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Gebäudetyp E: Weniger Extras per Vertrag

Steckdosen, Raumhöhe, zusätzlicher Schallschutz: Bei solchen Komfortstandards setzt der Gebäudetyp E an.

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Bildquelle: Jörg Zägel · CC BY-SA 3.0

Redaktioneller BelegGeprüft2 QuellenlinksAktualisiert 26. Oktober 2026Methodik
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Wer eine noch nicht gebaute Wohnung kauft, braucht Klarheit darüber, welche Ausstattung später geliefert wird. Beim Gebäudetyp E soll es leichter werden, auf bestimmte Komfortstandards rechtssicher zu verzichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschreibt die Tagesschau in ihrem Bericht vom 26. Oktober 2026, Stand 00:07 Uhr. Er liegt nach ihren Angaben dem ARD-Hauptstadtstudio vor.

Warum solche Vereinbarungen beim Bauen wichtig sind, zeigt schon das geltende Werkvertragsrecht. § 633 BGB, veröffentlicht bei Gesetze im Internet, verpflichtet den Unternehmer, seine Leistung ohne Sach- und Rechtsmängel zu erbringen. Bei Sachmängeln kommt es zunächst darauf an, ob das Ergebnis die vereinbarten Eigenschaften hat. Fehlt eine solche Festlegung, nennt die Vorschrift die vertraglich vorausgesetzte Nutzung. Ansonsten zählen die gewöhnliche Nutzung und die bei vergleichbaren Leistungen übliche, vom Besteller erwartbare Beschaffenheit.

Nach Darstellung der Tagesschau sollen beide Parteien eines Bauprojekts die neue Vertragskategorie freiwillig wählen können. Entscheiden sie sich dagegen, soll es bei den bisherigen vertragsrechtlichen Regeln bleiben.

Welche Extras gemeint sind

Das E steht dem Bericht zufolge für einfach. Gemeint sind sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser. Als Beispiele nennt der Bericht eine bestimmte Zahl von Steckdosen im Wohnzimmer, besonders hohe Decken sowie dickere Fenster und Wände für zusätzlichen Schallschutz. Viele solcher Komfortstandards gehören laut Tagesschau inzwischen zu den anerkannten Regeln der Technik. Abweichungen können deshalb nach der bisherigen Rechtslage zu Streit mit Käufern führen.

Der Vorschlag soll ermöglichen, den Verzicht auf bestimmte Standards vorab rechtssicher zu vereinbaren. Einen vollständigen Katalog der betroffenen Anforderungen nennt der Bericht nicht.

Zur Sicherheit zitiert der Bericht eine klare Zusicherung von Justizministerin Stefanie Hubig: Hier soll es keine Abstriche geben.

Der Entwurf geht laut Tagesschau zunächst an Bundesländer und Verbände, die Stellung nehmen können. Dabei können sich Details noch ändern, bevor die Regierung das Vorhaben offiziell auf den Weg bringt. Der Vorschlag bleibt ein Entwurf; einen Termin für das Inkrafttreten nennt der Bericht nicht.

Für Kaufinteressierte folgt daraus ein konkreter Schritt: Vor der Unterschrift die Baubeschreibung anfordern und prüfen, was sie zu Steckdosen, Deckenhöhe und Schallschutz festhält. Vorgesehene Abweichungen sollten einzeln schriftlich erläutert werden. Wirbt ein Anbieter mit dem Gebäudetyp E, sollte er erklären, welchen Preis und welche Ausstattung der Vertrag tatsächlich zusagt. Das Ziel niedrigerer Baukosten belegt weder einen bestimmten Preisnachlass beim Wohnungskauf noch eine niedrigere Miete.

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