Der Bund will die Vergesellschaftung von Wohnungen an eine Entschädigung zum Verkehrswert knüpfen. Die Vorgabe könnte Berlins Pläne dafür deutlich erschweren. Das geht aus einem Bericht der tagesschau vom 25. Oktober 2026 über Eckpunkte eines Investitionsschutzgesetzes hervor, das das Bundesinnenministerium vorbereitet.
Demnach sollen Eigentümer unmittelbar in Geld entschädigt werden. Ein Gutachten soll den Verkehrswert ermitteln. Außerdem müsste eine Landesregierung nachweisen, dass eine Vergesellschaftung zwingend notwendig ist: Andere Möglichkeiten, darunter Investitionen in den Wohnungsbau und dessen Förderung, müssten vollständig ausgeschöpft sein.
Für Berlin liegt die finanzielle Hürde in der bisherigen Kalkulation. Dort sehen die Pläne laut tagesschau Entschädigungen von 16 Milliarden Euro vor und richten sich gegen private Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen. Die angesetzte Summe dürfte nach Einschätzung der tagesschau unter dem Verkehrswert liegen. Eine verpflichtende Entschädigung zu diesem Wert könnte das Vorhaben deshalb teurer machen als bislang eingeplant.
Ein entsprechendes Berliner Gesetz soll dem Abgeordnetenhaus Mitte 2028 vorgelegt werden. Das ist der geplante Termin für die Vorlage auf Landesebene. Für das Inkrafttreten des Bundesvorhabens nennt die tagesschau keinen Termin.
Beim Bundesvorhaben geht es laut Bericht zunächst um Eckpunkte; die Ankündigung allein ändert weder die Miethöhe noch den Eigentümer einer Wohnung.
Zwei unterschiedliche Wege im Grundgesetz
Eine Enteignung nach Artikel 14 Grundgesetz, nachzulesen bei Gesetze im Internet, betrifft den Entzug konkreter Eigentumsrechte für Vorhaben zum Wohl der Allgemeinheit. Sie darf durch Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Das Gesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung regeln; deren Höhe ist unter gerechter Abwägung der öffentlichen und der betroffenen Interessen zu bestimmen.
Die Vergesellschaftung hat dagegen ihre Grundlage in Artikel 15 Grundgesetz. Er ermöglicht, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Dafür braucht es ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung festlegt. Der Verfassungsartikel eröffnet diesen Weg, überträgt aber selbst keine bestimmten Wohnungen.
Wo Mieter den Fortgang prüfen können
Suchen Sie für das Bundesvorhaben im Dokumentationssystem DIP des Bundestages nach Investitionsschutzgesetz und Vergesellschaftung. Achten Sie auf Dokumentart, Datum und Beratungsstand: Ist ein Gesetzentwurf verzeichnet, und gibt es bereits einen Beschluss dazu? Das Berliner Vorhaben können Sie unter dem Suchbegriff Vergesellschaftung in PARDOK, der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses, verfolgen. Wenn ein veröffentlichtes Gesetz vorliegt, prüfen Sie dort die Bestimmung zum Inkrafttreten. Das Datum einer Meldung oder einer Gesetzesvorlage beantwortet diese Frage nicht.
Bewahren Sie außerdem Schreiben zur eigenen Wohnung auf. Prüfen Sie Absender, Wohnungsadresse und die genannte Rechtsgrundlage, bevor Sie eine Entscheidung über Ihren Vertrag oder Ihre Zahlungen treffen.
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