
Bildquelle: Achates / Guenter Fremuth / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Visumcheck vor Ausbildungsstart
Ein Ausbildungsvertrag ist ein großer Schritt, aber noch kein fertiger Visumantrag. Für 2026 nennt Make it in Germany konkrete Nachweise zu Sprache, Lebensunterhalt und Ausbildungsplatz. Wer die Zahlen erst nach der Zusage prüft, verliert Zeit oder muss plötzlich ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder Unterstützung bei der Ausbildungsagentur suchen, obwohl der Starttermin näher rückt.
Berlinuna Redaktion
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Ein Ausbildungsvertrag ist noch kein fertiger Aufenthaltsantrag. Vor Reise, Umzug oder Kündigung sollte klar sein: Gibt es einen konkreten Ausbildungsplatz, passt der Sprachnachweis, und ist der Lebensunterhalt nach den 2026er Vorgaben gedeckt?
Die drei Kernpunkte
Das Bundesportal Make it in Germany verweist für schulische und betriebliche Berufsausbildung auf einen Aufenthaltstitel nach §16a AufenthG. Genannt werden ein konkreter Ausbildungsplatz, ausreichende Deutschkenntnisse, meist B1, und ein gesicherter Lebensunterhalt.
Für 2026 nennt Make it in Germany konkrete Werte: Bei schulischer Ausbildung müssen in der Regel 959 Euro netto pro Monat verfügbar sein. Bei betrieblicher Ausbildung kann die Vergütung reichen, wenn sie mindestens 1.048 Euro brutto oder 822 Euro netto im Monat beträgt. Reicht sie nicht, kann die Differenz etwa über Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden.
Nebenjob richtig einordnen
Die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erlaubt laut Make it in Germany eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche, wenn sie unabhängig von der Ausbildung ist. Das ersetzt aber nicht automatisch den Lebensunterhaltsnachweis. Wer knapp unter den Werten liegt, sollte die Lücke vor dem Termin sauber belegen.
Ohne Ausbildungsplatz kann das Visum zur Ausbildungsplatzsuche relevant sein. Auch dort nennt die Seite B1, eine Altersgrenze von unter 35 Jahren, 1.091 Euro pro Monat als Lebensunterhaltsnachweis im Jahr 2026, bis zu neun Monate Aufenthalt, bis zu 20 Stunden Arbeit pro Woche und Probearbeit von insgesamt bis zu zwei Wochen.
BA-Hilfe nicht erst am Ende suchen
Die Bundesagentur fuer Arbeit listet Unterstützung, wenn es noch keinen Platz gibt oder die Ausbildung wackelt: Assistierte Ausbildung, Einstiegsqualifizierung, berufsvorbereitende Maßnahmen, außerbetriebliche Berufsausbildung und Berufsausbildungsbeihilfe. Dazu kommen Checklisten wie Last-minute zum Ausbildungsplatz.
Der nächste Schritt ist nüchtern: Vertrag, Sprachnachweis und Lebensunterhalt mit der Make-it-in-Germany-Seite abgleichen; bei fehlendem Platz oder Geld die BA-Angebote prüfen; bei Sonderfällen die zuständige Ausländerbehörde oder eine Beratungsstelle fragen, bevor ein unvollständiger Antrag abgegeben wird.
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- Aktualisiert
- 17. Juni 2026
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