
Bildquelle: Lotse / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Arbeitsunfall: Beweise sichern
Nach einem Sturz im Lager oder einem Unfall auf dem Arbeitsweg denken viele zuerst an die Krankmeldung. Fuer die gesetzliche Unfallversicherung zaehlen aber andere Fragen: Wann, wo, welche Taetigkeit, welche Zeugen? Wer diese Angaben sofort sichert und beim Arzt den Arbeitsbezug nennt, vermeidet spaeter Luecken, die schwer zu schliessen sind.
Berlinuna Redaktion
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Ein Schnitt in der Kueche, ein Sturz im Lager, ein Fahrradunfall auf dem Weg zur Ausbildung: In den ersten Minuten geht es natuerlich um Hilfe und Behandlung. Danach sollte aber ein zweiter Satz fallen: Es ist bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert. Sonst fehlen spaeter genau die Angaben, die den Fall einordnen.
Nach § 8 SGB VII sind Arbeitsunfaelle Unfaelle von Versicherten infolge einer versicherten Taetigkeit. Die Norm nennt ausserdem den unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Taetigkeit als versicherte Taetigkeit. Auch Arbeit im Haushalt oder an einem anderen Ort kann in gleichem Umfang geschuetzt sein, wenn die versicherte Taetigkeit dort ausgeuebt wird.
Die DGUV-Seite zu Arbeitsunfaellen beschreibt den Schutz bei versicherten Taetigkeiten und das Betreuungs- und Entschaedigungssystem der Unfallversicherungstraeger. Auf der Seite zu Wegeunfaellen nennt die DGUV den Weg zur oder von Arbeit beziehungsweise Ausbildungsstaette und Beispiele wie Kinderbetreuung, Fahrgemeinschaften und Umleitungen.
Die ersten Notizen zaehlen
Sichern sollte man sofort Datum, Uhrzeit, Ort, konkrete Taetigkeit und Zeugen. Beim Wegeunfall gehoeren Start, Ziel und moegliche Umleitung dazu. Im Betrieb oder bei der Ausbildung sollte der Unfall gemeldet werden. In Praxis oder Klinik sollte man den Arbeits- oder Wegebezug klar sagen, damit die Behandlung nicht von Anfang an nur als privater Unfall laeuft.
Fuer die formale Meldung verweist die DGUV auf das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung fuer Arbeits- und Wegeunfaelle. Link: https://serviceportal-uv.dguv.de/. Ob ein konkreter Fall anerkannt wird, entscheidet nicht dieser Artikel. Er sorgt nur dafuer, dass die naheliegenden Informationen nicht verloren gehen.
Wenn die zustaendige Stelle unklar ist
Die DGUV-Infoline beantwortet allgemeine Fragen zu Arbeitsunfaellen, Wegeunfaellen und Berufskrankheiten unter 0800 60 50 40 4. Laut DGUV ist sie Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar und leitet Einzelfragen an die zustaendige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter. Link: https://www.dguv.de/de/wir-ueber-uns/infoline/index.jsp.
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- Geprüft
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- Aktualisiert
- 24. Juni 2026
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