Visum zum Familiennachzug
Das Visum zum Familiennachzug ermöglicht Ehepartnern und Kindern, zu ihrem in Deutschland lebenden Angehörigen zu ziehen. Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland gestellt; die Ausländerbehörde in Deutschland bearbeitet die Aufenthaltserlaubnis. Wichtig für alle, die ihre Familie in Deutschland zusammenführen möchten. Wichtiger Hinweis: Wer eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von subsidiärem Schutz besitzt (der Status, den viele Syrer haben), kann aufgrund einer gesetzlichen Aussetzung seit dem 24. Juli 2025 bis zum 23. Juli 2027 keinen Familiennachzug stellen. Humanitäre Ausnahmen bleiben in engen Grenzen möglich. Bitte die FAQs unten lesen.
Wer braucht das?
Das Visum betrifft Ehepartner und minderjährige Kinder einer Person, die mit gültigem Aufenthaltstitel, ausreichendem Einkommen und Wohnraum in Deutschland lebt. Häufig müssen Ehepartner Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1) nachweisen. Achtung: Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund von subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG — der häufige Status für Syrer) dürfen während der Aussetzung vom 24. Juli 2025 bis 23. Juli 2027 keinen Familiennachzug stellen. Ausnahmen in engen humanitären Einzelfällen bleiben nach §§ 22 und 23 AufenthG möglich.
So gehst du vor
Stammberechtigter in Deutschland bereitet Nachweise vor
Die in Deutschland lebende Person stellt Nachweise über Aufenthaltstitel, ausreichendes Einkommen und angemessenen Wohnraum für die Familiengröße zusammen. Diese Voraussetzungen sind zentral und sollten vor der Terminbuchung vorliegen.
Termin bei der deutschen Botschaft buchen
Buchen Sie einen Termin über das bundesweite RK-Termin-System der deutschen Botschaft im Wohnsitzland der nachziehenden Person. Wichtig: Termine sind botschaftsspezifisch und oft mit langen Wartezeiten verbunden. Manche Botschaften nutzen ausschließlich das Auslandsportal digital.diplo.de.
Visumantrag ausfüllen und Unterlagen einreichen
Füllen Sie den elektronischen Nationalvisumantrag (VIDEX) aus und drucken Sie ihn. Bringen Sie alle beglaubigten und übersetzten Unterlagen zum Termin mit, gegebenenfalls den A1-Sprachnachweis. Zahlen Sie die Visumgebühr von 75 Euro.
Innerdeutsche Prüfung abwarten
Nach der Einreichung geht der Vorgang in die innerdeutsche Prüfung (über das Bundesverwaltungsamt) und kann mehrere Monate dauern. Nach der Einreise stellt die nachgezogene Person den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim LEA in Berlin.
Häufige Fragen
Wo stelle ich den Antrag auf Familiennachzug?
Wie lange dauert das Familiennachzugsverfahren?
Braucht der Ehepartner einen Deutsch-Sprachnachweis?
Ich habe subsidiären Schutz (z. B. als Syrer) — kann ich Familiennachzug beantragen?
Häufige Fehler
- Annehmen, es gebe ein einheitliches Terminsystem. Termine sind über RK-Termin botschaftsspezifisch; prüfen Sie gezielt die Seite Ihrer Botschaft.
- Die A1-Sprachvoraussetzung für Ehepartner übersehen. In vielen Fällen ist der Nachweis von Grundkenntnissen Deutsch vor der Visumerteilung erforderlich; sein Fehlen verzögert den Vorgang.
- Einkommen und ausreichenden Wohnraum des Stammberechtigten nicht nachweisen. Die Sicherung des Lebensunterhalts und angemessener Wohnraum gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen; bereiten Sie dies sorgfältig vor.
Wichtiger Hinweis
Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).