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Weniger Steuer, Essen bleibt trotzdem teuer
Seit Januar gilt auf Speisen in Restaurants wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Auf vielen Karten wurde es trotzdem nicht billiger, und die amtliche Preisstatistik zeigt weiter steigende Gaststättenpreise. Das ist nicht automatisch rechtswidrig. Für Gäste und Betriebe zählt nun eine andere Trennlinie: freie Menüpreise auf der einen Seite, korrekte Besteuerung von Speisen und Getränken auf der anderen.
Berlinuna Redaktion
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Die Restaurantrechnung wurde am 1. Januar 2026 nicht automatisch kleiner. Gesunken ist der Umsatzsteuersatz auf Speisen. Was ein Gericht auf der Karte kostet, entscheidet weiterhin der Betrieb.
Seit Jahresbeginn werden Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen grundsätzlich mit sieben statt 19 Prozent besteuert. Getränke sind ausgenommen. Die Bundesregierung erläutert die geltende Regel als Entlastung für die Gastronomie, nicht als staatlich festgesetzten Rabatt auf jede Speisekarte.
Keine automatische Preissenkung
Eine Weitergabe an die Gäste sei wünschenswert, aber kein Automatismus, heißt es auf der Verbraucherschutzseite der Bundesregierung. Die Betriebe setzen ihre Endpreise selbst. Deshalb entsteht aus der Differenz zwischen 19 und sieben Prozent kein pauschaler Anspruch auf zwölf Prozent Nachlass vom bisherigen Bruttopreis.
Am 8. August hat die tagesschau die geringe Preiswirkung erneut aufgegriffen. Der Befund ist für Gäste enttäuschend, aber kein Beleg dafür, dass Restaurants rechtswidrig handeln. Mieten, Energie, Waren und Personal fließen ebenso in die Kalkulation ein.
Gaststättenpreise liegen weiter höher
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren Gaststättendienstleistungen im Juni 2026 um 2,9 Prozent teurer als im Juni 2025. Das ist ein Durchschnittswert für die gesamte Kategorie. Er lässt keine Aussage darüber zu, wie ein einzelnes Café oder Restaurant seine Steuerentlastung verwendet hat.
Für Haushalte bleibt damit eine schlichte Konsequenz: Wer sein Ausgehbudget plant, sollte die tatsächlichen Kartenpreise vergleichen. Der niedrigere Steuersatz allein ist kein verlässlicher Hinweis auf eine günstigere Rechnung.
Was Gäste und Betriebe jetzt prüfen
Gäste können den angekündigten Endpreis vor der Bestellung mit der späteren Rechnung abgleichen. Weicht der berechnete Preis vom ausgewiesenen Kartenpreis ab, ist das der konkrete Punkt für eine Nachfrage. Eine allgemeine Steuerrabatt-Debatte mit dem Servicepersonal führt dagegen am Problem vorbei.
Für Restaurants, Imbisse, Cafés und Caterer ist die korrekte Trennung von Speisen und Getränken entscheidend. Das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. Dezember 2025 ist die amtliche Grundlage. Mischangebote, Catering und Sonderfälle gehören mit der Steuerberatung geprüft, bevor Kassensystem oder Buchhaltung angepasst werden.
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- Aktualisiert
- 8. August 2026
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