Trump will muslimische Abgeordnete abschieben
US-Präsident Donald Trump forderte die Abschiebung der muslimischen Abgeordneten Ilhan Omar und Rashida Tlaib, nachdem sie seine Rede vor dem Kongress boykottiert hatten. Die Äußerungen lösten weltweite Empörung aus und werfen auch in Deutschland Fragen über antimuslimische Rhetorik und das Zugehörigkeitsgefühl muslimischer Bürger auf.
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US-Präsident Donald Trump hat am Mittwoch (26. Februar 2026) gefordert, die muslimischen Abgeordneten Ilhan Omar und Rashida Tlaib in eine "psychiatrische Anstalt" einzuweisen und in ihre "Herkunftsländer" abzuschieben. Die Äußerungen folgten auf einen heftigen Eklat während seiner State-of-the-Union-Rede am Vorabend.
Trump schrieb auf Truth Social, die beiden Abgeordneten hätten "blutunterlaufene Augen wie Wahnsinnige" gehabt. Dann: "Man sollte sie in eine Nervenheilanstalt einweisen." Und weiter: "Wir sollten sie dorthin zurückschicken, wo sie herkommen." Das Problem an dieser Forderung? Beide sind US-Bürgerinnen. Tlaib wurde in Detroit geboren, Omar ist eingebürgerte Amerikanerin somalischer Herkunft.
Die Auslöser: Omar und Tlaib hatten während Trumps Rede am Dienstag "Du tötest Amerikaner" gerufen, als der Präsident seine harte Einwanderungspolitik lobte. Omar bezeichnete ihn zudem als "Lügner".
Scharfe Reaktionen
Der demokratische Minderheitsführer im Repräsentantenhaus, Hakeem Jeffries, bezeichnete Trumps Äußerungen als "fremdenfeindlich" und "beschämend". Tlaib erwiderte auf X, Trumps Worte zeigten, dass er "zusammenbricht".
Der Council on American-Islamic Relations (CAIR) wertete die Aussagen als offen rassistisch. Edward Ahmed Mitchell, stellvertretender Nationaldirektor der Organisation, betonte: "Zu sagen, dass zwei muslimische Abgeordnete in das Land ihrer Vorfahren zurückgeschickt werden sollen, weil sie den Präsidenten kritisiert haben -- das ist Rassismus und Bigotterie."
Aber betrifft das nur die USA?
Was das für Deutschland bedeutet
Für die geschätzt 5,3 bis 5,6 Millionen Muslime in Deutschland (laut BAMF-Statistiken) sind Trumps Worte kein fernes US-Phänomen. Der Satz "Geht zurück, wo ihr herkommt" -- den kennen viele hier. In Berlin, in Dresden, in Hamburg. Das größte Problem? Dass solche Rhetorik normalisiert wird.
Eine Studie des Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften aus dem Jahr 2024 ergab, dass rund 52 Prozent der Muslime in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren Diskriminierungserfahrungen gemacht hatten. Hinter jeder Zahl steckt eine Geschichte -- im Jobcenter, in der Straßenbahn, beim Vorstellungsgespräch für eine Wohnung.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat wiederholt darauf hingewiesen, dass populistische Rhetorik gegen Muslime in den USA ähnliche Diskurse in Europa befeuert. Und die AfD -- die bei der Bundestagswahl im Februar 2025 laut Tagesschau-Ergebnissen rund 20,8 Prozent erzielte -- bedient sich einer vergleichbaren Sprache, wenn es um "Zugehörigkeit" und "Identität" von Muslimen geht.
Der entscheidende Unterschied liegt im Rechtssystem. Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit ausdrücklich in Artikel 4, und Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs stellt Volksverhetzung unter Strafe. Die Staatsbürgerschaft kann nicht wegen Herkunft oder Religion entzogen werden. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das im Juni 2024 in Kraft trat, ermöglicht erstmals die volle doppelte Staatsbürgerschaft.
Was in Amerika geschieht, ist also kein unvermeidliches Modell für Deutschland. Aber eine Warnung.
Der breitere Kontext
Trumps Äußerungen kamen nicht aus dem Nichts. Seit Anfang 2026 starben mindestens 8 Menschen in ICE-Gewahrsam, nachdem im Vorjahr mindestens 31 ums Leben gekommen waren. Zwei getrennte Schießereien im Januar forderten das Leben amerikanischer Staatsbürger (nicht illegaler Einwanderer) durch Bundesagenten in Minnesota.
Menschenrechtsorganisationen warnten, die Trump-Regierung nutze einzelne Betrugsfälle als Vorwand, um bewaffnete Einwanderungsagenten in Minnesota zu stationieren -- dem Bundesstaat mit der größten somalischen Gemeinde Amerikas. In seiner Rede wiederholte Trump seine Vorwürfe gegen somalischstämmige Amerikaner und behauptete, "somalische Hacker" hätten Minnesota "geplündert".
Ein beunruhigendes Bild. Und am beunruhigendsten ist, dass ein gewählter Präsident offen fordert, Staatsbürgerinnen abzuschieben -- gewählte Kongressabgeordnete -- wegen ihrer Religion und Herkunft.
Wie geht es weiter?
Das Weiße Haus hat bisher keine offizielle Stellungnahme abgegeben. Sprecherin Caroline Leavitt hatte vergangene Woche erklärt, die Medien hätten das Bild des Präsidenten "verzerrt", als er als Rassist dargestellt wurde.
Unterdessen hat in der Sehitlik-Moschee in Berlin-Neukölln (einem der ältesten muslimischen Gotteshäuser der Stadt) die Debatte längst begonnen. Die Frage, die viele in der Gemeinde umtreibt, ist einfach und direkt: Wenn selbst eine Kongressabgeordnete nicht vor dem Satz "Geh zurück, wo du herkommst" geschützt ist -- wer von uns ist es dann?
Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.
Quellen / المصادر
- DW Arabisch - Trump fordert Abschiebung muslimischer Abgeordneter (26. Februar 2026)
- BAMF - Statistik zur ausländischen Bevölkerung in Deutschland
- CAIR - Stellungnahme zu Trumps Äußerungen
- Tagesschau - Ergebnisse der Bundestagswahl 2025
- Grundgesetz Artikel 4 - Glaubens- und Gewissensfreiheit
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