Bürgergeld beim Jobcenter beantragen

Bürgergeld ist die Grundsicherung, die Lebensunterhalt und Wohnkosten für Menschen ohne ausreichendes Einkommen absichert. Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Wichtig, weil es Miete, Heizung und tägliche Lebenskosten in Phasen der Arbeitslosigkeit oder bei geringem Einkommen decken kann. Hinweis (1. Juli 2026): Ein Gesetz wandelt das Bürgergeld in die „neue Grundsicherung" (Grundsicherungsgeld) um. Die monatlichen Regelsätze bleiben unverändert (563 Euro für Alleinstehende), die neuen Regeln sehen jedoch strengere Mitwirkungspflichten und eine schnellere Vermittlung vor. Laufende Anträge werden nach den geltenden Regeln weiterbearbeitet.

Steuern & FinanzenBundesweitZuletzt geprüft: 8. Juni 2026

Wer braucht das?

Für erwerbsfähige Personen mit nicht ausreichendem Einkommen, die in Deutschland leben. Der Anspruch hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Bürgergeld und Leistungen nach dem AsylbLG für Personen im Asylverfahren. Prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Kategorie auf Sie zutrifft.

So gehst du vor

1

Antragsdatum sofort sichern

Für die Fristwahrung ist kein formelles Formular nötig. Ein kurzes Schreiben an das Jobcenter oder ein Besuch am selben Tag genügt, um den Wunsch nach Bürgergeld anzuzeigen. So wird das Antragsdatum gesichert, ab dem die Leistung berechnet wird.

2

BA-Konto und BundID anlegen

Den vollständigen Antrag stellen Sie online über jobcenter.digital. Dafür benötigen Sie ein Konto bei der Bundesagentur für Arbeit (BA-Konto) und eine BundID. Richten Sie beide Konten vor dem Ausfüllen des Antrags ein.

3

Antrag ausfüllen und Unterlagen hochladen

Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch: Mietvertrag, Kontoauszüge, Einkommensnachweise aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, Nachweis der Krankenversicherung und Geburtsurkunden der Kinder.

4

Beratungstermin nach Bewilligung wahrnehmen

Nach der Bewilligung lädt das Jobcenter Sie zu einem Beratungstermin ein. Jedes der zwölf Berliner Bezirks-Jobcenter hat eine eigene Online-Terminierungsseite. Sie erreichen das Jobcenter auch telefonisch unter 030 5555 34 2222.

Häufige Fragen

Verliere ich Leistungen für die Vortage, wenn ich den vollständigen Antrag spät ausfülle?
Nein, solange Sie Ihren Wunsch früh angezeigt haben. Eine Mitteilung an das Jobcenter per Schreiben oder ein Besuch am selben Tag sichert das Antragsdatum. Der vollständige Antrag folgt danach, und die Leistung wird ab dem gesicherten Datum berechnet.
Wie stelle ich den Antrag, wenn ich keinen Termin im Jobcenter habe?
Sie können den Antrag online über jobcenter.digital mit BA-Konto und BundID stellen, ohne auf einen Termin zu warten. Der Beratungstermin folgt erst nach der Bewilligung.
Was ändert sich mit der neuen Grundsicherung ab Juli 2026?
Der Name ändert sich von Bürgergeld zu Grundsicherungsgeld. Die Regeln zur Mitwirkung am Arbeitsmarkt und die Sanktionen bei Nichterfüllung werden verschärft. Die monatlichen Regelsätze bleiben unverändert (563 Euro für Alleinstehende). Laufende Anträge werden ohne Unterbrechung weitergeführt; ein neuer Antrag ist nicht nötig.

Häufige Fehler

  • Die Annahme, vor Antragsbeginn sei ein vollständiges Formular nötig. Tatsächlich genügt ein Schreiben oder ein Besuch am selben Tag, um das Antragsdatum zu sichern. Der vollständige Antrag folgt danach. Jede Verzögerung kostet Leistungstage.
  • Die Verwechslung von Bürgergeld und Leistungen nach dem AsylbLG. Der Anspruch hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Personen im Asylverfahren unterliegen unter Umständen einem anderen System. Klären Sie zuerst Ihre Kategorie.
  • Zu vergessen, dass der Antrag die ganze Bedarfsgemeinschaft betrifft, nicht nur eine Person. Es müssen Einkommensnachweise aller Mitglieder vorgelegt werden. Fehlende Nachweise verzögern die Entscheidung.

Wichtiger Hinweis

Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).