Für eine Bewerbung fehlt manchmal gerade die Bewertung, obwohl ein Arbeitszeugnis längst vorliegt. Ein einfaches Zeugnis nennt Art und Dauer der Tätigkeit. Wer zusätzlich eine Beurteilung von Leistung und Verhalten möchte, kann bei Ende des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Das regelt § 109 Gewerbeordnung.
Die IHK Köln unterscheidet ausdrücklich zwischen beiden Zeugnisarten. „Qualifiziert“ bezeichnet den Inhalt, keine zugesagte gute Note. Der Arbeitgeber muss wahrheitsgemäß beurteilen; aus dem Anspruch auf eine Bewertung folgt kein Anspruch auf eine bessere Darstellung als gerechtfertigt.
Nach den Hinweisen der Arbeitnehmerkammer Bremen müssen Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis nicht von sich aus ausstellen. Eine präzise Anfrage an den Personalbereich hilft deshalb: „Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“ Das ist ein selbst formulierter Beispielsatz, kein amtliches Formular. Die versandte Anfrage sollte man aufbewahren.
Beim Lesen ist der Einstieg sachlich: Stimmen Beschäftigungszeitraum und beschriebene Aufgaben? Enthält das Dokument tatsächlich Aussagen zu Leistung und Verhalten? § 109 verlangt eine klare, verständliche Formulierung. Einzelne Wörter aus einer vermeintlichen Code-Liste ersetzen keine Prüfung des gesamten Zeugnisses.
Für eine digitale Ausfertigung gelten eigene Formanforderungen. Nach § 109 Absatz 3 GewO ist sie mit Einwilligung des Beschäftigten möglich. § 126a BGB verlangt für die elektronische Form eine qualifizierte elektronische Signatur. Auch die Arbeitnehmerkammer weist darauf hin. Ein in die PDF eingefügtes Bild einer Unterschrift erfüllt diese Anforderung allein nicht.
Wer ein unpassendes Dokument erhält, kann dem Arbeitgeber konkret benennen, was fehlt oder überprüft werden soll. Bleibt der Streit bestehen, sollten Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Tarifvertrag in die Beratung mitgenommen werden. Die Arbeitnehmerkammer warnt, dass ein Anspruch unter Umständen schon vor der üblichen Verjährung nicht mehr durchsetzbar sein kann. Eine pauschale Wartefrist lässt sich daraus nicht ableiten.
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