Lohnlücke: So prüfen Sie Ihr Gehalt
Gleiche Stelle, gleicher Start, aber Ihr Kollege verdient mehr. Kein Verdacht, sondern dokumentierte Zahlen. Das deutsche Recht gibt Ihnen ein konkretes Werkzeug, um die Wahrheit herauszufinden — doch wer zu lange wartet, verliert den gesetzlichen Anspruch unwiderruflich. Die Frist ist kürzer, als die meisten ahnen.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: niekverlaan/Pixabay · Pixabay License
Gleiche Position, gleiche Stunden, unterschiedliches Gehalt. Ein aktueller Bericht von DGB Sachsen (April 2026) dokumentiert eine Lohnlücke: Ausländische Arbeitnehmer verdienen in vergleichbaren Positionen deutlich weniger als ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen. Das deutsche Recht gibt Betroffenen konkrete Werkzeuge, um das zu prüfen und zu handeln.
Laut dem Bericht, über den Migazin im April 2026 berichtete, sind ausländische Beschäftigte in Sachsen überproportional im Niedriglohnsektor vertreten. Und das, obwohl der Anteil ausländischer Arbeitnehmer in der Region stetig gestiegen ist. Die Lohnschere hat sich nicht geschlossen.
Die Daten stammen aus Sachsen. Aber die rechtlichen Werkzeuge, die Betroffenen zur Verfügung stehen, gelten bundesweit. Zwei Gesetze sind dabei besonders relevant.

Das Entgelttransparenzgesetz: Ihr Recht auf Gehaltsvergleich
Das Entgelttransparenzgesetz gibt jedem Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht, eine schriftliche Auskunft über die Gehaltskriterien und den Median-Verdienst vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen zu verlangen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Monaten antworten. Tut er das nicht? Dann kehrt sich die Beweislast bei einer späteren Klage um.
Der Antrag läuft über die Personalabteilung oder den Betriebsrat (falls vorhanden). Eine E-Mail reicht als formaler Antrag. Und der entscheidende Punkt: Der Arbeitgeber darf Sie für diese Anfrage nicht benachteiligen. Das ist gesetzlich geschützt.
Das AGG: Schutz vor ethnischer Lohndiskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet in den Paragraphen 1 bis 3 die Lohndiskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Wenn ein Gehaltsunterschied nicht durch Qualifikation, Erfahrung oder Leistung begründet werden kann, liegt ein Verstoß vor. Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung.
Aber Achtung: Die Frist ist kurz. Laut Paragraph 15 AGG müssen Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Diskriminierung geltend gemacht werden. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch auf Nachzahlung.

Kostenlose Erstberatung: Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Sitz in Berlin bietet eine kostenlose juristische Erstberatung für alle, die Diskriminierung am Arbeitsplatz vermuten. Kein Anwalt nötig, keine deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Die Stelle berät mehrsprachig und nimmt Beschwerden aus dem gesamten Bundesgebiet entgegen.
Im Jahresbericht 2025 wies die Stelle darauf hin, dass rund 33 Prozent der arbeitsbezogenen Beschwerden auf ethnische Herkunft entfielen..
Was Sie jetzt tun können
Wer in einem Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten arbeitet, kann den risikoärmsten ersten Schritt sofort gehen: einen Auskunftsantrag nach dem Entgelttransparenzgesetz stellen. Es ist Ihr gesetzliches Recht. In kleineren Betrieben ist die Antidiskriminierungsstelle der richtige Anlaufpunkt.
Denn der Unterschied zwischen denen, die ihre Rechte kennen, und denen, die es nicht tun, kann Tausende Euro im Jahr ausmachen.
Quellen
- Migazin - DGB Sachsen kritisiert ungleiche Löhne für Ausländer
- Entgelttransparenzgesetz - Volltext
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Volltext
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes - Beratung und Beschwerden
- Destatis - Arbeitsmarktstatistik
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