Visum zum Familiennachzug

Das Visum zum Familiennachzug ermöglicht Ehepartnern und Kindern, zu ihrem in Deutschland lebenden Angehörigen zu ziehen. Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland gestellt; die Ausländerbehörde in Deutschland bearbeitet die Aufenthaltserlaubnis. Wichtig für alle, die ihre Familie in Deutschland zusammenführen möchten.

Familie & KinderDirekt zur BuchungAktualisiert: 2026-06-08
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Wer braucht das?

Das Visum betrifft Ehepartner und minderjährige Kinder einer Person, die mit gültigem Aufenthaltstitel, ausreichendem Einkommen und Wohnraum in Deutschland lebt. Häufig müssen Ehepartner Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1) nachweisen. Diese Angaben sind eine allgemeine Verfahrensorientierung, da die Bedingungen je nach Fall variieren.

So gehst du vor

1

Stammberechtigter in Deutschland bereitet Nachweise vor

Die in Deutschland lebende Person stellt Nachweise über Aufenthaltstitel, ausreichendes Einkommen und angemessenen Wohnraum für die Familiengröße zusammen. Diese Voraussetzungen sind zentral und sollten vor der Terminbuchung vorliegen.

2

Termin bei der deutschen Botschaft buchen

Buchen Sie einen Termin über das bundesweite RK-Termin-System der deutschen Botschaft im Wohnsitzland der nachziehenden Person. Wichtig: Termine sind botschaftsspezifisch und oft mit langen Wartezeiten verbunden. Manche Botschaften nutzen ausschließlich das Auslandsportal digital.diplo.de.

3

Visumantrag ausfüllen und Unterlagen einreichen

Füllen Sie den elektronischen Nationalvisumantrag (VIDEX) aus und drucken Sie ihn. Bringen Sie alle beglaubigten und übersetzten Unterlagen zum Termin mit, gegebenenfalls den A1-Sprachnachweis. Zahlen Sie die Visumgebühr von 75 Euro.

4

Innerdeutsche Prüfung abwarten

Nach der Einreichung geht der Vorgang in die innerdeutsche Prüfung (über das Bundesverwaltungsamt) und kann mehrere Monate dauern. Nach der Einreise stellt die nachgezogene Person den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim LEA in Berlin.

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Antrag auf Familiennachzug?
Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland der nachziehenden Person gestellt; der Termin erfolgt über das RK-Termin-System oder das Auslandsportal digital.diplo.de, je nach Botschaft. Die Aufenthaltserlaubnis wird später beim LEA in Berlin bearbeitet.
Wie lange dauert das Familiennachzugsverfahren?
Die Dauer variiert stark. Die Wartezeiten auf Termine bei den Botschaften sind oft lang, hinzu kommt die innerdeutsche Prüfung von mehreren Monaten. Es gibt keine einheitliche Frist; frühzeitig beantragen und alle Unterlagen sorgfältig vorbereiten.
Braucht der Ehepartner einen Deutsch-Sprachnachweis?
In vielen Fällen ja, vor der Visumerteilung ist ein Nachweis der Grundkenntnisse Deutsch (A1) für den Ehepartner erforderlich. Es gibt fallabhängige Ausnahmen; prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Botschaft und Ihrer Situation vor der Buchung.

Häufige Fehler

  • Annehmen, es gebe ein einheitliches Terminsystem. Termine sind über RK-Termin botschaftsspezifisch; prüfen Sie gezielt die Seite Ihrer Botschaft.
  • Die A1-Sprachvoraussetzung für Ehepartner übersehen. In vielen Fällen ist der Nachweis von Grundkenntnissen Deutsch vor der Visumerteilung erforderlich; sein Fehlen verzögert den Vorgang.
  • Einkommen und ausreichenden Wohnraum des Stammberechtigten nicht nachweisen. Die Sicherung des Lebensunterhalts und angemessener Wohnraum gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen; bereiten Sie dies sorgfältig vor.

Hinweis

Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Wir helfen dir, den Ablauf zu verstehen und Termine zu finden — Buchung, Gebühren und Datenübermittlung erfolgen ausschließlich auf der offiziellen Seite der zuständigen Stelle.