Kindergeld 2026: Stimmt Ihr Betrag?
Eine Mutter in Berlin erfuhr erst nach zwei Jahren, dass ihr eine Leistung zustand. Ueber 5.000 Euro, die sie nie erhalten hat. Und sie ist kein Einzelfall. Tausende Familien lassen jaehrlich Geld liegen, das ihnen per Gesetz zusteht, weil ihnen niemand davon erzaehlt hat. Rueckwirkend gibt es nur sechs Monate. Jeder weitere Monat ohne Antrag ist unwiderruflich verloren.
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صورة توضيحية / Symbolbild. Photo: athree23/Pixabay · Pixabay License
Eine Mutter in Berlin-Neukoelln. Zwei Kinder, ein Aufenthaltstitel, ein Teilzeitjob. Zwei Jahre lang hat sie nur Kindergeld bezogen. Vom Kinderzuschlag hatte ihr niemand erzaehlt. Das Ergebnis: ueber 5.000 Euro, die ihr zustanden, aber nie auf ihrem Konto landeten. Kein Einzelfall.
Seit Januar 2025 liegt das Kindergeld bei 255 Euro pro Kind und Monat, unabhaengig von der Geburtenreihenfolge. Fuer 2026 gelten die angepassten Saetze weiter. Wer drei Kinder hat, erhaelt 765 Euro monatlich. Und wer dazu den Kinderzuschlag nicht kennt, laesst moeglicherweise Tausende Euro im Jahr liegen.
Die aktuellen Betraege im Ueberblick
Der Kinderzuschlag betraegt bis zu 292 Euro pro Kind und Monat. Er richtet sich an erwerbstaetige Familien, deren Einkommen zwar fuer den eigenen Bedarf reicht, aber nicht fuer den der Kinder. Viele Familien (gerade solche mit Migrationshintergrund) wissen gar nicht, dass es diese Leistung gibt.
Beim Buergergeld liegt der Regelbedarf fuer Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) bei rund 563 Euro monatlich. Die jaehrliche Anpassung erfolgt auf Basis der Preis- und Lohnentwicklung. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft, die separat uebernommen werden.

Welche Aufenthaltstitel berechtigen?
Laut Familienkasse haben Nicht-EU-Buerger Anspruch auf Kindergeld, sofern ihr Aufenthaltstitel eine Erwerbstaetigkeit erlaubt. Das betrifft Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und der Blauen Karte EU. Wer hingegen eine Duldung besitzt oder bestimmte humanitaere Aufenthaltstitel ohne Arbeitserlaubnis hat, ist nicht anspruchsberechtigt.
Aber reicht das wirklich als Information? In der Praxis scheitern viele Antraege an Missverstaendnissen. Wer unsicher ist, sollte direkt bei der Familienkasse nachfragen. Die Hotline bietet auf Anfrage Dolmetscherdienste an.
Das Bildungspaket: oft vergessen, selten beantragt
Laut BMAS steht Familien mit Buergergeld-Bezug automatisch das Bildungs- und Teilhabepaket zu. Es umfasst 195 Euro jaehrlich fuer Schulbedarf, Zuschuesse zum oeffentlichen Nahverkehr fuer Schueler, Uebernahme der Kosten fuer das Schulessen und bis zu 15 Euro monatlich fuer die Mitgliedschaft in einem Sport- oder Kulturverein.
Pro Kind koennen sich Kinderzuschlag und Bildungspaket auf ueber 3.500 Euro im Jahr summieren. Geld, das Familien zusteht. Und trotzdem beantragt es kaum jemand. Das groesste Hindernis? Nicht die Buerokratie selbst, sondern dass viele gar nicht wissen, dass es diese Leistungen gibt.
Wo und wie beantragen?
Kindergeld und Kinderzuschlag werden bei der Familienkasse der Bundesagentur fuer Arbeit beantragt, online oder persoenlich. Das Bildungspaket laeuft ueber das oertliche Jobcenter. Wichtig: Rueckwirkende Antraege sind auf sechs Monate begrenzt. Jeder Monat ohne Antrag bedeutet verlorenes Geld.
Fuer arabischsprachige Unterstuetzung empfiehlt es sich, eine Migrationsberatungsstelle in der Naehe aufzusuchen. Einige bieten Beratung auf Arabisch an. Und die Familienkasse-Hotline stellt auf Wunsch einen Dolmetscher bereit.
Ein konkreter erster Schritt: den letzten Kindergeldbescheid heraussuchen, den Betrag mit den aktuellen 255 Euro pro Kind vergleichen, und bei Abweichungen sofort die Familienkasse kontaktieren. Wer zusaetzlich arbeitet und wenig verdient, sollte den Kinderzuschlag-Antrag nicht aufgeschieben. 292 Euro pro Kind, jeden Monat. Das ist kein Almosen, das ist ein Rechtsanspruch.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphaere geaendert.
Quellen
- Familienkasse - Kindergeld: Betraege und Antragsverfahren
- BMFSFJ - Kinderzuschlag: Ueberblick und Voraussetzungen
- BMAS - Buergergeld: Regelsaetze 2026
- BMAS - Bildungs- und Teilhabepaket: Leistungen und Antrag
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