Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse (TK / AOK / Barmer)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Es handelt sich um einen direkten Mitgliedsantrag bei einer Krankenkasse wie TK, AOK oder Barmer, ganz ohne Termin. Sie ist für jeden Neuankömmling wichtig, weil sie Voraussetzung für den Arbeitsbeginn und die medizinische Versorgung ist.
Wer braucht das?
Die Krankenversicherung ist für jede in Deutschland wohnhafte Person Pflicht. Angestellte, Studierende und viele weitere Gruppen sind in der Regel gesetzlich versichert; ein Neuankömmling kann den Beitritt zur Kasse seiner Wahl beantragen.
So gehst du vor
Passende Krankenkasse auswählen
Vergleichen Sie die Kassen vor der Wahl. Die TK nimmt Anträge schon vor der abgeschlossenen Anmeldung an und bietet englische Formulare. Die AOK ist regional, wählen Sie die Stelle Ihres Bundeslandes. Barmer bietet eine englischsprachige Website. Die Zusatzbeiträge ändern sich jährlich je Kasse — prüfen Sie den aktuellen Satz auf mein-kassenwechsel.de oder direkt bei den Kassen vor der Antragstellung.
Mitgliedsantrag online ausfüllen
Rufen Sie die Website der Kasse auf und füllen Sie den Mitgliedsantrag direkt aus. Es gibt kein Terminsystem; der Vorgang läuft bei jeder Kasse vollständig online.
Vorläufige Bescheinigung für den Arbeitgeber erhalten
Nach Annahme des Antrags wird sofort eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung ausgestellt. Ihr Arbeitgeber benötigt sie für den Arbeitsbeginn, reichen Sie sie also ein, ohne auf die Karte zu warten.
Auf die Gesundheitskarte per Post warten
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Versichertennummer kommen in etwa zwei bis vier Wochen per Post. Bewahren Sie sie für Arzt- und Apothekenbesuche auf.
Häufige Fragen
Welche Krankenkasse soll ich als Neuankömmling wählen?
Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung?
Wann kommt meine Gesundheitskarte an?
Häufige Fehler
- Anzunehmen, die Krankenversicherung sei freiwillig. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für jeden in Deutschland Wohnhaften Pflicht (Pflichtversicherung).
- Den Arbeitsbeginn aufzuschieben, bis die Gesundheitskarte ankommt. Die vorläufige Mitgliedsbescheinigung wird sofort ausgestellt und genügt dem Arbeitgeber.
- Mit dem Antrag bis zur abgeschlossenen Anmeldung zu warten. Manche Kassen wie die TK nehmen den Antrag schon vorher an.
Wichtiger Hinweis
Berlinuna ist ein unabhängiger Wegweiser und keine Behörde. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung, sind keine Rechtsberatung und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Migrationsberatungsstelle (MBE).