Am 30. Januar 2027 soll die Bundesversammlung das nächste Staatsoberhaupt wählen. Diesen Termin nennt tagesschau in ihrem Bericht vom 26. Oktober 2026.
Die Bürger wählen den Bundespräsidenten nicht direkt. Ihr Einfluss führt über die Parlamente, denn abstimmen dürfen nur die Mitglieder der Bundesversammlung.
Wie die Länder ihre Vertreter wählen
Nach Artikel 54 des Grundgesetzes wählen die Landesparlamente so viele Delegierte, wie der Bundestag Abgeordnete hat. Dabei gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Zusammen mit sämtlichen Bundestagsmitgliedern bilden diese Delegierten die Bundesversammlung.
Die Landesparlamente sind bei ihrer Auswahl nicht auf die eigenen Abgeordneten beschränkt. Wie tagesschau erläutert, gehören zu den Delegierten auch Persönlichkeiten aus Kultur, Sport und Wissenschaft. Ein Sitz im Landtag ist dafür keine Voraussetzung.
Welche Mehrheit reicht?
In den ersten beiden Wahlgängen braucht ein Bewerber die Stimmen der Mehrheit aller Mitglieder der Bundesversammlung. Erreicht niemand diese Mehrheit, genügt im dritten Wahlgang die höchste Stimmenzahl. Das steht in Artikel 54 Absatz 6.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine unmittelbar anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Maßgeblich ist Artikel 54 Absatz 2.
Wer das Verfahren nachvollziehen möchte, findet die Informationen in der Erläuterung des Bundestages zur Bundesversammlung.
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