
Bildquelle: DanielMurray502 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
Berlin-Wahl: 12 Listen, 17 Parteien
Zwölf zugelassene Landeslisten, aber insgesamt 17 Parteien: Beide Zahlen zur Berlin-Wahl stimmen. Entscheidend ist, ob eine Partei mit einer Landesliste oder mit Bezirkslisten antritt. Das kann den konkreten Stimmzettel je nach Bezirk verändern. Wer am 20. September wählen darf, sollte deshalb nicht nur die Schlagzeile, sondern den amtlichen Musterstimmzettel des eigenen Bezirks prüfen.
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Am 20. September 2026 kann auf dem Berliner Stimmzettel eine Zahl auffallen, die nicht zur jüngsten Schlagzeile passt: Dort war von zwölf Listen die Rede, insgesamt treten aber 17 Parteien an. Der vermeintliche Widerspruch entsteht durch Landes- und Bezirkslisten.
Was der Wahlausschuss entschieden hat
Der Landeswahlausschuss ließ am 24. Juli zwölf Landeslisten zur Abgeordnetenhauswahl zu. Zählt man Parteien mit Landes- oder Bezirkslisten zusammen, sind es 17. Das geht aus der amtlichen Mitteilung des Landeswahlleiters hervor. Auch der Tagesspiegel-Bericht der dpa nennt beide Zahlen.
Der Bezirk entscheidet über die Auswahl
Eine Landesliste gilt im gesamten Stadtgebiet. Bezirkslisten können dagegen nur in bestimmten Bezirken antreten. Nach Angaben des Landeswahlleiters kandidieren SPD, CDU und Die Linke berlinweit über Bezirkslisten. HEIMAT und B* sind nur in einzelnen Bezirken mit solchen Listen vertreten. Deshalb kann sich die Auswahl für die Zweitstimme von Bezirk zu Bezirk unterscheiden.
Die Zahl der antretenden Parteien ist deutlich gesunken: 2026 sind es 17 mit Landes- oder Bezirkslisten, bei der Wiederholungswahl 2023 waren es 33. Das beschreibt ausschließlich das zugelassene Feld und sagt nichts über Chancen, Positionen oder ein mögliches Wahlergebnis aus.
Den eigenen Stimmzettel prüfen
Maßgeblich ist nicht eine Liste aus sozialen Netzwerken, sondern die amtliche Veröffentlichung. Im Fragen-und-Antworten-Katalog zur Berlin-Wahl 2026 veröffentlicht der Landeswahlleiter die Hinweise zum Verfahren. Vor dem Wahltermin sollten Wahlberechtigte dort die Wahlvorschläge und den Musterstimmzettel ihres Bezirks kontrollieren.
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- Aktualisiert
- 26. Juli 2026
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