Wer sich im Job wegen seiner Religion benachteiligt fühlt, darf sich beschweren. Die zuständige Stelle muss die Beschwerde prüfen und der betroffenen Person das Ergebnis mitteilen. Das regelt § 13 AGG auf Gesetze im Internet.
Adressat ist die zuständige Stelle des Betriebs, Unternehmens oder der Dienststelle. Das Beschwerderecht erfasst Benachteiligungen im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber, Vorgesetzte, andere Beschäftigte oder Dritte. Fragen Sie im Betrieb nach, welche Stelle AGG-Beschwerden bearbeitet.
Die geschützten Gründe nennt § 1 AGG. Dazu gehören Religion oder Weltanschauung sowie unter anderem ethnische Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Beschreiben Sie den Vorfall möglichst konkret und erklären Sie, weshalb Sie einen Zusammenhang mit einem geschützten Grund vermuten.
Für mögliche Geldforderungen kommt es auf § 15 Absatz 4 AGG an: Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung nach Absatz 1 oder 2 müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, sofern die Tarifvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Eine interne Beschwerde sichert diese Ansprüche nicht automatisch. Lassen Sie prüfen, ob Ihr Schreiben auch die Anforderungen an die Geltendmachung erfüllt.
Bei einer Bewerbung oder einem beruflichen Aufstieg beginnt die Frist mit dem Zugang der Ablehnung. In sonstigen Benachteiligungsfällen zählt der Zeitpunkt, an dem die beschäftigte Person von der Benachteiligung Kenntnis erlangt. Die Zweimonatsregel betrifft die schriftliche Geltendmachung. Welche Fristen für eine mögliche Klage gelten, muss zusätzlich geklärt werden.
Für die Beratung helfen ein Ablauf mit Datum und Ort, die Namen anwesender Personen und die zugehörigen Nachrichten. Halten Sie fest, was gesagt wurde oder geschehen ist. Bewahren Sie bei einer abgelehnten Bewerbung oder Beförderung auch die Absage auf und notieren Sie, wann sie angekommen ist.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bündelt auf ihrer Beratungsseite Kontaktmöglichkeiten, Informationen zum AGG im Arbeitsleben und Musterschreiben. Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten, um parallel zur internen Beschwerde Beratung zu möglichen Ansprüchen, zur Form der Forderung und zu den Fristen zu suchen.
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