Zuzahlung soll auf 7,50 Euro steigen
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 eine Gesundheitsreform beschlossen, die die Zuzahlung an der Apotheke pro Medikamentenpackung von 5 auf 7,50 Euro anheben soll. Der maximale Deckel pro Medikament steigt nach dem aktuellen Gesetzentwurf von 10 auf 15 Euro. Die wenig bekannte Belastungsgrenze nach §62 SGB V kann gesetzlich Versicherte aber komplett von der Zuzahlung befreien, sobald die Ausgaben 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreiten.
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GodeNehler / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons)) · CC BY-SA (Wikimedia Commons)
An der Apothekenkasse zahlt eine erwachsene gesetzlich versicherte Person heute 5 Euro pro Medikamentenpackung. Nach dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossen hat, sollen es 7,50 Euro werden. Der maximale Zuzahlungsdeckel pro Medikament steigt geplant von 10 auf 15 Euro. Wer regelmäßig Rezepte einlöst, sollte die neuen Beträge bereits jetzt einkalkulieren, auch wenn das Inkrafttreten noch offen ist.
Die Reform der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) steht zwar im Gesetzestext, hat aber das parlamentarische Verfahren noch vor sich. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, ein konkretes Inkrafttretedatum nennt der Entwurf nicht. Das berichtete die Tagesschau unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss. Betroffen sind rund 75 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Drei Rezepte pro Monat, 90 Euro mehr im Jahr
Die Rechnung ist überschaubar. Drei Medikamente im Monat bedeuten heute 15 Euro Zuzahlung, nach dem Entwurf 22,50 Euro. Auf das Jahr gerechnet sind das 90 Euro mehr aus eigener Tasche. Für chronisch Kranke, Schwangere mit Vorerkrankungen oder Eltern mit eigenen Dauerrezepten summiert sich der Anstieg sehr schnell. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt.
Die Zuzahlung selbst beträgt 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises, mindestens den Festbetrag und maximal den Höchstbetrag. Diese Mechanik bleibt unverändert. Was sich ändert, sind die beiden Eckwerte am unteren und oberen Ende.
Belastungsgrenze: der Hebel, den viele übersehen
Hier liegt die eigentlich relevante Information für viele Versicherte, und sie ist nicht neu, sondern gehört zum Bestand der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach §62 SGB V müssen gesetzlich Versicherte im Kalenderjahr maximal 2 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens an Zuzahlungen tragen. Für chronisch Kranke senkt sich diese Belastungsgrenze auf 1 Prozent. Wer darüber hinaus Apotheken- oder Klinikzuzahlungen leistet, kann bei seiner Krankenkasse einen Befreiungsantrag stellen und für den Rest des Jahres komplett befreit werden.
Bei einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro liegt die Grenze bei 600 Euro pro Jahr, mit chronisch krankem Familienmitglied bei 300 Euro. Voraussetzung für die Befreiung ist der lückenlose Nachweis: Apothekenquittungen sammeln, einreichen, und den Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Regel ist seit Jahren in Kraft, in der Praxis wissen aber viele Versicherte, gerade in der Diaspora, nicht von ihr und zahlen jahrelang über der Grenze.
Wer regelmäßig Rezepte einlöst, sollte die geänderten Beträge nicht nur einkalkulieren, sondern Quittungen ab heute geordnet aufbewahren. Der Befreiungsantrag braucht Belege, sonst läuft er ins Leere.
Was sonst noch im Reformpaket steht
Neben der Zuzahlung sieht der aktuelle Gesetzentwurf weitere Änderungen vor. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern, die heute rund 16 Millionen Menschen in Anspruch nehmen, soll geplant ab 2028 enden. Stattdessen sollen mitversicherte Partner einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens entrichten. Vier Gruppen sind ausdrücklich ausgenommen: Eltern von Kindern unter 7 Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige sowie Rentnerinnen und Rentner. Wer in eine dieser Gruppen fällt, wird von der Neuregelung nicht erfasst.
Aus dem Leistungskatalog gestrichen werden zudem Homöopathie und Cannabis-Blüten, wie der Spiegel berichtet. Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen nach dem aktuellen Entwurf um 5 Prozent gekürzt werden; trotz öffentlicher Kritik sind die Pläne bislang nicht zurückgezogen. Neu eingeführt werden soll eine Teilkrankschreibung von 25 bis 75 Prozent.
Drei Schritte, die jetzt sinnvoll sind
Erstens: Apothekenquittungen sammeln, in einem Umschlag oder als Foto in einem Handy-Ordner. Zweitens: 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens der Familie ausrechnen, beziehungsweise 1 Prozent bei einer chronischen Erkrankung. Diese Zahl ist die persönliche Belastungsgrenze. Drittens: bei der eigenen Krankenkasse, ob TK, AOK, Barmer, DAK oder eine Betriebskrankenkasse, nach dem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen fragen oder ihn auf der Kassen-Website herunterladen.
Der Gesetzentwurf liegt vor, der Bundestag entscheidet noch. Wann genau die neuen Beträge an der Apothekenkasse abgebucht werden, ist offen. Die Belastungsgrenze gilt aber heute schon. Wer regelmäßig Rezepte einlöst, hat eigentlich nichts zu verlieren, außer den paar Minuten, die er braucht, um den Umschlag mit den Quittungen anzulegen.
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