Visum zum Familiennachzug

Das Visum zum Familiennachzug ermöglicht Ehepartnern und Kindern, zu ihrem in Deutschland lebenden Angehörigen zu ziehen. Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland gestellt; die Ausländerbehörde in Deutschland bearbeitet die Aufenthaltserlaubnis. Wichtig für alle, die ihre Familie in Deutschland zusammenführen möchten. Wichtiger Hinweis: Wer eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von subsidiärem Schutz besitzt (der Status, den viele Syrer haben), kann aufgrund einer gesetzlichen Aussetzung seit dem 24. Juli 2025 bis zum 23. Juli 2027 keinen Familiennachzug stellen. Humanitäre Ausnahmen bleiben in engen Grenzen möglich. Bitte die FAQs unten lesen.

Familie & KinderBundesweitZuletzt geprüft: 9. Juni 2026

Wer braucht das?

Das Visum betrifft Ehepartner und minderjährige Kinder einer Person, die mit gültigem Aufenthaltstitel, ausreichendem Einkommen und Wohnraum in Deutschland lebt. Häufig müssen Ehepartner Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1) nachweisen. Achtung: Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund von subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG — der häufige Status für Syrer) dürfen während der Aussetzung vom 24. Juli 2025 bis 23. Juli 2027 keinen Familiennachzug stellen. Ausnahmen in engen humanitären Einzelfällen bleiben nach §§ 22 und 23 AufenthG möglich.

So gehst du vor

1

Stammberechtigter in Deutschland bereitet Nachweise vor

Die in Deutschland lebende Person stellt Nachweise über Aufenthaltstitel, ausreichendes Einkommen und angemessenen Wohnraum für die Familiengröße zusammen. Diese Voraussetzungen sind zentral und sollten vor der Terminbuchung vorliegen.

2

Termin bei der deutschen Botschaft buchen

Buchen Sie einen Termin über das bundesweite RK-Termin-System der deutschen Botschaft im Wohnsitzland der nachziehenden Person. Wichtig: Termine sind botschaftsspezifisch und oft mit langen Wartezeiten verbunden. Manche Botschaften nutzen ausschließlich das Auslandsportal digital.diplo.de.

3

Visumantrag ausfüllen und Unterlagen einreichen

Füllen Sie den elektronischen Nationalvisumantrag (VIDEX) aus und drucken Sie ihn. Bringen Sie alle beglaubigten und übersetzten Unterlagen zum Termin mit, gegebenenfalls den A1-Sprachnachweis. Zahlen Sie die Visumgebühr von 75 Euro.

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Innerdeutsche Prüfung abwarten

Nach der Einreichung geht der Vorgang in die innerdeutsche Prüfung (über das Bundesverwaltungsamt) und kann mehrere Monate dauern. Nach der Einreise stellt die nachgezogene Person den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim LEA in Berlin.

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Antrag auf Familiennachzug?
Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland der nachziehenden Person gestellt; der Termin erfolgt über das RK-Termin-System oder das Auslandsportal digital.diplo.de, je nach Botschaft. Die Aufenthaltserlaubnis wird später beim LEA in Berlin bearbeitet.
Wie lange dauert das Familiennachzugsverfahren?
Die Dauer variiert stark. Die Wartezeiten auf Termine bei den Botschaften sind oft lang, hinzu kommt die innerdeutsche Prüfung von mehreren Monaten. Es gibt keine einheitliche Frist; frühzeitig beantragen und alle Unterlagen sorgfältig vorbereiten.
Braucht der Ehepartner einen Deutsch-Sprachnachweis?
In vielen Fällen ja, vor der Visumerteilung ist ein Nachweis der Grundkenntnisse Deutsch (A1) für den Ehepartner erforderlich. Es gibt fallabhängige Ausnahmen; prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Botschaft und Ihrer Situation vor der Buchung.
Ich habe subsidiären Schutz (z. B. als Syrer) — kann ich Familiennachzug beantragen?
Nein, während der Aussetzung. Ein Gesetz hat den Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG) vom 24. Juli 2025 bis 23. Juli 2027 ausgesetzt. Der subsidiäre Schutz ist ein Aufenthaltsstatus für Personen, die nicht die Voraussetzungen des Flüchtlingsstatus erfüllen, aber bei Rückkehr ernsthaften Schaden befürchten müssen — er ist in Deutschland der häufige Status für Syrer. Enge humanitäre Ausnahmen nach §§ 22 und 23 AufenthG bleiben möglich; für Härtefälle Kontakt mit der IOM unter info.fap.hardship@iom.int aufnehmen. Die Aussetzung endet automatisch am 23. Juli 2027, sofern sie nicht verlängert wird.

Häufige Fehler

  • Annehmen, es gebe ein einheitliches Terminsystem. Termine sind über RK-Termin botschaftsspezifisch; prüfen Sie gezielt die Seite Ihrer Botschaft.
  • Die A1-Sprachvoraussetzung für Ehepartner übersehen. In vielen Fällen ist der Nachweis von Grundkenntnissen Deutsch vor der Visumerteilung erforderlich; sein Fehlen verzögert den Vorgang.
  • Einkommen und ausreichenden Wohnraum des Stammberechtigten nicht nachweisen. Die Sicherung des Lebensunterhalts und angemessener Wohnraum gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen; bereiten Sie dies sorgfältig vor.

Wichtiger Hinweis

Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).