Presseschau · Abendausgabe

Telekom-Urteil und höhere Bestattungskosten

Ein Urteil zur Telekom-Netzanzeige, höhere Bestattungskosten und Temus angekündigte Reaktion auf eine EU-Strafe prägen den Überblick.

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Bildquelle: Triplec85 · CC BY-SA 4.0

Redaktioneller BelegGeprüft6 QuellenlinksAktualisiert 26. Oktober 2026Methodik
Quellenbeleg
KI-Hinweis: Dieser Text wurde mit KI erstellt oder bearbeitet.

Das Landgericht Köln untersagt Telekom-Werbeslogans in der Netzanzeige von Kundenhandys. Weitere Themen sind gestiegene Bestattungskosten, Temus angekündigtes Entgegenkommen, Pläne für Sonderfahrerlaubnisse in Hessen und eine Taxiänderung am BER ab 2027.

1. Gericht untersagt Telekom-Werbung im Netzfeld

Quelle: Deutschlandfunk, Der Tagesspiegel

Nach einem Urteil des Landgerichts Köln darf die Telekom die Netzanzeige auf Kundenhandys nicht für Werbeslogans nutzen. Der Tagesspiegel beschreibt, dass dort „Im besten Netz“ statt „telekom.de“ erschien und manche Kunden einen Gerätefehler vermuteten.

Warum das wichtig ist: Für Telekom-Kunden betrifft das Urteil Werbung an der Stelle, an der der Netzname angezeigt wird.

2. Bestattungskosten steigen, Ausbildung wächst

Quelle: Der Spiegel

Bestattungsleistungen sind teurer geworden, berichtet der SPIEGEL. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Auszubildenden in der Branche binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt.

Warum das wichtig ist: Können Angehörige die Bestattungskosten weder aus dem Nachlass noch aus eigenen Mitteln tragen, kann laut SPIEGEL unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialhilfe einspringen.

3. Temu kündigt Entgegenkommen nach EU-Strafe an

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung

Temu hat nach einer EU-Strafe angekündigt, der EU entgegenzukommen, berichtet die FAZ. Die Kommission hatte dem Marktplatz im Zusammenhang mit gefährlichem Babyspielzeug und unsicheren Ladegeräten Rechtsverstöße vorgeworfen; die angekündigten Änderungen sind Zusagen des Unternehmens.

Warum das wichtig ist: Wer dort Babyspielzeug oder Ladegeräte kauft, sollte die von der Kommission benannten Sicherheitsbedenken berücksichtigen.

4. Hessen will Sonderfahrerlaubnis mit 17 erleichtern

Quelle: hessenschau

17-Jährige können bei besonders langen Wegen zur Berufsschule oder zum Betrieb einen Streckenführerschein beantragen, berichtet die hessenschau. Hessen will den bislang selten gewährten Zugang durch konkrete Kriterien erleichtern.

Warum das wichtig ist: Betroffene Auszubildende können die Voraussetzungen einer solchen Sondererlaubnis klären.

5. Berliner Taxis verlieren direkte Fahrgastaufnahme am BER ab 2027

Quelle: rbb24

Berliner Taxis dürfen laut rbb24 ab dem 1. Januar 2027 am BER keine Fahrgäste mehr direkt aufnehmen. Abholungen über telefonische Funkvermittlung oder per App bleiben laut Berliner Senatsverwaltung für Mobilität jedoch möglich. Der Landkreis Dahme-Spreewald verweist auf eine gesunkene Taxinachfrage. Die Berliner Senatsverwaltung weist zudem auf die verbesserte Schienenanbindung hin.

Warum das wichtig ist: Berliner Taxifahrer müssen die Änderung ab 2027 bei der Planung ihrer Rückfahrten berücksichtigen.

Diese Zusammenfassung gibt Berichte deutscher Medien in eigenen Worten wieder und ist keine eigene Originalrecherche. Die vollständigen Artikel finden Sie bei den verlinkten Quellen.

Quellen

  1. Deutschlandfunk - Urteil zu Werbung in der Netzanzeige
  2. Der Tagesspiegel - Telekom-Slogan statt Netzname auf dem Handy
  3. Der Spiegel - Bestattungsleistungen werden teurer
  4. Frankfurter Allgemeine Zeitung - Temus angekündigtes Entgegenkommen nach EU-Strafe
  5. hessenschau - Hessen plant leichteren Zugang zum Streckenführerschein
  6. rbb24 - Keine direkte Fahrgastaufnahme für Berliner Taxis am BER ab 2027; Abholung über Funkvermittlung oder App bleibt möglich

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