Tariftreugesetz: Was du verlangen kannst
Du putzt dasselbe Buero seit zwei Jahren fuer 13,90 Euro die Stunde. Was dein Arbeitgeber dir nicht sagen muss: Seit diesem Monat koennten dir 200 bis 400 Euro mehr im Monat zustehen, wenn dein Einsatzort ein Bundesauftrag ist. Eine Frage entscheidet, ob du betroffen bist. Niemand ist verpflichtet, dich von sich aus zu informieren. Beschwerden gehen anonym, ohne dass dein Name beim Chef landet.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: Praxis_Porsch/Pixabay · Pixabay License
Wer in Berlin morgens um fuenf in einem Bundesministerium die Bueros putzt, am Flughafen Sicherheitskontrollen macht oder auf einer Bundesautobahn Bauarbeiten ausfuehrt, hat seit kurzem einen Hebel, den es bisher nicht gab. Mit dem Bundestariftreugesetz, dem der Bundesrat am 27. Maerz 2026 zugestimmt hat, muessen Firmen mit Bundesauftraegen kuenftig nach dem einschlaegigen Branchentarif bezahlen, auch wenn sie selbst keinen Tarifvertrag unterschrieben haben.
Nach Angaben des Bundesministeriums fuer Arbeit und Soziales (BMAS) tritt das Gesetz voraussichtlich noch im April 2026 in Kraft, am Tag nach der Verkuendung im Bundesgesetzblatt. Fuer Beschaeftigte in Reinigung, Sicherheit, Bau, Pflege, Logistik und Catering kann das einen spuerbaren Unterschied auf der Lohnabrechnung machen.
Worum es im Kern geht
Bisher galt: Wer in einer Branche mit gueltigem Tarifvertrag arbeitet, hat nicht automatisch Anspruch auf Tariflohn. Anspruch hat nur, wessen Arbeitgeber selbst tarifgebunden ist. Genau hier liegt der strukturelle Punkt, den das Gesetz adressiert. In Reinigung, Sicherheit, Logistik und Catering wird ein grosser Teil der Arbeit ueber Subunternehmer erledigt, die nicht direkt am Tarifvertrag teilnehmen. Der Mindestlohn (2026: 13,90 Euro) gilt zwar als Untergrenze, der Branchentarif liegt jedoch oft deutlich darueber.
Das neue Gesetz dreht diese Logik fuer einen klar abgegrenzten Fall um: Sobald ein Unternehmen einen Auftrag des Bundes ausfuehrt, muss es seine Beschaeftigten nach dem Branchentarif vergueten, unabhaengig davon, ob es selbst tarifgebunden ist. Hinzu kommen Pflichten zum tariflichen Urlaub und zu bestimmten Arbeitszeitregeln. Konkret welche Branchentarife in welcher Form gelten, regelt das BMAS schrittweise per Verordnung. Nicht jede Branche ist also vom ersten Tag an abgedeckt.

Wer betroffen ist
Entscheidend ist nicht der Wohnort, sondern der Auftrag. Wer fuer ein Unternehmen arbeitet, das einen Bundesauftrag ausfuehrt, faellt unter das Gesetz. Typische Konstellationen sind die Reinigung von Bundesgebaeuden, Sicherheits- und Servicearbeiten an Flughaefen mit Bundeszustaendigkeit, Bau- und Sanierungsarbeiten an Bundesstrassen und Bundesautobahnen, Catering in Behoerden des Bundes oder Logistikleistungen fuer nachgeordnete Bundesstellen.
Auftraege von Land und Kommune sind ein anderes Kapitel. Hier gelten Landestariftreugesetze, die sich von Bundesland zu Bundesland erheblich unterscheiden. Berlin hat bereits seit Jahren ein eigenes Landesgesetz, andere Bundeslaender regeln das schwaecher oder gar nicht. Wer also fuer einen Berliner Senatsauftrag arbeitet, prueft das Berliner Recht; wer fuer einen Bundesauftrag arbeitet, das neue Bundesgesetz.
Was du konkret tun kannst
Der erste Schritt ist eine Frage an den Arbeitgeber: Laeuft mein Einsatzort ueber einen Bundesauftrag? Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das von sich aus mitzuteilen, aber es gibt keinen rechtlichen Grund, dir die Auskunft zu verweigern. Hinweise im Alltag sind Beschilderungen mit Bundesministerium, Bundesamt oder Bundesanstalt am Gebaeude oder im Vergabevermerk auf Aushaengen vor Ort.
Gibt es Anzeichen dafuer, dass dein Lohn unter dem Branchentarif liegt, stehen zwei Anlaufstellen offen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll nimmt Hinweise auch anonym entgegen, also ohne dass dein Name dem Arbeitgeber bekannt wird. Daneben sind die Branchen-Gewerkschaften zustaendig: IG BAU fuer Bau und Reinigung, ver.di fuer Sicherheit, Pflege und Teile der Logistik. Erstberatungen sind in vielen Faellen kostenlos, eine vollstaendige rechtliche Vertretung setzt jedoch ueblicherweise Mitgliedschaft voraus.
Was das Gesetz nicht ist
Das Bundestariftreugesetz wirkt nicht automatisch. Es verpflichtet keinen Arbeitgeber, dich aktiv zu informieren, ob dein Einsatzort unter das Gesetz faellt. Es ersetzt auch keine arbeitsrechtliche Beratung im konkreten Streitfall. Wer einen Differenzlohn fuer mehrere Monate oder Jahre geltend machen moechte, sollte den Fall mit der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt fuer Arbeitsrecht durchgehen, idealerweise bevor man auf den Arbeitgeber zugeht.
Die Luecke zwischen Mindestlohn und Branchentarif entsteht in den betroffenen Sektoren regelmaessig dadurch, dass die ausfuehrenden Subunternehmen selbst nicht tarifgebunden sind, eine strukturelle Konstellation, kein Einzelphaenomen. Genau diese Luecke schliesst das neue Gesetz fuer Bundesauftraege. Damit es im Alltag wirkt, muss man wissen, dass es existiert, die richtige Frage stellen und im Zweifel eine der beiden Anlaufstellen kontaktieren.
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