Politik
Berlin-Briefwahl: Vier Fristen zählen
Reale Berliner Wahlunterlagen von 2021. Archivbild; 2026 wird für die Abgeordnetenhauswahl nur noch ein gemeinsamer Stimmzettel verwendet.

Bildquelle: Bezirksamt Pankow von Berlin, Bezirkswahlamt / Wikimedia Commons (Public domain (German official work))

Berlin-Briefwahl: Vier Fristen zählen

Der Briefwahlantrag kann schon gestellt werden, verschickt werden die Unterlagen aber frühestens ab 10. August. Danach zählt nicht der Poststempel, sondern der Eingang beim Bezirkswahlamt. Zwischen dem 15., 18. und 20. September liegen drei unterschiedliche Fristen. Wer sie verwechselt, kann trotz rechtzeitig ausgefüllter Unterlagen am Wahlabend zu spät dran sein.

Redaktioneller BelegGeprüft3 offizielle LinksAktualisiert 21. Juli 2026Methodik

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Wer im September verreist, kann den Briefwahlantrag schon jetzt vorbereiten. Auf die Unterlagen muss man trotzdem warten: Vor dem 10. August werden sie nicht verschickt. Später entscheidet nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang des roten Wahlbriefs beim zuständigen Bezirkswahlamt.

Antrag per Post ist bereits möglich

Nach Auskunft des Landeswahlleiters, die Berlin.de am 20. Juli 2026 veröffentlicht hat, können Wahlberechtigte den Antrag schon jetzt schriftlich per Post an ihr Bezirkswahlamt senden. Diese Angabe beruht auf der Auskunft des Landeswahlleiters; berlinweit zuständig ist nicht eine zentrale Stelle, sondern jeweils der Wohnbezirk.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen und bereits beantragten Briefwahlunterlagen beginnt frühestens am 10. August. Zuvor wird das Wählerverzeichnis erstellt; Stichtag ist der 7. August. Ebenfalls ab dem 10. August sollen die Adressen und Öffnungszeiten der Briefwahlstellen vollständig online stehen.

15., 18. und 20. September nicht verwechseln

Der offizielle Fragen-und-Antworten-Katalog der Landeswahlleitung trennt die Fristen klar. Elektronische Anträge sind bis einschließlich 15. September möglich. Allgemein endet die Antragsfrist am Freitag, 18. September, um 15 Uhr. Telefonisch darf der Wahlschein nicht beantragt werden.

Für den Rückweg empfiehlt der Landeswahlleiter, den ausgefüllten Wahlbrief spätestens am 17. September in die Post zu geben. Rechtlich entscheidend ist der 20. September 2026 um 18 Uhr: Bis dahin muss der rote Umschlag beim angegebenen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Alternativ kann er dort eingeworfen oder die Stimme vorher in einer Briefwahlstelle abgegeben werden.

Diese Angaben gehören in den Antrag

Benötigt werden Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Berliner Wohnanschrift. Wer die Unterlagen an eine Urlaubsadresse geschickt bekommen möchte, kann eine abweichende Versandanschrift angeben. Ein schriftlicher oder per Fax eingereichter Antrag muss unterschrieben sein. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich später ein vorausgefüllter Antrag mit QR-Code für den elektronischen Weg.

Vor dem Antrag sollte die eigene Wahlberechtigung geklärt sein. Bei der Abgeordnetenhauswahl dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Zuzug nach Berlin, Wegzug oder unklare Eintragung ins Wählerverzeichnis gehören direkt zum Bezirkswahlamt – nicht in eine Kommentarspalte.

Bezirk finden und Rückweg einplanen

Der nächste Schritt ist die Website des eigenen Bezirks. Das Bezirksamt Pankow zeigt beispielhaft, wo Kontaktdaten des Wahlamts stehen. Wer nicht in Pankow wohnt, nutzt die entsprechende Bezirksseite. Danach helfen drei Kalendereinträge: Versand ab 10. August kontrollieren, den Rückbrief möglichst bis 17. September abschicken und den Eingang spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr sicherstellen.

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21. Juli 2026
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