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Carsharing: Kein Gratisparken

Die Berliner Senatsmeldung klingt nach günstigerem Parken.

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Carsharing: Kein Gratisparken

Carsharing-Stellplatz in Berlin. Die Gebührenregel ersetzt nicht die Rückgabevorgaben der App.Bildquelle: SupapleX / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Redaktioneller BelegVon der Berlinuna Redaktion1 offizielle LinksAktualisiert 9. Juli 2026Methodik
Quellenbeleg

Bevor man ein Carsharing-Auto in Berlin abstellt und in der App auf Mietende tippt, lohnt ein zweiter Blick: Die neue Senatsbefassung bedeutet kein Gratisparken für Nutzerinnen und Nutzer.

Die Berliner Senatskanzlei teilte mit, dass sich der Senat am 7. Juli 2026 mit Parkgebührenermäßigungen für stationsloses Carsharing befasst hat. Die Ermäßigungen gelten nach Senatsangaben seit 2023, waren zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet und wurden bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Bedingung ist laut Mitteilung die Teilnahme am elektronischen Parkraummanagementsystem, dem sogenannten Handy-Parken. Für elektrisch betriebene stationslose Carsharing-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen soll die Parkgebühr zusätzlich halbiert werden.

Der bundesweite Rahmen steht im Carsharinggesetz, das Bevorrechtigungen und Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum regelt. Die Berliner Meldung betrifft aber eine landesrechtliche Parkgebührenregelung, nicht die Frage, ob ein Kunde ein Auto an jeder freien Stelle abstellen darf.

Auch politisch ist der Schritt noch nicht der letzte. Die Sechste Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung wurde dem Rat der Bürgermeister vorgelegt; danach stimmte der Senat am 24. Juni 2025 der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2026 zu.

Praktisch bleibt deshalb vor jeder Rückgabe die App entscheidend: Liegt der Wagen in der erlaubten Zone? Gibt es Hinweise zum Parken oder zu Handy-Parken? Spielt das E-Kennzeichen für diesen Anbieter eine Rolle? Erst diese Angaben entscheiden, ob die Miete dort wirklich sauber beendet werden kann.

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