Kindergeld beantragen

So beantragen Sie Kindergeld in Deutschland - 250 Euro monatlich pro Kind

FinanzenEinfach30-45 MinutenZuletzt aktualisiert: 2026-03-01

Schritte

1

Anspruchsberechtigung prüfen

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn: Sie in Deutschland wohnen und gemeldet sind, Kinder unter 18 haben (oder bis 25 bei Ausbildung). Der Betrag ist 250 Euro monatlich pro Kind. Nicht-EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.

2

Antragsformular herunterladen

Laden Sie das Kindergeld-Antragsformular von der Website der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit herunter. Das Hauptformular ist KG1 für den Elternteil und KG1-Anlage Kind für jedes Kind. Die Formulare sind nur auf Deutsch verfügbar.

💡
Tipp:

Sie können den Antrag auch elektronisch über das Online-Portal der Familienkasse stellen - das ist schneller und einfacher.

3

Formular ausfüllen und Dokumente beifügen

Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Daten und den Daten Ihrer Kinder aus. Sie benötigen die Steuer-IDs von sich und Ihren Kindern. Fügen Sie Kopien der Geburtsurkunden und Aufenthaltsnachweis bei.

Dokumente für diesen Schritt:

  • Formular KG1 (Kindergeld-Antrag)
  • Formular KG1-Anlage Kind (pro Kind)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Steuer-IDs der Eltern und Kinder
  • Kopie des Aufenthaltstitels
4

Antrag an die Familienkasse senden

Senden Sie den Antrag per Post an die zuständige Familienkasse oder reichen Sie ihn elektronisch ein. Sie können ihn auch persönlich abgeben. Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 4-6 Wochen. Die Zahlung erfolgt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

5

Bescheid erhalten und Auszahlung einrichten

Sie erhalten den Kindergeldbescheid per Post. Bei Genehmigung wird der Betrag monatlich auf Ihr Bankkonto überwiesen. Das Auszahlungsdatum hängt von der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer ab. Melden Sie der Familienkasse alle Änderungen (Umzug, Schulabschluss des Kindes usw.).

Vollständige Dokument-Checkliste

  • Formular KG1 (Kindergeld-Antrag)
  • Formular KG1-Anlage Kind (pro Kind)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Steuer-IDs der Eltern und Kinder
  • Kopie des Aufenthaltstitels

Häufig gestellte Fragen

Haben Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Kindergeld?
Ja, wenn der Aufenthaltstitel eine Arbeitserlaubnis enthält. Inhaber reiner Studienaufenthalte oder bestimmter vorübergehender Schutzformen sind möglicherweise nicht berechtigt.
Kann ich Kindergeld für Kinder in einem anderen Land erhalten?
Für EU-Länder: Ja, möglicherweise mit Anpassung des Betrags. Für Nicht-EU-Länder: In der Regel nein, die Kinder müssen in Deutschland oder einem europäischen Land leben.
Wie hoch ist der Betrag und ändert er sich?
Der Betrag beträgt derzeit 250 Euro monatlich pro Kind unabhängig von der Kinderzahl (seit 2023). Der Betrag wird jährlich von der Regierung überprüft.

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