Einbürgerung beantragen

Mit diesem Service beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit in Berlin. Die Einbürgerung verleiht Ihnen die vollen Bürgerrechte einschließlich Wahlrecht und deutschem Reisepass, und seit Mitte 2024 dürfen Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.

Aufenthalt & VisaNur BerlinZuletzt geprüft: 9. Juni 2026

Wer braucht das?

Dieser Service richtet sich an Personen, die die Voraussetzungen des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllen: in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Sprachniveau B1, ein bestandener Einbürgerungstest und ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen. Die bisherige Staatsangehörigkeit darf seit dem 27. Juni 2024 behalten werden.

So gehst du vor

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Den Quick-Check zur Vorprüfung nutzen

Beginnen Sie mit dem Quick-Check auf der LEA-Seite, um vor dem vollständigen Antrag zu prüfen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.

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Einbürgerungstest bestehen und Sprachzertifikat vorlegen

Buchen Sie den Einbürgerungstest bei einer BAMF-zugelassenen Stelle (häufig an der VHS). Er umfasst 33 Fragen in 60 Minuten und gilt mit mindestens 17 richtigen Antworten als bestanden. Halten Sie zusätzlich Ihr B1-Zertifikat bereit.

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Online-Antrag beim LEA stellen

Stellen Sie den Antrag ausschließlich online bei der LEA-Abteilung S über das intelliForm-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Es gibt keine Terminbuchung, der Antrag erfolgt vollständig digital.

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Auf eine längere Wartezeit einstellen

Aufgrund eines großen Rückstaus von rund 40.000 Fällen kann die Bearbeitung 18 Monate oder länger dauern. Bewahren Sie Kopien Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen auf und verfolgen Sie die Korrespondenz des LEA.

Häufige Fragen

Kann ich nach der Einbürgerung meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten?
Ja. Seit dem 27. Juni 2024 ist die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit entfallen, die doppelte Staatsangehörigkeit ist bei der Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich zulässig.
Wie viele Jahre Aufenthalt brauche ich vor dem Einbürgerungsantrag?
Nach dem am 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen Gesetz benötigen Sie mindestens fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt. Zusätzlich sind das Sprachniveau B1, ein bestandener Einbürgerungstest und ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen erforderlich.
Wie und wo buche ich den Einbürgerungstest?
Der Einbürgerungstest wird bei BAMF-zugelassenen Stellen gebucht, häufig an der Volkshochschule (VHS) und nicht über eine einzige nationale Seite. Er umfasst 33 Fragen in 60 Minuten, gilt mit mindestens 17 richtigen Antworten als bestanden und kostet ca. 25 Euro pro Versuch.

Häufige Fehler

  • Glauben, man müsse die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben. Seit dem 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit zulässig, die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung mehr.
  • Eine schnelle Bearbeitung erwarten. Das LEA hat einen Rückstau von rund 40.000 Fällen übernommen, rechnen Sie realistisch mit 18 Monaten oder mehr und reichen Sie vollständige Unterlagen ein, um zusätzliche Verzögerungen zu vermeiden.
  • Ältere Kinder oder den Ehepartner in einem Antrag mitführen. Kinder unter 16 werden im Antrag eines Elternteils mitgeführt, ab 16 Jahren und Ehepartner stellen jeweils einen eigenen Antrag.

Wichtiger Hinweis

Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).