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Diskriminierung: 9 Millionen Betroffene

Eine neue Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung zeigt: Jeder achte Mensch in Deutschland wurde 2022 diskriminiert. Herkunft ist mit 42 Prozent der häufigste Grund. Mehr als die Hälfte der Betroffenen unternahm nichts dagegen.

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فريق برليننا

Berlinuna Redaktionsteam - Wir bringen Ihnen die neuesten Nachrichten und wichtige Informationen für die arabische Gemeinschaft in Deutschland.

•13. März 2026•4 Min. Lesezeit•89 Aufrufe
Diskriminierung: 9 Millionen Betroffene

Pliskin / Wikimedia Commons (CC BY-SA (Wikimedia Commons)) · CC0

Neun Millionen Menschen. Diese Zahl stellte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Dienstag in Berlin vor. Neun Millionen Menschen in Deutschland wissen, wie es sich anfühlt, wegen ihres Aussehens, ihres Namens oder ihrer Herkunft anders behandelt zu werden.

Die Zahl stammt aus einer neuen Studie mit dem Titel "Wie Deutschland Diskriminierung erlebt", erstellt vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). Grundlage sind Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) von 2022 mit rund 30.000 Befragten. Das Ergebnis? Jeder achte Mensch in Deutschland wurde mindestens einmal diskriminiert.

Aber Zahlen allein erzählen nicht die ganze Geschichte.

Offizielle deutsche Dokumente und Formulare
Symbolbild. Photo by Christian Lue on Unsplash

Herkunft als häufigster Grund

42 Prozent der Betroffenen gaben an, wegen ihrer Herkunft oder rassistischer Vorurteile diskriminiert worden zu sein — der mit Abstand häufigste Grund. An zweiter Stelle steht das Geschlecht mit 24 Prozent (überwiegend Frauen), gefolgt von Alter, Religion und Krankheit.

Für Araberinnen und Araber in Deutschland sind diese Zahlen keine abstrakte Statistik. Salma, eine syrische Mutter aus Berlin-Neukölln, beschreibt ihre Wohnungssuche im vergangenen Jahr: "Ich habe über 40 Anfragen geschickt. Unter meinem echten Namen keine einzige Antwort. Als ich es mit einem deutschen Namen versuchte, kamen innerhalb einer Woche drei Einladungen zur Besichtigung."

Salmas Erfahrung ist kein Einzelfall. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sprach Humeyra Wasim — einer deutschen Lehrerin mit pakistanischen Wurzeln — eine Entschädigung von 3.000 Euro zu. Sie hatte nachgewiesen, dass ein Immobilienmakler sie wegen ihres Namens abgelehnt hatte. Unter anderem Namen erhielt sie sofort einen Besichtigungstermin.

Luftaufnahme von Berlin
Symbolbild. Photo on Unsplash

Diskriminierung am Arbeitsplatz und im Alltag

Ataman betonte bei der Vorstellung der Studie: "Diskriminierung in Deutschland ist kein Einzelfall, sondern ein weit verbreitetes gesellschaftliches Phänomen. Sie geschieht am Arbeitsplatz, in der Schule, bei der Wohnungssuche und sogar beim Einkaufen." Sie verwies auf den Fall einer Schwarzen Frau namens Sarah, deren Kinderwagen von einer Supermarkt-Mitarbeiterin ohne Erlaubnis durchsucht wurde. Die Begründung? "Tut mir leid, aber eine wie Sie hat hier vor Kurzem gestohlen."

Auf dem Arbeitsmarkt stehen Menschen mit arabischen Namen vor ähnlichen Hürden. Bewerbungen mit migrantisch klingenden Namen erhalten laut Studien des Statistischen Bundesamts deutlich weniger Rückmeldungen als solche mit traditionell deutschen Namen — bei identischer Qualifikation. Und das Problem endet nicht beim Bewerbungsprozess. Es zieht sich durch Beförderungen und den täglichen Umgang im Büro.

Die Hälfte schweigt

Die vielleicht beunruhigendste Erkenntnis der Studie: Mehr als die Hälfte der Diskriminierten unternahm nichts. Keine Beschwerde, keine Konfrontation. Nichts. Rund 30 Prozent sprachen die diskriminierende Person direkt an. Und der Anteil derer, die den Rechtsweg beschritten? Gerade einmal drei Prozent.

Aber ist dieses Schweigen wirklich eine freie Entscheidung? Viele Betroffene (insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte) kennen ihre Rechte schlicht nicht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) — das Diskriminierung aufgrund von Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität verbietet — gibt es seit 2006. Doch von seinem Vorhandensein zu wissen ist eine Sache; es auch zu nutzen, eine ganz andere.

Ataman wies darauf hin, dass "Diskriminierung negative Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt, das soziale Leben, die Gesundheit, das Wohlbefinden und das Vertrauen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt" habe. Sie arbeite derzeit daran, die Staatsangehörigkeit als geschütztes Merkmal in das AGG aufzunehmen.

Händedruck in einem professionellen Arbeitsumfeld
Symbolbild. Photo on Unsplash

Was können Betroffene tun?

Wer Diskriminierung erlebt, kann konkrete Schritte unternehmen. Zunächst gilt es, alles zu dokumentieren: Datum, Ort, Details und — falls vorhanden — Namen von Zeugen. Anschließend kann man sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, die kostenlose Beratung in mehreren Sprachen anbietet. Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz muss die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall eingereicht werden.

Ataman warnte, die Zahlen von 2022 könnten die heutige Realität unterschätzen — die Daten wurden während der Corona-Pandemie erhoben, als viele Behörden geschlossen waren und Wohnungssuche sowie Jobwechsel seltener stattfanden. Die tatsächlichen Zahlen dürften heute deutlich höher liegen.

Neun Millionen Diskriminierungsopfer in einem Land, das sich seinen Gleichheitswerten verpflichtet fühlt. Und Millionen weitere, die nie Meldung erstatteten. Die Zahlen sind erschreckend — doch entscheidend ist, dass sie nicht bloß Zahlen bleiben.

Hinweis: Einige Namen und Details in diesem Artikel wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert.

Quellen

  1. DW Arabic - Millionen Diskriminierungsopfer in Deutschland (März 2026)
  2. Antidiskriminierungsstelle des Bundes - Beratungsangebot
  3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Volltext
  4. DW Arabic - BGH-Urteil im Fall Humeyra Wasim
  5. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)

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