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Arbeitsjahre aus dem Ausland: Was zaehlt?

Die jaehrliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung kommt zwischen April und Juni. Fuer viele arabischstaemmige Einzahler ist es der Moment, in dem sie bemerken: Die Arbeitsjahre aus Casablanca, Tunis oder Istanbul fehlen. Welche Laender haben bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, warum ist die Kontenklaerung vor 43 der entscheidende Schritt, und welche Nachweise muss man beglaubigt uebersetzen lassen?

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•17. April 2026•6 Min. Lesezeit•1 Aufrufe
Arbeitsjahre aus dem Ausland: Was zaehlt?
Symbolbild

صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: stevepb/Pixabay · Pixabay License

Zwischen April und Juni verschickt die Deutsche Rentenversicherung die jaehrliche Renteninformation. Fuer hunderttausende Versicherte mit arabischer oder tuerkischer Biografie ist es der Moment, in dem eine bestimmte Frage plastisch wird: Zaehlen meine Arbeitsjahre aus Casablanca, Tunis, Istanbul oder Tel Aviv fuer die deutsche Altersrente, oder sind sie verloren?

Die Antwort haengt nicht vom guten Willen der Rentenversicherung ab, sondern von zwei Dingen: ob zwischen Deutschland und dem Herkunftsland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen besteht, und ob die betroffene Person rechtzeitig eine Kontenklaerung beantragt und die auslaendischen Nachweise nachreicht.

Laender mit Abkommen. Stand 2026

Fuer das berlinuna-Publikum besonders relevant sind vier Staaten mit gueltigem Sozialversicherungsabkommen: Marokko, Tunesien, Israel und die Tuerkei. Arbeitsjahre aus diesen Laendern koennen auf die Wartezeit angerechnet werden, die fuer die Regelaltersrente noetig ist. Die Mindestwartezeit betraegt fuenf Jahre, also 60 Beitragsmonate. Wer drei Jahre in Deutschland und vier Jahre nachweislich in Marokko gearbeitet hat, erfuellt mit Abkommen die Wartezeit, ohne Abkommen nicht.

Die genaue Ausgestaltung pro Land, der jeweils aktuelle Stand der Abkommen und die Formularen fuer den Datenaustausch zwischen den Traegern stehen auf der Seite Deutsche Rentenversicherung. Rente und Ausland. Diese Uebersicht ist die einzige offizielle Referenz und wird regelmaessig aktualisiert.

Laender ohne Abkommen

Kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben Stand April 2026 unter anderem Syrien, Libanon, Irak, Jordanien, Aegypten, Algerien, Libyen, Sudan, Saudi-Arabien, Jemen, Palaestina und die uebrigen Golfstaaten. Arbeitsjahre aus diesen Laendern zaehlen grundsaetzlich nicht auf die deutsche Wartezeit. Der aktuelle Stand ist der DRV-Laenderuebersicht zu entnehmen.

Fuer Versicherte aus diesen Laendern heisst das nicht, dass sie ihre Rentenluecke hinnehmen muessen. Denkbar sind freiwillige Beitraege zur gesetzlichen Rentenversicherung, Anrechnungszeiten waehrend des Bezugs bestimmter Sozialleistungen in Deutschland oder eine private Altersvorsorge. Welche Kombination sinnvoll ist, klaert ein kostenloser Beratungstermin bei der DRV.

retirement documents paperwork pension folder germany
Arbeitsvertraege, Sozialversicherungsnachweise und beglaubigte Uebersetzungen gehoeren in die Kontenklaerung

Was die Renteninformation zeigt, und was nicht

Die Renteninformation wird automatisch versandt. Voraussetzung: mindestens 27 Jahre alt und mindestens fuenf Jahre Beitragszeit auf dem deutschen Rentenkonto. Das Schreiben zeigt auf der ersten Seite zwei Hochrechnungen: die Rente, wenn heute keine Beitraege mehr einbezahlt wuerden, und die Rente bei gleichbleibendem Einkommen bis zum Renteneintritt.

Entscheidend fuer die Frage nach den auslaendischen Arbeitsjahren ist aber der Versicherungsverlauf auf der Rueckseite. Dort sind nur die Zeiten aufgefuehrt, die deutsche Arbeitgeber direkt an die DRV gemeldet haben. Auslaendische Beitragszeiten, selbst aus einem Abkommen-Staat, erscheinen dort erst, wenn der oder die Versicherte sie aktiv nachmeldet. Wer keine Renteninformation erhalten hat, obwohl die Bedingungen erfuellt sind, findet die Ursache meist in einer veralteten Meldeanschrift. Eine Kontenklaerung synchronisiert die Adresse automatisch.

Die Kontenklaerung. Ein Antrag, eine Anlage

Die Kontenklaerung ist ein kostenloses Verfahren, bei dem die DRV den gesamten Versicherungsverlauf der betroffenen Person prueft und gemeinsam mit ihr vervollstaendigt. Formular V0100 liegt dem Bescheid bei, Luecken werden markiert, Nachweise nachgereicht. Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag spaetestens bis zum 43. Lebensjahr zu stellen. Der Grund ist praktisch: Original-Nachweise aus dem Herkunftsland koennen mehrere Monate in der Beschaffung brauchen, und spaeter im Leben wird das schwieriger, nicht einfacher.

Fuer Arbeitsjahre aus einem Abkommen-Staat braucht die DRV in der Regel Arbeitsvertraege oder vergleichbare Belege sowie eine Bescheinigung der dortigen Rentenkasse (CNSS in Marokko und Tunesien, SGK in der Tuerkei, Bituach Leumi in Israel). Alle fremdsprachigen Dokumente muessen von einem vereidigten Uebersetzer ins Deutsche uebertragen werden. Den Antrag kann man online ueber eservice-drv.de, telefonisch unter 0800 1000 4800 oder persoenlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle stellen.

Anrechnungszeiten ohne eigene Beitraege

Ein Punkt, den viele Versicherte uebersehen: Zeiten des Bezugs von Buergergeld oder Arbeitslosengeld I zaehlen als Anrechnungszeiten auf die Wartezeit, auch wenn in diesen Monaten keine eigenen Beitraege gezahlt wurden. Das Gleiche gilt fuer Kindererziehungszeiten (drei Jahre pro Kind, das nach 1992 geboren ist) und fuer haeusliche Pflegezeiten. Nicht alle dieser Zeiten landen automatisch im Versicherungsverlauf, weshalb sie zusammen mit den Auslandsjahren haeufigster Anlass fuer eine Kontenklaerung sind.

Was ein verlorenes Jahr in Euro bedeutet

Als illustrative Faustregel nennen Rentenberater bei einem Bruttoeinkommen um 50.000 Euro rund 40 Euro weniger monatliche Rente pro fehlendem Beitragsjahr. Die Zahl ist keine Zusage und keine individuelle Berechnung. Sie dient dazu, die Groessenordnung zu vermitteln. Ueber 20 Rentenjahre gerechnet addieren sich fuenf fehlende Beitragsjahre schnell zu fuenfstelligen Summen. Die konkrete Berechnung fuer den Einzelfall macht ausschliesslich die DRV in einem Beratungsgespraech. Weiterfuehrende Hintergruende und Merkblaetter stellt das BMAS auf der Seite Auslandsrente bereit.

Was jetzt konkret zu tun ist

Wer die diesjaehrige Renteninformation gerade geoeffnet hat und dort Luecken sieht, hat drei praktische Schritte. Erstens: die Arbeitsvertraege und Sozialversicherungsnachweise aus dem Herkunftsland zusammenstellen. Zweitens: von einem vereidigten Uebersetzer ins Deutsche uebersetzen lassen. Drittens: einen Antrag auf Kontenklaerung stellen. Die Bearbeitung dauert ueblicherweise acht bis zwoelf Wochen. Danach stehen die Abkommen-Zeiten als Zeiten nach Abkommen im Versicherungsverlauf.

Die Renteninformation, die in diesen Wochen im Briefkasten liegt, ist keine Rechnung und keine abschliessende Aussage. Sie ist ein Zwischenstand, oft mit Luecken. Wer vor dem 43. Lebensjahr Kontenklaerung beantragt, hat die mit Abstand beste Chance, dass die Arbeitsjahre aus einem Abkommen-Staat am Ende tatsaechlich auf dem deutschen Rentenkonto stehen. Wer es aufschiebt, riskiert, am Renteneintritt Jahre zu verlieren, die rechtlich zaehlen wuerden.

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