, Wochenrechnung, Vorlesungszeit und studentische Nebentaetigkeit machen den Unterschied. Wer jetzt dokumentiert, hat beim naechsten LEA-Termin weniger Stress und muss nicht allein aus Erinnerung argumentieren.
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Wer im Sommer zwei Schichten mehr annimmt, sollte nicht erst beim naechsten LEA-Termin nachrechnen. Beim Aufenthaltstitel fuer Studierende zaehlt nicht nur, was auf dem Konto landet, sondern ob die Arbeit auf das 140-Tage-Konto faellt.
Die Grundlage steht in § 16b AufenthG: Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium erlaubt Beschaeftigungen bis zu insgesamt 140 Arbeitstagen im Jahr. Studentische Nebentaetigkeiten werden nicht angerechnet. Der Gesetzestext steht unter https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16b.html.
Die Rechnung ist nicht nur Stundenzaehlen
Das Landesamt fuer Einwanderung Berlin erklaert die praktische Zaehlung: Bis zu vier Stunden koennen als halber Arbeitstag zaehlen, mehr als vier Stunden als voller Tag. Alternativ kann eine Kalenderwoche pauschal mit 2,5 Arbeitstagen bewertet werden. In der Vorlesungszeit ist diese Wochenrechnung aber nur bei bis zu 20 Wochenstunden zulaessig. Quelle: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/studium/.
Nach Angaben des LEA Berlin gilt die Erweiterung auch dann, wenn auf einem noch gueltigen Aufenthaltstitel weiterhin die alte Auflage mit 120 Tagen oder 240 halben Tagen steht. Das ersetzt aber keine saubere Dokumentation. Dienstplaene, Lohnabrechnungen und kurze Notizen zum Hochschulbezug einer Taetigkeit gehoeren zusammen in einen Ordner.
Nicht jeder Campusjob ist frei
Eine studentische Nebentaetigkeit kann etwa eine Arbeit an der Hochschule oder eine fachnahe Taetigkeit sein. Ein normaler Nebenjob ohne Studienbezug kann anders behandelt werden. Deshalb sollte der Arbeitsvertrag nicht nur nach Lohn und Stunden gelesen werden, sondern auch danach, wie die Taetigkeit gegenueber der Auslaenderbehoerde erklaert werden kann.
Was jetzt zu tun ist
Wenn der Titel bald ablaeuft, beginnt die praktische Seite bei Service Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/. Das LEA Berlin gibt an, dass der Antrag nur online moeglich ist, fruehestens 4 Monate vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Wer nebenbei arbeitet, sollte bis dahin eine Tabelle haben: Datum, Stunden, Arbeitgeber, Vorlesungszeit ja oder nein, studentischer Bezug ja oder nein.
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- Aktualisiert
- 23. Juni 2026
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