Politik

Bundesbaugesellschaft soll 2027 starten

Eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft soll 2027 starten.

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Bildquelle: Sandro Halank, Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0

Redaktioneller BelegGeprüft3 offizielle LinksAktualisiert 17. Oktober 2026Methodik
Quellenbeleg

Die bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft soll nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz 2027 starten. Das berichtet die tagesschau am 16. Oktober 2026 unter Berufung auf ein Interview mit t-online. Wann Interessierte Wohnungen dieser Gesellschaft mieten könnten, geht aus dem Bericht nicht hervor. Wer gerade eine bezahlbare Wohnung sucht, sollte laufende Bewerbungen deshalb fortsetzen.

Vorgesehen ist eine Gesellschaft, an der der Bund 51 Prozent und externe Partner 49 Prozent halten. Als Partner nennt Hubertz private Unternehmen ebenso wie kommunale und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften. Nach ihrem Konzept soll keine neue Baufirma entstehen. Die Gesellschaft soll vielmehr Aufträge an Unternehmen auf dem Markt vergeben.

Von großen Auftragsmengen verspricht sich die Ministerin Preisvorteile. Das AAA-Rating des Bundes soll nach ihrer Darstellung günstige Finanzierungskonditionen ermöglichen. Ein Konzept wolle sie noch im Herbst vorstellen. Einen konkreten Finanzierungsbetrag, Projektstandorte, eine Wohnungszahl oder Fertigstellungstermine nennt der Bericht jedoch nicht. Auch Bewerbungs- und Vergabebedingungen für künftige Mietwohnungen werden darin nicht beschrieben.

In Berlin jetzt die WBS-Berechtigung prüfen

Beim bestehenden Sozialwohnungsangebot können Berliner Wohnungssuchende bereits ansetzen. Nach Angaben von Service Berlin zum Wohnberechtigungsschein können sie sich mit einem WBS auf geförderte Sozialwohnungen bewerben. Einen automatischen Anspruch auf eine Wohnung haben sie dadurch nicht. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr, der Antrag ist gebührenfrei. Ob ein WBS bei Wohnungen der geplanten Bundesgesellschaft eine Rolle spielen wird, lässt sich dem tagesschau-Bericht nicht entnehmen.

Welche WBS-Art infrage kommt, hängt vom Einkommen ab. Eine erste, unverbindliche Einschätzung bietet die auf der Serviceseite verlinkte Wohnberechtigungsschein-Abfrage. Über den Antrag entscheidet das Wohnungsamt. Grundsätzlich müssen Antragstellende mindestens 18 Jahre alt sein; mögliche Ausnahmen sollen sie mit der zuständigen Behörde klären.

Bei erfüllten weiteren Voraussetzungen können deutsche und EU-Staatsangehörige einen WBS beantragen. Für Staatsangehörige eines Landes außerhalb der EU nennt die Berliner Seite eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist. Auch wer erst nach Berlin ziehen möchte, kann einen Antrag stellen. Vorausgesetzt werden ein nicht nur vorübergehender Aufenthalt von mindestens elf Monaten und die Möglichkeit, für sich und die Haushaltsangehörigen auf Dauer einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt zu begründen. Diese Angaben betreffen Berlin.

Zu den Unterlagen gehören eine Einkommenserklärung für jede Person im Antrag, Ausweiskopien und bei Bedarf Nachweise des Aufenthaltsrechts. Die Seite führt außerdem die Einkommensbescheinigung auf, die der Arbeitgeber ausfüllt und unterschreibt. Je nach Haushalt kommen weitere Belege hinzu, etwa Geburtsurkunden der mitbeantragten Kinder. Beim Papierantrag müssen alle volljährigen Personen unterschreiben; auch die Einkommenserklärung benötigt ihre Unterschriften.

Der Antrag lässt sich online einreichen oder mit den Unterlagen per Post an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt am gemeldeten Wohnort schicken. Wer nach Berlin ziehen will, kann ein Berliner Amt auswählen. Mit dem ausgestellten WBS sind Bewerbungen auf passende Sozialwohnungen in ganz Berlin möglich. In den Anzeigen steht, welcher WBS benötigt wird. Prüfen Sie diese Angebote weiter und bereiten Sie gegebenenfalls den WBS-Antrag vor, während die Bundesgesellschaft noch geplant wird.

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