Ausbildung ab September: Jetzt bewerben
Über 70.000 Ausbildungsplätze blieben 2025 unbesetzt, und die Bewerbungsphase für September 2026 endet bald. Wer jetzt handelt, kann sich einen Platz sichern. Für Geduldete bietet die Ausbildungsduldung Abschiebeschutz und danach eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Leitfaden zeigt die Fristen, Voraussetzungen und die besten Suchportale.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: ThMilherou/Pixabay · Pixabay License
Rund 70.000 Ausbildungsplätze blieben laut Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2025 unbesetzt. Besonders betroffen: Handwerk, Pflege und IT. Die Plätze sind da. Doch wer sich erst im Sommer bewirbt, kommt in vielen Branchen zu spät.
Die Bewerbungsphase für Ausbildungen mit Start im September 2026 läuft seit Oktober. Laut IHK und Arbeitsagentur vergeben die meisten Betriebe ihre Plätze zwischen Oktober und April. Bis Juli sind die attraktivsten Stellen in der Regel vergeben. Wer im August noch sucht, findet oft nur Restplätze in weniger nachgefragten Berufen oder Regionen.
Ausbildungsduldung: Wer hat Anspruch?
Für Menschen mit Duldung eröffnet die Ausbildung einen konkreten rechtlichen Weg. § 60c des Aufenthaltsgesetzes regelt die sogenannte Ausbildungsduldung. Sie gewährt Abschiebeschutz für die gesamte Dauer der Berufsausbildung.
Die Voraussetzungen sind klar definiert: ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Betrieb, eine geklärte Identität gegenüber den Behörden und keine strafrechtlichen Verurteilungen. Die Ausbildungsduldung ist kein Sonderweg, sondern ein im Gesetz verankertes Recht.

Von der Ausbildung zur Aufenthaltserlaubnis
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung greift § 19d Abs. 1a AufenthG. Absolventinnen und Absolventen haben Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Damit wird die Ausbildung zum strukturierten Übergang von der Duldung in einen gesicherten Aufenthaltsstatus.
Während dieser zwei Jahre besteht volle Arbeitserlaubnis im erlernten Beruf. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Wo suchen? Die wichtigsten Portale
Die IHK Lehrstellenbörse (ihk.de) bündelt Ausbildungsangebote aller Industrie- und Handelskammern bundesweit. Die Suche lässt sich nach Beruf, Ort und Starttermin filtern.
Die Ausbildungsplatzsuche der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) bietet einen umfassenden Überblick über freie Stellen. Viele Betriebe melden ihre Plätze zuerst hier.
Wer sich für handwerkliche Berufe interessiert, findet auf den Portalen der regionalen Handwerkskammern zusätzliche Angebote, die auf den großen Börsen nicht immer auftauchen. Auch eine direkte Kontaktaufnahme mit kleineren Betrieben lohnt sich, denn viele schreiben ihre Ausbildungsplätze gar nicht erst online aus.
Was jetzt zu tun ist
Wer im September 2026 eine Ausbildung beginnen will, sollte jetzt handeln. Drei bis fünf passende Stellen auf den genannten Portalen identifizieren, Lebenslauf und Bewerbungsschreiben vorbereiten und absenden. Geduldete sollten parallel bei der Ausländerbehörde die Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung klären, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Die Bewerbungsfenster schließen in den kommenden Wochen.

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