Kurz vor den Sommerbesuchen beginnt es oft mit einer harmlosen Frage: Kannst du für meine Mutter, meinen Bruder, meine Tante in Berlin eine Verpflichtungserklaerung machen? Wer unterschreibt, hilft aber nicht nur beim Visumantrag. Er setzt im Zweifel eigenes Geld aufs Spiel.
Nach Angaben des ServicePortal Berlin kommt die Erklärung in Betracht, wenn die Person, die ein Visum beantragt, nicht genug eigene Mittel nachweisen kann und eine in Berlin lebende Person mit ausreichender Bonität für den Aufenthalt einsteht. Berlin schreibt auch: Die Verpflichtung gilt fünf Jahre, beginnend mit der Einreise, die durch die Erklärung ermöglicht wurde.
Die rechtliche Schärfe steht nicht nur auf der Berliner Serviceseite. § 68 Aufenthaltsgesetz nennt die Erstattung öffentlicher Mittel für Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheit und Pflege. Praktisch heißt das: Die Erklärung ist keine freundliche Einladung auf besserem Papier.
Für Berlin ist der Ablauf klarer, als viele erwarten. Laut ServicePortal Berlin steht zuerst der kostenlose Quick-Check der LEA an, danach der Online-Antrag. Erst wenn die digital eingereichten Unterlagen geprüft sind, wird ein Termin zur Ausstellung vergeben.
Auch die Kosten und die Wartezeit sind Berliner Servicedaten. Das Portal nennt 29.00 Euro für eine erwachsene Person oder ein Ehepaar und 14.50 Euro, wenn die Erklärung nur für ein oder mehrere minderjährige Kinder abgegeben wird. Für vollständig eingereichte digitale Anträge nennt Berlin eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen.
Was Berlin nicht liefert, ist eine einfache Einkommenszahl für alle Fälle. Die Bonität hängt vom Haushalt, Unterhaltspflichten und dem Zweck des Visums ab. Wer im Quick-Check bei der Bonität scheitert, sollte das als Warnsignal lesen und nicht mit einer geratenen Gehaltsgrenze weiterrechnen.
Der nächste sinnvolle Schritt ist deshalb nüchtern: LEA Quick-Check öffnen, die Zusatz erklaerung lesen, Einkommens- oder Sparnachweise bereitlegen und erst dann entscheiden, ob der Online-Antrag abgeschickt wird. Das ersetzt keine Botschaftsprüfung und ist keine Zusage für ein Visum, aber es schützt vor einer Unterschrift, deren Folgen länger dauern können als der Besuch.
Redaktioneller Hinweis
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