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Berlin-Wahl 2026: Wer darf waehlen?
Bis September wird Berlin ueber Programme, Mieten und Verkehr streiten. Doch die erste Frage ist viel nuechterner: Stehen Sie ueberhaupt im Wahlverzeichnis? Wohnsitz, Staatsangehoerigkeit und die Art der Wahl entscheiden, ob ein Stimmzettel kommt. Wer neu in Berlin ist, frisch eingebuergerte Familie hat oder EU-Buerger ist, sollte diese Punkte jetzt klaeren.
Berlinuna Redaktion
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Man kann den ganzen Berliner Wahlkampf verfolgen und am Ende trotzdem keinen Stimmzettel bekommen. Entscheidend ist nicht nur, ob man in der Stadt lebt. Wohnsitzdatum, Staatsangehoerigkeit und die Wahlart bestimmen, ob man im Verzeichnis steht.
Nach Angaben des Landeswahlleiters Berlin finden die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus und die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September 2026 statt. Das Abgeordnetenhaus kontrolliert Senat und Haushalt; die BVV entscheidet im Bezirk mit, etwa bei Schulen, Strassen, Flaechen und Verwaltungsthemen.
Der Stichtag liegt schon zurueck
Die erste praktische Frage lautet: War die Hauptwohnung am 20. Juni 2026 in Berlin gemeldet? Die offizielle FAQ nennt als Voraussetzungen unter anderem ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Berliner Wohnsitz oder ueberwiegenden Aufenthalt seit mindestens drei Monaten und keinen Ausschluss vom Wahlrecht durch Gerichtsentscheidung. Wer erst nach dem 20. Juni von ausserhalb nach Berlin gezogen ist, sollte die eigene Wahlberechtigung besonders genau pruefen.
Nicht jede Staatsangehoerigkeit fuehrt zur selben Wahl
Fuer die Abgeordnetenhauswahl braucht es die deutsche Staatsangehoerigkeit. Bei den Bezirksverordnetenversammlungen sind nach der Seite fuer Unionsbuergerinnen und Unionsbuerger auch Staatsangehoerige anderer EU-Laender wahlberechtigt, wenn sie die weiteren Bedingungen erfuellen. Menschen aus Drittstaaten erhalten durch Aufenthalt allein kein Wahlrecht, solange sie nicht eingebuergerte Deutsche sind.
Das kann in einer Familie unterschiedlich aussehen: Ein neu eingebuergerter Berliner kann beide Ebenen waehlen. Eine EU-Buergerin in Berlin kann bei der BVV abstimmen. Ein langjaehriger Bewohner mit Aufenthaltstitel, aber ohne deutsche Staatsangehoerigkeit, hat kein Stimmrecht, bleibt aber von den politischen Entscheidungen im Bezirk betroffen.
Wahlbenachrichtigung nicht blind abwarten
Der Landeswahlleiter kuendigt an, dass die Wahlbenachrichtigungen ab Mitte August 2026 und spaetestens bis 30. August 2026 per Post zugestellt werden. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein und bis dahin nichts erhaelt, sollte nicht bis zum Wahltag warten.
Der konkrete Check
Pruefen Sie zuerst die offizielle FAQ. Dann vergleichen Sie die eigene Meldebescheinigung mit dem Stichtag 20. Juni 2026. Wenn die Benachrichtigung ausbleibt, hilft das Landeswahlamt oder das zustaendige bezirkliche Wahlamt weiter. Fuer Neuberliner ist das oft wichtiger als die naechste Umfrage.
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- Aktualisiert
- 6. Juli 2026
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